Affilatelinks nicht gekennzeichnet: Irreführung durch Unterlassen

Johannes T

Fleißiger Fan
So entschieden durch das Landgericht München I in einem Rechtsstreit (Endurteil vom 26. Februar 2019, Az.: 33 O 2855/18) eines Wettbewerbsvereins gegen einen Betreiber einer Internetseite.

Der Beklagte hatte in seiner Webseite bei Berichten zu Produkten Links untergebracht, über die diese Produkte gekauft werden konnten. Ohne jedoch darauf hinzuweisen eine Vermittlungsprovision des Betreibers der verlinkten Seite zu erhalten.

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-15125?hl=true

 
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Ich habe das ganze Urteil durchgeackert. Verstehe ich richtig, dass ein künftiger, unabsichtlicher Fehler die beklagte Firma automatisch die Kleinigkeit von 250000 Euro kostet ?

Und welche Schlüsse ziehen (momentan) in D domizilierte Internetfirmen daraus ? - Ein Bekannter von mir (selbstständiger Architekt) wanderte in die USA aus. Ich fragte ihn, was er gegen die dort horrend hohen Haftpflichtsummen zu machen gedenke, er könne ja 100 Häuser gut bauen, und das 101-te macht ihn bankrott. Seine Antwort war: man eröffne eben für jedes grössere Projekt eine separate Inc (also AG oder GmbH). Soweit ich weiss, kommt es bei deutschen 1-Euro-GmbHs unter Umständen zu einem Haftungsdurchgriff auf den Geschäftsleiter. - Der klagende Abmahnverein wird sich zuerst die einfachen Fälle herausfischen. Mit einem Konstrukt wie Server/Konto/Firmensitz/Lager in unterschiedlichen Ländern hätte man wohl Ruhe, müsste aber natürlich die Mehrkosten dieses Konstruktes zahlen - hätte aber die Mehrerträge aus dem "unlauteren" Wettbewerb.

 
In Deutschland übernimmt wohl eine Horde von Vorschrift-Fetischisten das Ruder. Und die Erbsenzählermentalität in der Verwaltung freut sich über den selbstbestätigenden Rückenwind.

Wenn wir diesem Mist nicht noch irgendwie gestoppt bekommen.

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Der von Dir genannte Betrag stellt  wohl nur die Höchstgrenze dar.

Aber die Übertlegung ins nicht-europäische Ausland auszusiedeln liegt da schon sehr nahe....

 
Dass man Werbung auch als Werbung kennzeichnen muss, ist aber nicht neu, das steht schon lange im TMG.

Und Affiliate-Links sind Werbung, weil eine finanzielle Gegenleistung erfolgt. Es wird schon seit Jahren empfohlen, diese zu kennzeichnen, bisher gab es nur kein Urteil dazu.

 
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