Domain-Abgabe bei Markenrecht

Seth.Gecko

Angesehenes Mitglied
Hallo,

Ich habe eine Frage betreffend Domains (Ich bin sicher, dieses Thema wurde schon mehrmals diskutiert, habe aber nichts gefunden).

Angenommen ich habe eine in der Schweiz eingetragene Marke "XTK". Ich besitze diverse Domains zu diesem Namen, aber die xtk.com und die xtk.at fehlen mir, resp. sind schon von jemandem anderen registriert.

Ich gehe davon aus dass ich wohl diese Domain auf rechtlichem Weg zugesprochen bekomme, ist das richtig? Ist das alles einfach und schnell erledigt oder muss ich mich da auf ein grosses Kriegspiel einlassen?

Danke und Gruss
Seth

 
Es ist komplizierter als das.
Ein erheblicher Punkt ist, wann du Deine Marke eingetragen hast.
 
Da muss ich meinem Vorredner zustimmen!

Es kann ja wohl nicht angehen, dass ich mir die Seite abcxyz.de registriere. Dann komt eine andere Fa. auf die Idee sich abcxyz als Marke einzutragen und will mir meine Domain wegnehmen. Das gehr meiner Meinung nach nicht und wäre extrem unbillig!

Dann würde sich ja jeder für einen Domainnamen den er gerne hätte ein Marke eintragen lassen und würde so an einen Domainnamen kommen, der längst vergeben ist.

Darüberhinaus (für den Fall, dass deine Marke vor der Registrierung durch die andere Person eingetragen wurde) hängt es stark davon ab, was du für eine Marke registriert hast. Wenn das lediglich eine nationale Marke ist wirst du dich schwer tun eine .com Domain einzuklagen.

Obiges repräsentiert lediglich meine Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar!

Beste Grüße,
Fabian
 
In welche Klassen ist deine Marke eingetragen?
Ist sie international eingetragen?
Sitzt der wettbewerbende Inhaber im selben Ländle?
Und wer hat wann die Marken angemeldet?

Das sind erstmal die Fragen die man sich stellen sollte*
 
Ich würde 'ganz bescheiden und leise' fragen: Wem gehören die Domains jetzt, lege ich mich mit demjenigen bzw. womöglich seiner Rechtsabteilung an?
 
Hallo und Besten Dank.


QUOTE Ein erheblicher Punkt ist, wann du Deine Marke eingetragen hast.


Nachdem die anderen Domains aufgeschalten wurden (resp. es ist NICHTS auf diesen Domains, nur eine Weiterleitung zu der Möglichkeit diese Domains zu kaufen->Domainhändler). Allerdings gibt es das Unternehmen mit all den vorhandenen Domains schon länger als die noch fehlenden Domains aufgeschaltet wurden.


QUOTE In welche Klassen ist deine Marke eingetragen?


Hmm, weiss ich leider so nicht, da ich das nicht selber gemacht habe.


QUOTE Sitzt der wettbewerbende Inhaber im selben Ländle?


Ja.


QUOTE Es kann ja wohl nicht angehen, dass ich mir die Seite abcxyz.de registriere. Dann komt eine andere Fa. auf die Idee sich abcxyz als Marke einzutragen und will mir meine Domain wegnehmen. Das gehr meiner Meinung nach nicht und wäre extrem unbillig!


Ja das ist klar. Nur ist das ja nur ein Domainhändler und hat keine "verwendung" dazu.


QUOTE Wenn das lediglich eine nationale Marke ist wirst du dich schwer tun eine .com Domain einzuklagen


Hmmm, ja das ist wohl ein wichtiger Punkt, ist nur national....


Ich danke euch für die Antworten. Es ist nicht so dass das einfach irgendeine Marke ist, die ist schon etwas grösser und bekannter. Ich frage mich nur ob ich die paar Tausend Euro sparen kann, oder ob es doch einfacher ist, diese zu kaufen....

Grüsse
 
QUOTE (Seth.Gecko @ Fr 30.6.2006, 7:49)Ja das ist klar. Nur ist das ja nur ein Domainhändler und hat keine "verwendung" dazu.


*schmunzel*



QUOTE (Seth.Gecko @ Fr 30.6.2006, 7:49)
Es ist nicht so dass das einfach irgendeine Marke ist, die ist schon etwas grösser und bekannter



nicht ganz unwichtig ist wohl, ob es sich bei der marke um einen von dir kreierten begriff oder um einen begriff aus dem alltäglichen sprachgebrauch handelt. ist es ein begriff, den man ganz klar mit deiner firma in verbindung bringen kann, stehen deine chancen vielleicht nicht schlecht, die domainnamen auf gerichtlichem wege zu bekommen. die tatsache, dass der domaininhaber "deine" domains "nur" zum verkauf anbietet und sonst keine verwendung für die domains hat, koennte sich als vorteil fuer dich darstellen. muss aber nicht
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QUOTE (Fabian K @ Do 29.6.2006, 16:53)[...] Es kann ja wohl nicht angehen, dass ich mir die Seite abcxyz.de registriere. Dann komt eine andere Fa. auf die Idee sich abcxyz als Marke einzutragen und will mir meine Domain wegnehmen. Das gehr meiner Meinung nach nicht und wäre extrem unbillig! [...]

Ich meine, genau das ist gerade in Deutschland schon öfters geschehen.
Irgendwer hat vor Jahren einen Fantasynamen als Domain gesichert und betreibt darauf eine privat Website. Irgendwann findet eine Firma diesen Namen sehr gut und passend für ein Produkt oder bei der Gründung für seinen Firmennamen, also registiert sie sich diesen Namen als Marke und holt sich dadurch auch die Domain.

Nur wenn man das Namensrecht auf die Domain hat, ist man einigermaßen sicher, wie z. B. wenn die Domain nur Deinen vollen Namen enthält.


Grundsätzlich würde ich aber solche Fragen eher mit einen Fachanwalt abklären.



MfG Sascha Ahlers
 
Kaufen ist normalerweise unkomplizierter und auch günstiger. Auch grosse Unternehmen versuchen (falls die Lage nicht 100% klar ist), dem Inhaber der Domain erst einmal ein Angebot zu machen. Mit 1000 Euro kommst du meist schon sehr weit ... bei einem Anwalt nicht besonders
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