QUOTE keine Bewerbung/Vermarktung des Programmes in Suchmaschinen durch bezahlte Verfahren, wie Google Adwords oder Sponsored Listings
Hallo,
ich bin im Affiliate-Bereich noch blutiger Anfänger, doch aus Neugierde habe ich mich jetzt mal mit diesem Thema etwas genauer auseinander gesetzt. Bei den verschiedenen Betreibern, wie zum Beispiel TD, Zanox,... ließt man bei den verschiedenen Programmen immer wieder einen solchen Satz wie oben genannt. Ich werde daraus nicht wirklich schlau. Für mich hört es sich so an, als ob es verboten wäre, dass ich auf einer selbsterstellten Seite SEO oder AdWords betreibe um dieses Produkt dann zu vermarkten.
Wenn ich mich nun aber bei Google umschaue, dann finde ich hunderte/tausende Seiten, die genau das machen. Sie schalten AdWords-Anzeigen und man kommt dann auf eine Übersichtsseite, von wo aus man dann das jeweilige PP aufrufen kann.
Außerdem ist mir aufgefallen, dass viele in AdWords mit Markennamen werben, obwohl dies ausdrücklich vom PP untersagt wird. Rein rechtlich gesehen muss man sich hierzu doch die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen?
QUOTE Es dürfen die Markenrechte Dritter bei der Bewerbung des Programmes nicht verletzt und keine Spam E-Mails versendet werden.
In diesem Umfeld habe ich mich auch schon engagiert und ich muss sagen, dass viele Markeninhaber sehr restriktiv mit diesen Erlaubnissen umgehen.
Grüße Logge
Hallo,
ich bin im Affiliate-Bereich noch blutiger Anfänger, doch aus Neugierde habe ich mich jetzt mal mit diesem Thema etwas genauer auseinander gesetzt. Bei den verschiedenen Betreibern, wie zum Beispiel TD, Zanox,... ließt man bei den verschiedenen Programmen immer wieder einen solchen Satz wie oben genannt. Ich werde daraus nicht wirklich schlau. Für mich hört es sich so an, als ob es verboten wäre, dass ich auf einer selbsterstellten Seite SEO oder AdWords betreibe um dieses Produkt dann zu vermarkten.
Wenn ich mich nun aber bei Google umschaue, dann finde ich hunderte/tausende Seiten, die genau das machen. Sie schalten AdWords-Anzeigen und man kommt dann auf eine Übersichtsseite, von wo aus man dann das jeweilige PP aufrufen kann.
Außerdem ist mir aufgefallen, dass viele in AdWords mit Markennamen werben, obwohl dies ausdrücklich vom PP untersagt wird. Rein rechtlich gesehen muss man sich hierzu doch die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen?
QUOTE Es dürfen die Markenrechte Dritter bei der Bewerbung des Programmes nicht verletzt und keine Spam E-Mails versendet werden.
In diesem Umfeld habe ich mich auch schon engagiert und ich muss sagen, dass viele Markeninhaber sehr restriktiv mit diesen Erlaubnissen umgehen.
Grüße Logge