Eure Meinung? Recht auf Löschung?

DonBastiano

Angesehenes Mitglied
Hallo in die Runde,

gerne hätte ich mal eure persönliche Meinung zu folgendem Sachverhalt:

Ich betreibe ein Restaurantportal auf welchem natürlich einzelne Restaurants gelistet sind. Diese können von Usern bewertet und kommentiert werden.

Nun nachdem einer der vielen Gastronomen nun einige Male hintereinander eine Kritik bekommen hat die Ihm nicht so gefällt droht er mir mit Anwalt ich solle den kompletten Restauranteintrag löschen.

Die Kritiken - obwohl sehr objektiv - habe ich mal rausgenommen den Eintrag aber noch nicht. Hat er ein Recht darauf, das der Eintrag entfernt wird? Der Eintrag enthält einzig


- Restaurantname
- Öffnungszeiten
- Adresse
- Angebotene Speisen

... oder kann ich diesen stehen lassen ( Hintergrund; monatlich kommen genau über diesen Eintrag doch etliche User über Google)

Danke für Eure Einschätzung

Basti
 
Schwer einzuschätzen, ich würde rein vom Gefühl her sagen, hat er nicht. Gibt ja doch sehr viele Kataloge und Portale die solche Daten ihren Usern zur Verfügung stellen.

Keine Garantie auf Richtigkeit

Gruss
 
QUOTE (Sexygo @ Fr 20.05.2011, 15:26) Schwer einzuschätzen, ich würde rein vom Gefühl her sagen, hat er nicht. Gibt ja doch sehr viele Kataloge und Portale die solche Daten ihren Usern zur Verfügung stellen.

Keine Garantie auf Richtigkeit

Gruss

Ok, das war auch meine erste Einschätzung

... bin gespannt auf weitere Meinungen...
 
Zusatzfrage:

kann er mir untersagen auf meiner Seite kenntlich zu machen, das er gegen eine Veröffentlichung ist?

"XY- hat einer Veröffentlichung auf xy nicht zugestimmt"?
 
also ich würde sagen, dass der Eintrag bleiben kann...es handelt sich dabei um öffentlich zugängliche Informationen. (die sich sicherlich auch auf vielen anderen Seiten finden...)

Wenn die Beurteilungen objektiv waren, hätten sogar diese bleiben dürfen - für genau soetwas ist ein Beurteilungsportal doch da.
Das einzige was vermieden werden sollte sind absichtliche Falschbeurteilungen, Verleumdungen, schädigende Äußerungen (solange diese nicht objektiv gehalten sind) - wäre halt die Frage inwiefern sowas ausgeschlossen werden kann.

Grundsätzlich allerdings - ein Restaurant, dass nicht gefunden werden möchte? naja...das sagt schon viel (wie wäre es, falls derjenige auf Entfernung der Informationen besteht mit einem entsprechenden Vermerk anstatt der Informationen? Das Restaurant mit Adresse benennen und darauf hinweisen, dass es nicht bewertet und detailliert aufgeführt werden möchte? - dann können sich mögliche Besucher vorab Ihre Meinung bilden...)

Wenn Du es gern drinlassen möchtest, hilft allerdings nur der Besuch bei einem Anwalt, um das sicher abklären zu lassen.

 
QUOTE (Sexygo @ Fr 20.05.2011, 15:26)Gibt ja doch sehr viele Kataloge und Portale die solche Daten ihren Usern zur Verfügung stellen.

Die gibt es tonnenweise.

Aber meistens stehen eben nur Firmenname, Anschrift und Inhaber drin.

Ein Portal, bei dem die meisten Einträge Kommentierungen haben und ein Restaurant durch Nicht-Kommentierungen auffällt - das sieht nach gelöschten Kommentierungen aus, wirkt also negativ. Daß das jemand vermeiden möchte, ist wiederum nachvollziehbar.



QUOTE (Magical @ Fr 20.05.2011, 15:33)falls derjenige auf Entfernung der Informationen besteht mit einem entsprechenden Vermerk anstatt der Informationen? Das Restaurant mit Adresse benennen und darauf hinweisen, dass es nicht bewertet und detailliert aufgeführt werden möchte? - dann können sich mögliche Besucher vorab Ihre Meinung bilden...


Na ja, daß so ein Eintrag schlecht fürs Image ist, ist klar - dann lieber die Löschung durchsetzen.



QUOTE (Magical @ Fr 20.05.2011, 15:33)Wenn Du es gern drinlassen möchtest, hilft allerdings nur der Besuch bei einem Anwalt, um das sicher abklären zu lassen.


*Sicher* ist da überhaupt nichts, frag drei Anwälte ... ;-)

Das Problem ist: Derjenige kann einen riesen Zerv machen, Klage einreichen. Das kostet zuallererst Zeit, Prozeßrisiko usw., Streitwert sofort so, daß es auf LG-Ebene mit Anwaltszwang geht. Hast Du da Lust drauf?

Falls nein, lösche den Eintrag und gut iss. Ich würde mir da keinen allzugroßen Kopf machen.



Eventuell ließe sich eine *geschickt gemachte* Fehlerseite bauen nach dem Motto


Sie sind über Google auf der Suche nach XXX auf unser Portal gekommen. Die Firma XXX finden Sie hier (Verlinkung mit Firmenname). Zu dieser Firma gibt es keinen Eintrag. Wir können Ihnen aber die folgenden Firmen YYY vorstellen.


Also so daß die Suchmaschinenposition und der Traffic erhalten bleibt. Ist aber natürlich *etwas heikel*, wenn es eine solche Seite nur zu dieser Firma gibt
rolleyes.gif
 
Mach dir keinen Kopf drüber und lösche den Eintrag einfach. Oder willst du dir den Stress mit Anwalt und Co. geben?

 
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