Hallo
Ich habe im Dezember 2007 eine Domain, nennen wir sie ‚keyword-abc.ch', registriert. Zu diesem Zeitpunkt habe ich nur eine Startseite mit dem Text ‚Hier entsteht die Website keyword-abc.ch, welche sich mit dem Thema keyword befassen wird' erstellt. Da ich lange keine Zeit für dieses Projekt hatte, habe ich erst Anfang August 2009 diese Domain mit wirklichem Inhalt gefüllt. Es ging mir dabei nie um Domaingrabbing (habe keine grosse Anzahl Domains registriert), sondern ich hatte schon lange eine Website zu diesem Thema geplant.
Heute habe ich nun einen eingeschriebenen Brief erhalten, wo ich aufgefordert werde, diese Domain innerhalb von 5 Tagen zu deaktivieren. Denn angeblich verstosse ich mit dieser Site gegen das Markenrecht dieser Firma. Die Firma hat sich doch tatsächlich die Abkürzung ‚ABC' (ja wirklich ‚ABC' im Zusammenhang mit dem Keyword als Marke registrieren lassen. Allerdings erfolgte die Registrierung der Marke erst im September 2008, also 9 Monate nach meiner Domainregistrierung. Das heisst, zum Zeitpunkt der Domainregistrierung und der Aufschaltung der Domain habe ich definitiv nicht gegen diese Marke verstossen, weil es sie ja noch gar nicht gab. Falls ich die Domain nicht deaktiviere, drohen sie mir mit einer Klage wegen Markenrechtsverletzung. Im Weiteren behalten sie sich Schadenersatzforderungen vor.
Wie seht ihr diesen Fall im Bezug auf das Schweizer Recht. Seid ihr auch schon mal mit einem solchen Fall konfrontiert worden oder kennt ihr einen ähnlichen Fall? Wie stehen meine Chancen, wenn ich mich dagegen wehre? Was würdet ihr tun?
Ich frage mich im Moment, ob ich mich dagegen wehren soll (und viel Geld für einen Anwalt ausgeben muss) oder soll ich die Domain einstampfen und eine neue aufsetzen (SEO-mässig verliere ich ja sozusagen nichts, da der richtige Inhalt knapp 3 Wochen online ist). Falls ich mich nicht wehre, muss ich immer noch damit rechnen, auf Schadenersatz verklagt zu werden, wo ich die Anwaltskosten dann doch hätte.
Danke für euer Feedback, Gruss
Pico
Ich habe im Dezember 2007 eine Domain, nennen wir sie ‚keyword-abc.ch', registriert. Zu diesem Zeitpunkt habe ich nur eine Startseite mit dem Text ‚Hier entsteht die Website keyword-abc.ch, welche sich mit dem Thema keyword befassen wird' erstellt. Da ich lange keine Zeit für dieses Projekt hatte, habe ich erst Anfang August 2009 diese Domain mit wirklichem Inhalt gefüllt. Es ging mir dabei nie um Domaingrabbing (habe keine grosse Anzahl Domains registriert), sondern ich hatte schon lange eine Website zu diesem Thema geplant.
Heute habe ich nun einen eingeschriebenen Brief erhalten, wo ich aufgefordert werde, diese Domain innerhalb von 5 Tagen zu deaktivieren. Denn angeblich verstosse ich mit dieser Site gegen das Markenrecht dieser Firma. Die Firma hat sich doch tatsächlich die Abkürzung ‚ABC' (ja wirklich ‚ABC' im Zusammenhang mit dem Keyword als Marke registrieren lassen. Allerdings erfolgte die Registrierung der Marke erst im September 2008, also 9 Monate nach meiner Domainregistrierung. Das heisst, zum Zeitpunkt der Domainregistrierung und der Aufschaltung der Domain habe ich definitiv nicht gegen diese Marke verstossen, weil es sie ja noch gar nicht gab. Falls ich die Domain nicht deaktiviere, drohen sie mir mit einer Klage wegen Markenrechtsverletzung. Im Weiteren behalten sie sich Schadenersatzforderungen vor.
Wie seht ihr diesen Fall im Bezug auf das Schweizer Recht. Seid ihr auch schon mal mit einem solchen Fall konfrontiert worden oder kennt ihr einen ähnlichen Fall? Wie stehen meine Chancen, wenn ich mich dagegen wehre? Was würdet ihr tun?
Ich frage mich im Moment, ob ich mich dagegen wehren soll (und viel Geld für einen Anwalt ausgeben muss) oder soll ich die Domain einstampfen und eine neue aufsetzen (SEO-mässig verliere ich ja sozusagen nichts, da der richtige Inhalt knapp 3 Wochen online ist). Falls ich mich nicht wehre, muss ich immer noch damit rechnen, auf Schadenersatz verklagt zu werden, wo ich die Anwaltskosten dann doch hätte.
Danke für euer Feedback, Gruss
Pico