QUOTE Liebe Kollegen,
seit kurzem erhalten zahlreiche Makler in der Branche Abmahnungen von einem sogenannten Wettbewerber der die Homepage xxxx betreibt.
Es wird hierbei ein Verstoß gegen das Teledienstgesetz bemängelt. Insbesondere wird bemängelt, dass bei Formularen ein entsprechender Datenschutzhinweis fehlt.
Wir möchten Sie diesbezüglich auf 3 Dinge hinweisen:
1.) Angebote von XXX direkt sind nicht betroffen. In allen Onlineangeboten von XXX direkt ist ein entsprechender Datenschutzhinweis gegeben. Eigene Formulare sind hingegen sehr wohl betroffen.
2.) Es handelt sich eindeutig um einen Serienabmahner. Serienabmahner nutzen das Recht einseitig aus, um Kasse zu machen.
Der Gesetzgeber deckt diese Handlungsweise nicht und lässt die Abmahnungen unwirksam werden. Allerdings obliegt Ihnen die Beweispflicht.
Sie müssen -falls Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten- beweisen, dass es sich um einen Serienabmahner handelt.
Wir empfehlen Ihnen daher Ihren Fall an das Experten-Netzwerk zu melden. Dort werden die Fälle im Forum gesammelt und Sie können dann Ihre gemeinsame Vorgehensweise zur Abwehr koordinieren. Versuchen Sie hier besser keinen Alleingang, denn die Abmahnungen sind in der Sache selbst nicht angreifbar.
3.) Wir empfehlen Ihnen unbenommen der unseriösen Vorgehensweise des Abmahners Ihre Onlineangebote -soweit diese NICHT von XXX direkt stammen - dahingehend zu prüfen, ob diese entsprechende Datenschutzhinweise enthalten. Dies heisst konkret: Wenn Sie z.B. auch im Rahmen eines Onlineschadensformulars oder eines Angebotsformulars Daten vom Kunden entgegennehmen, muss zwingend ein Hinweis zum Datenschutz deutlich sichtbar für den Kunden gegeben werden. Dieser kann kurz sein, muss aber klarstellen, wie die Daten verwendet werden (z.B. Speicherung, Weitergabe an Dritte etc.)
Es grüßt Sie herzlich
Bei dem Abmahner handelt es sich wohl um einen - hüstel - deutschenMaklerservice aus .de - glaube ich.
Alles Gute,
memoriam
seit kurzem erhalten zahlreiche Makler in der Branche Abmahnungen von einem sogenannten Wettbewerber der die Homepage xxxx betreibt.
Es wird hierbei ein Verstoß gegen das Teledienstgesetz bemängelt. Insbesondere wird bemängelt, dass bei Formularen ein entsprechender Datenschutzhinweis fehlt.
Wir möchten Sie diesbezüglich auf 3 Dinge hinweisen:
1.) Angebote von XXX direkt sind nicht betroffen. In allen Onlineangeboten von XXX direkt ist ein entsprechender Datenschutzhinweis gegeben. Eigene Formulare sind hingegen sehr wohl betroffen.
2.) Es handelt sich eindeutig um einen Serienabmahner. Serienabmahner nutzen das Recht einseitig aus, um Kasse zu machen.
Der Gesetzgeber deckt diese Handlungsweise nicht und lässt die Abmahnungen unwirksam werden. Allerdings obliegt Ihnen die Beweispflicht.
Sie müssen -falls Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten- beweisen, dass es sich um einen Serienabmahner handelt.
Wir empfehlen Ihnen daher Ihren Fall an das Experten-Netzwerk zu melden. Dort werden die Fälle im Forum gesammelt und Sie können dann Ihre gemeinsame Vorgehensweise zur Abwehr koordinieren. Versuchen Sie hier besser keinen Alleingang, denn die Abmahnungen sind in der Sache selbst nicht angreifbar.
3.) Wir empfehlen Ihnen unbenommen der unseriösen Vorgehensweise des Abmahners Ihre Onlineangebote -soweit diese NICHT von XXX direkt stammen - dahingehend zu prüfen, ob diese entsprechende Datenschutzhinweise enthalten. Dies heisst konkret: Wenn Sie z.B. auch im Rahmen eines Onlineschadensformulars oder eines Angebotsformulars Daten vom Kunden entgegennehmen, muss zwingend ein Hinweis zum Datenschutz deutlich sichtbar für den Kunden gegeben werden. Dieser kann kurz sein, muss aber klarstellen, wie die Daten verwendet werden (z.B. Speicherung, Weitergabe an Dritte etc.)
Es grüßt Sie herzlich
Bei dem Abmahner handelt es sich wohl um einen - hüstel - deutschenMaklerservice aus .de - glaube ich.
Alles Gute,
memoriam