Hallo zusammen,
der Beitrag ist zwar schon etwas älter, ich möchte aber trotdem noch ein paar Dinge anfügen (Rechtslage Schweiz):
Wie bereits gesagt, ist ein HR Eintrag ab 100'000 CHF Umsatz notwendig. Bei der MWSt. muss man sich ab 75'000.- CHF Umsatz anmelden.
Wichtiger als der HR Eintrag ist aber, dass man die "Einkünfte aus selbstständigem Nebenerwerb" auf der Steuererklärung mit angibt.
Die Frage nach einem HR Eintrag fordert die Folgefrage nach der Rechtsform.
Die bekanntesten sind Einzelunternehmung, GmbH und AG.
Nähere Infos dazu findet man auf den Handelsregister Amt Seiten im Internet (z.B. www.hrabl.ch für Baselland). Ich möchte nur kurz auf die Einzelunternehmung eingehen:
Eine Buchhaltung im üblichen Sinn ist hier nicht erforderlich. Es ist jedoch Pflicht ein Kassenbuch zu führen (Einnahmen/Ausgaben) und dieses der Steuererklärung beizulegen.
Zu beachten ist, dass der Inhaber der Firma mit seinem ganzen (Privat)Vermögen haftet. Also keine Risiken eingehen.
Der Firmenname muss den Namen des Inhabers enthalten (z.B. Webdesign Martin Müller, Meier Web-Creations).
Noch kurz zum Thema Rechnungen:
Schreiben darf sie jeder, eine MWSt. darf aber nur erheben, wer bei der MWSt. angemeldet ist. Ansonsten am besten den Satz "Nicht MWSt. pflichtig" anfügen.
Ich hoffe dass ich noch etwas mehr Klarheit schaffen konnte.
Liebe Grüsse
Stefan