Hallo Andos,
QUOTE Durch einen schriftlichen Kaufvertrag.
das mal ganz sicher - auch wenn dessen allfällige gerichtliche Durchsetzung kein Spaziergang ist.
Treuhandservice ?
Sichere Dich aber im Vertrag nicht nur gegen einen Totalverlust ab. Es muss aus dem Vertrag klar hervorgehen, was genau verkauft wird: wem nach Abschluss die Domain gehört, wem das Script gehört (Exklusivrechte oder nicht ?), und wem die Daten gehören. Ebenso Zugemüse wie zB allfällige Facebookseite zum Projekt, gesetzte Links auf Drittseiten etc. Bist Du Rechtsnachfolger vom Verkäufer und musst Abonnenten gegenüber Dienstleistungen erbringen, obwohl die Jahresgebühr vom Verkäufer kassiert wurde ?
Ganz wichtig scheint mir auch: verkauft der Verkäufer altershalber, oder baut er nach dem Verkauf postwendend eine Konkurrenz auf ? Man darf da ruhig eine Antikonkurrenzklausel in den Vertrag mit rein nehmen. Ist der Verkäufer dagegen, bist Du gewarnt.
Es besteht auch die Möglichkeit von Teilzahlungen, zB nach erster Zahlung wird Domain überschrieben, nach zweiter Zahlung folgen die Daten, die dritte Zahlung folgt, nachdem sich die Umsatzversprechen bewahrheitet haben. Natürlich treiben solche Abmachungen den Preis in die Höhe.
Es ist immer ein Vorteil, wenn DU den Kaufvertrag aufsetzt. Schick ihm den Vertragsvorschlag in ausgedruckter Form (Fax), keinesfalls als WORD-Dokument. Er darf Aenderungswünsche anbringen, aber letztlich formulierst DU, kurz und knapp, sodass alle Nuancen stimmen. Lieferst Du ihm einen pfannenfertigen Entwurf, wird er zu faul sein, einen Gegenentwurf zu verfassen.
-CH-