Michael Bieri
Angesehenes Mitglied
Auch mal etwas OT von mir
Freitag Nacht ging meinem Beamer zuhause das Licht aus. Also kurz Preise und Verfügbarkeit der Ersatzlampen verglichen, bestellt, bezahlt - Ende. Entschieden habe ich mich für einen Anbieter der preislich im Mittelfeld lag, die Ware aber gemäss Onlineshop "An Lager" hat - praktisch als einziger Anbieter.
Samstag morgen wechselte der Bestellstatus auf "In Bearbeitung", und ich war erfreut und hoffte auf eine schnelle Tracking-Nr bzw. Versandbestätigung.
Bis Dato hat sich nichts daran verändert. Auf meine Anfrage von Heute nach dem Liefertermin bekam ich die Auskunft dass die Ware in einem Aussenlager sei und zuerst dort abgezogen werden müsse, was rund 1-3 Wochen (! dauern werde.
In meinen Augen ganz klare Irreführung. In ihren AGB's steht kein Wort zu den Lieferfristen - gibts da eine allgemeine Regelung? Ich meine, alles ist irgendwie, irgendwo "An Lager"
Ich will weder flennen noch diesen Anbieter angreiffen - daher behalte ich dessen Namen auch für mich. Mich interressiert lediglich ob und welche gesetzliche Grundlage es zu diesem Thema gibt?
Freitag Nacht ging meinem Beamer zuhause das Licht aus. Also kurz Preise und Verfügbarkeit der Ersatzlampen verglichen, bestellt, bezahlt - Ende. Entschieden habe ich mich für einen Anbieter der preislich im Mittelfeld lag, die Ware aber gemäss Onlineshop "An Lager" hat - praktisch als einziger Anbieter.
Samstag morgen wechselte der Bestellstatus auf "In Bearbeitung", und ich war erfreut und hoffte auf eine schnelle Tracking-Nr bzw. Versandbestätigung.
Bis Dato hat sich nichts daran verändert. Auf meine Anfrage von Heute nach dem Liefertermin bekam ich die Auskunft dass die Ware in einem Aussenlager sei und zuerst dort abgezogen werden müsse, was rund 1-3 Wochen (! dauern werde.
In meinen Augen ganz klare Irreführung. In ihren AGB's steht kein Wort zu den Lieferfristen - gibts da eine allgemeine Regelung? Ich meine, alles ist irgendwie, irgendwo "An Lager"
Ich will weder flennen noch diesen Anbieter angreiffen - daher behalte ich dessen Namen auch für mich. Mich interressiert lediglich ob und welche gesetzliche Grundlage es zu diesem Thema gibt?