Es wundert mich, dass ich bislang hier über das Thema nichts gelesen habe ... oder zumindest nichts gefunden. Es ist nämlich eine Sache von grosser Brisanz.
Konkret geht es darum, dass in der EU per 1.1.2015 eine neue Regelung in Kraft tritt, die verlangt, dass die Umsatzsteuer von elektronischen Gütern (u.a. Downloads) am Ort des Käufers abgeliefert werden muss und zwar zu dem dort gültigen Umsatzsteuer-Satz. Also nicht mehr am Ort des Verkäufers.
Wenn ich als spanische Firma einem Deutschen ein E-Book per Download verkaufe, muss ich ab 1.1.2015 19% Umsatzsteuer beim deutschen Finanzamt abliefern und folglich dort auch eine Steuernummer haben. Und es gibt hierfür nicht mal einen Mindestumsatz. Während man im eigenen Land bis zu einem gewissen Betrag von der Umsatzsteuer befreit ist, gilt für grenzüberschreitende Verkäufe elektronischer Güter eine sofortige Pflicht. Es ist der pure Wahnsinn.
Und das Krasse kommt erst: Die EU erachtet es auch für Nicht-EU Länder als Pflicht, dieser Richtlinie nachzukommen. Es gilt somit auch für Schweizer, Chinesen oder Amis. Es ist mir zwar ein Rätsel wie das durchgesetzt werden soll.
Davon müssten doch auch einige Leute hier im Forum betroffen sein?
Hier übrigens die offizielle Info:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxat...rks/e-services/
Konkret geht es darum, dass in der EU per 1.1.2015 eine neue Regelung in Kraft tritt, die verlangt, dass die Umsatzsteuer von elektronischen Gütern (u.a. Downloads) am Ort des Käufers abgeliefert werden muss und zwar zu dem dort gültigen Umsatzsteuer-Satz. Also nicht mehr am Ort des Verkäufers.
Wenn ich als spanische Firma einem Deutschen ein E-Book per Download verkaufe, muss ich ab 1.1.2015 19% Umsatzsteuer beim deutschen Finanzamt abliefern und folglich dort auch eine Steuernummer haben. Und es gibt hierfür nicht mal einen Mindestumsatz. Während man im eigenen Land bis zu einem gewissen Betrag von der Umsatzsteuer befreit ist, gilt für grenzüberschreitende Verkäufe elektronischer Güter eine sofortige Pflicht. Es ist der pure Wahnsinn.
Und das Krasse kommt erst: Die EU erachtet es auch für Nicht-EU Länder als Pflicht, dieser Richtlinie nachzukommen. Es gilt somit auch für Schweizer, Chinesen oder Amis. Es ist mir zwar ein Rätsel wie das durchgesetzt werden soll.
Davon müssten doch auch einige Leute hier im Forum betroffen sein?
Hier übrigens die offizielle Info:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxat...rks/e-services/