Domain- u. Markenrecht

TomTom84

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich dem Domain- und Markenrecht. Angenommen eine Firma wie die Drogerie Müller vertreibt in seinen Läden eine Zahnpasta namens "Happy" oder ein Duschgel namens "Fresh". Nehmen wir weiter an, dass die dazugehörige Domain von einem Amerikaner mit Sedoparking besetzt wird. Wenn ich nun als Deutscher diese Domain kaufe, kann mir dann der Müller die Domain rechtlich streitig machen. Mal ganz generell: "Kann sich eine deutsche Firma das Markenrecht auf eine englisches beschreibendes Wort sichern und damit gleichzeitig ein Recht auf die dazugehrige .de-Domain haben?"

Danke für eure Einschätzung und viele Grüße
 
Wenn es in Deutschland eine eingetragene Marke ist, JA! Generell gilt. Wenn es eine eingetragene Marke ist: Hände weg von diesen Domains! Machen nur ärger.

Ausnahmen: Die Domain existierte Bereits vor der Markengründung und auf dieser Domain werden keine Produkte der selben Kategorie wie der des Markeninhabers angeboten.

Gibt noch weitere Ausnahmen, aber ich würde von Markendomains die Finger lassen. Bringt nix!

Grüße

Andreas
 
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