Hallo,
ich frage mal in die Runde habe einen ärgerlichen Fall auf ebay.
Biete dort (soll nur ein Anfang sein nicht auf Dauer) seit einem halben Jahr Dienstleistung auf ebay an (gewerbliches mitglied) habe gute Referenzen und Bewertungen.Die Dienstleistung wird online erbracht.
Biete auch Zahlung mit paypal an.
Nun ein blöder Fall der passiert ist;
kunde (gewerblicher Unternehmer) kauft bei ebay (sofort-kauf) und bezahlt per paypal,soweit alles gut und nie paypal Probleme gehabt.
Dann nach einer Woche will Kunde den Vertrag sofort kündigen und eröffnet einen ebay Fall.
Ich reagiere auf den ebay Fall und antworte gegenüber ebay und bei meinem Kunden: sofortige Vertragskündigung-Widerruf ist unter Unternehmern ausgeschlossen,als auch bei Ware (Dienstleistung) die nach Kundenwunsch angefertigt wird.
Dann erstmal Ruhe, Kunde hat es sich überlegt das wir den Vertrag fortführen sollen.
Nun hat aber ebay den Betrag auf paypal erstmal "einbehalten"
(den Betrag habe ich vorher wie immer -schon auf mein Bankkonto abbuchen lassen!
So habe heute bei paypal angerufen-die verweisen mich zu ebay,da die den Betrag einbehalten haben.
Dann heute bei ebay angerufen;"Der Fall sei in Bearbeitung",wenn der Käufer nicht mehr auf seinen eröffneten Fall reagiert,werde ebay mir das Geld zurück stornieren (in paypal wohl wieder auf "0" stellen).
Den Käufer habe ich heute bei ebay gemeldet, das er den Käuferschutz missbraucht,da dieser ja nicht bei immaterieller Ware gilt.
In meinem ebay Konto steht weiterhin ich müsse auf den Fall reagieren,das tue ich jetzt aber nicht,denn in ebay ist die Antwort schon vor formuliert;
"Sie erklären sich bereit dem Käufer das Geld
zurück zu erstatten"..... da werde ioch einen Teufel tun und reagieren.
Deshalb reagiere ich jetzt mal nicht weiter und warte ab.
Der Käufer hat Zeit zu reagieren bis zum 11.07.......solange warte ich mal ab.
Wird ebay in solchen Dingen eher für mich oder gegen mich entscheiden?
Käuferschutz gibt es nicht bei immaterieller Ware- aber auch den Verkäuferschutz gibt es nicht bei immaterieller Ware....
Da würden ja beide den schwarzen Peter haben oder wie?
viele grüße
micky
ich frage mal in die Runde habe einen ärgerlichen Fall auf ebay.
Biete dort (soll nur ein Anfang sein nicht auf Dauer) seit einem halben Jahr Dienstleistung auf ebay an (gewerbliches mitglied) habe gute Referenzen und Bewertungen.Die Dienstleistung wird online erbracht.
Biete auch Zahlung mit paypal an.
Nun ein blöder Fall der passiert ist;
kunde (gewerblicher Unternehmer) kauft bei ebay (sofort-kauf) und bezahlt per paypal,soweit alles gut und nie paypal Probleme gehabt.
Dann nach einer Woche will Kunde den Vertrag sofort kündigen und eröffnet einen ebay Fall.
Ich reagiere auf den ebay Fall und antworte gegenüber ebay und bei meinem Kunden: sofortige Vertragskündigung-Widerruf ist unter Unternehmern ausgeschlossen,als auch bei Ware (Dienstleistung) die nach Kundenwunsch angefertigt wird.
Dann erstmal Ruhe, Kunde hat es sich überlegt das wir den Vertrag fortführen sollen.
Nun hat aber ebay den Betrag auf paypal erstmal "einbehalten"
(den Betrag habe ich vorher wie immer -schon auf mein Bankkonto abbuchen lassen!
So habe heute bei paypal angerufen-die verweisen mich zu ebay,da die den Betrag einbehalten haben.
Dann heute bei ebay angerufen;"Der Fall sei in Bearbeitung",wenn der Käufer nicht mehr auf seinen eröffneten Fall reagiert,werde ebay mir das Geld zurück stornieren (in paypal wohl wieder auf "0" stellen).
Den Käufer habe ich heute bei ebay gemeldet, das er den Käuferschutz missbraucht,da dieser ja nicht bei immaterieller Ware gilt.
In meinem ebay Konto steht weiterhin ich müsse auf den Fall reagieren,das tue ich jetzt aber nicht,denn in ebay ist die Antwort schon vor formuliert;
"Sie erklären sich bereit dem Käufer das Geld
zurück zu erstatten"..... da werde ioch einen Teufel tun und reagieren.
Deshalb reagiere ich jetzt mal nicht weiter und warte ab.
Der Käufer hat Zeit zu reagieren bis zum 11.07.......solange warte ich mal ab.
Wird ebay in solchen Dingen eher für mich oder gegen mich entscheiden?
Käuferschutz gibt es nicht bei immaterieller Ware- aber auch den Verkäuferschutz gibt es nicht bei immaterieller Ware....
Da würden ja beide den schwarzen Peter haben oder wie?
viele grüße
micky