QUOTE (Alain Aubert @ Do 28.06.2012, 23:17)Es ist tatsächlich nicht notwendig die Genehmigung der Stadt einzuholen. Du solltest einfach nicht www.stadt.tld verwenden - so dass die Stadt nicht mehr "ihren Namen" haben kann.
Hier ist eine gute Erklärung:
http://www.finanztip.de/recht/online/domai...namensrecht.htm
QUOTE Eine unbefugte Namensanmaßung oder Namensleugnung liegt, in Bezug auf die Stadt Duisburg, nicht vor, wenn ein kommerzieller Anbieter die Domain "duisburg-info.de" verwendet. Denn der Verkehr geht nicht davon aus, dass sämtliche einen Städtenamen enthaltende Domains von dieser Stadt oder mit deren Zustimmung gehalten werden.
PS: Marke, Markenschutz, Trademark != Patent
Im Prinzip korrekt. Der Finanztip-Link war einmal sehr hilfreich, allerdings werden Gerichtsurteile zu Grunde gelegt, die teilweise über 10 Jahre alt sind. Inzwischen hat sich manches entwickelt und wird heute anders bewertet. Man sollte sich deshalb lieber mit aktueller Rechtsprechung auf dem Laufenden halten.
Zumindest in Grundsätzlichem. Im Einzelfall kann man sich sowieso nicht darauf verlassen, wie das jeweilige Gericht entscheidet, wie aktuelle Fälle immer wieder zeigen.
Der Zusatz von Städtenamen, Regionen oder Kfz-Kennzheichen ist jedenfalls durch. Kein Problem. Sonst hätte ich selbst hunderte von Problemen. Domains von deutschen Landkreisen z.B. konnte ich auch ohne Rechtsstreit per Mail gegen 2 Landräte verteidigen und weiter halten, andere wiederum haben mir die betreffende Domain einfach abgekauft - ohne Diskussionen, ohne Vertrag, per Vorkasse.
Aber auch in diesem Fall: natürlich darf ich nicht "Neckar-Odenwald" mit dem Zusatz "Landkreis" oder "Kreis" registrieren, das würde Namensrecht verletzen. Aber "Neckar-Odenwald.eu" war in diesem konkreten Fall kein Problem für das Landratsamt.