Frage zum Domain-Recht

Yecker

Aktives Mitglied
Hallo,

was mich mal interessieren würde:
Es handelt sich um 2 Domains inkl. dazugehörigem Projekt.
1 at Domain und 1 de-Domain

Beide Projekte werden inkl. den 2 Domains an einen neuen Besitzer verkauft.
Doch bei beiden Domains gibt es jeweils 2 weitere eigenständige Projekte, die auf jeweils einer Subdomain der zu verkaufenden Domains liegen. Doch diese Projekte werden nicht verkauft, daher werden diese Subdomains weiterhin benötigt!

Nun dachte ich mir, klären wir das im Vertrag ab, dass der Käufer auf diese Projekte + Subdomains keinen Anspruch hat.
Nur - inwiefern ist das rechtlich ok?
Gilt dass denn was man im Kaufvertrag regelt?
Oder hat der neue Domain-Inhaber dann alle Rechte und dieser Vertrag wäre nicht mehr gültig?
 
wenn du domain.tld verkaufst, dann must du subdomain.domain.tld wohl beim käufer mieten, da er der besitzer der domain ist.

oder du machst einen pachtvertrag für www.domain.tld und bleibst eigentümer der domain.tld, somit kannst du soviele subdomains.domain.tld machen wie du willst aber den kauf vertrag wohl nicht einhalten.

aber wenn du verkaufst, wie oben erwähnt, verlierst du jegliches recht. (es liese sich eventuell vertraglich regeln, würde ich aber NIE empfehlen)

was hast du studiert, wo du die domain verkauft hast ?

ric
 
Hi Ric,

danke für deine Antwort!
Ok, genau so habe ich mir das eben auch vorgestellt.

Ich dachte zuerst, zwischen Verkäufer und Käufer einen Vertrag aufsetzen, in dem ausdrücklich festgehalten wird, dass die und die Subdomain eine Ausnahme sind, und gesondert vom Kauf ausgeschlossen werden, so dass der Käufer kein Recht auf diese Subdomains hat. Aber dachte ich mir, dass dies nicht empfehlenswert sein wird. Ich mein, regeln kann man im Kaufvertrag alles, aber ob dies eben rechtsgültig ist wenns mal draufankommen sollte, das ist die Frage.

Aber genau darum wollte ich eben fragen. Denn wenn die Domain verkauft ist, liegen alle Rechte ja beim Käufer. Wird dann der abgeschlossene Vertrag nichtig nehme ich an?

Pachtvertrag dürfte eher nicht in Frage kommen. Darauf wird sich der Käufer vermutlich nicht einlassen. Ich selber würde es zumindest nicht tun. Ebenso ists auch umgekehrt, wenn ich die benötigten Subdomains dann beim neuen Besitzer dieser Domain mieten würde, hätte ich keine Garantie dass dies dauerhaft klappt.

QUOTE was hast du studiert, wo du die domain verkauft hast ?

Wie meinste das?
 
das war nur meine leihenmeinung, ich bin ja kein jurist ;-)

wir ich das gemeint habe, was du studiert hast....

so wie ich verstanden habe, hast du dem kauf bereits zugestimmt. falls dies so ist, frage ich mich warum du erst jetzt mit dieser frage auftauchst..... meiner meinung nach zu spät. denn entweder würde ja so der kaufvertrag nicht eingehalten oder aber du ein risiko eingehen für deine subdomains.... die frage war also mehr ironisch so nach dem motto... vorher denken ;-) (PS: nicht böse gemeint, ich schreibe sogar manchmal schneller als ich denken kann)

ric
direktor.ch
 
Ja klar, ist mir schon klar dass dies nur deine persönliche Meinung dazu ist. :)
Aber ist immer ganz brauchbar, auch die Meinung anderer zu kennen.

Achso meintest du das. Nene, dann habe ich mich wohl falsch ausgedrückt, der Verkauf hat noch nicht stattgefunden. Es ist also noch nichts zu spät. Dann wärs ja auch zu spät zum Fragen. ;-) Es steht derzeit nur mal fest, dass die Projekte verkauft werden, aber vereinbart, geregelt oder unterzeichnet ist hier überhaupt noch nichts. Da ich eben nicht so recht weis, wie ich das mit den Subdomains am besten lösen sollte.

Noch ist also alles machbar.
 
das freut mich... dann ist ja alles im grünen bereich

ric
beamter.ch
 
ich würde das subprojekt eigenständig machen und beim neuen besitzer eine klausel einbauen, dass er 2 jahre eine weiterleitung der sub auf die neue projektdomain laufen lassen soll.
so verlierst du keine nutzer, bist aber nicht abhängig.
 
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