QUOTE (kosten @ Fr 23.05.2008, 13:18)Das ist jetzt mal interessant. Eine Frage 2 unterschiedliche Antworten.
Nein, das sind zwei verschiedene Fragen.
Variante 1: Du erzielst gewisse zusätzliche Einnahmen in geringer Höhe, versteuerst diese zusätzlich (das mag, wie @SirHuckleberry geschrieben hat, per einfacher Deklaration geschehen, ich weiß das nicht, weil das eine Angestelltentätigkeit voraussetzt, die ich schon lange nicht mehr habe) und verwendest - nach der Versteuerung - diese, um deine Serverkosten zu bezahlen.
Bsp.: 120 Euro Jahreseinnahmen durch Werbung, durch die Steuer werden 110 draus, Du hast Jahreskosten von 60 Euro für Server / Domains, dein
internes Ergebnis: 50 Euro. Das Finanzamt interessiert sich nicht für die Höhe deiner Serverkosten.
Variante 2: Du betreibst ein Gewerbe, meldest dafür ein Gewerbe an. Das Gewerbe hat 120 Euro Einnahmen, 60 Euro Ausgaben, macht einen Umsatz von 120 Euro und einen Gewinn von 60 Euro. Der Umsatz liegt unter 17.500, also kannst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, stellst keine MwSt in Rechnung und bist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Der Gewinn wird per Anlage GSE mitgeteilt, eventuell mußt Du Einzelbelege (für die Serverkosten) nachreichen, das Finanzamt versteuert dir dein anderes Einkommen plus 60 Euro (nicht 120, wie oben).
Variante 3: Du betreibst ein Gewerbe (das Du langfristig hochziehen willst), hast im ersten Jahr 119 Euro Umsatz, 11.900 Euro Ausgaben, optierst freiwillig zur Umsatzsteuer, das FA will eventuell Belege für die Ausgaben, Du erhälst im ersten Jahr eine Vorsteuer-Rückerstattung von 1900 - 19 = 1881 Euro. Irgendwann sollte dieses Unternehmen dann aber mal Gewinn machen.
Wenn Du die Kosten direkt abziehen willst, dann ist ein Gewerbe fällig. Wenn Du die Kosten zunächst intern, aus bereits versteuertem Einkommen, begleichst, ist (bei hinreichend geringen Beträgen) meines Wissens nach zunächst kein Gewerbe notwendig.