Guten Tag Ihr Lieben,
wir gehen davon aus man ist Angestellter, betreibt aber nebenbei Webseiten (bisher Kleinunternehmerregelung, Gewerbeschein, aber keine Rechtsform, Buchführung per Einnahme Überschuss Rechnung)
Jetzt meine Frage: 2015 wird dann 17.500 Euro Umsatz überschreiten, man bleibt aber unter 35.000 Euro
kann daher 2016 nicht mehr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Frage 1: Man ist dann doch nicht gezwungen eine GbR oder ähnliches zu gründen oder? D.h. man kann weiterhin als "Privatmann" Umsatz generieren?
Frage 2: Was kommt dann an "Aufgaben" zusätzlich auf jemanden zu?
Soweit ich weiß ist das zusätzlich "nur" die Umsatzsteuervoranmeldung / Vorsteuerziehung, richtig?
Muss ich das dann jährlich, vierteljährlich oder monatlich machen?
Kommen sonst noch Pflichten auf mich zu ?
wir gehen davon aus man ist Angestellter, betreibt aber nebenbei Webseiten (bisher Kleinunternehmerregelung, Gewerbeschein, aber keine Rechtsform, Buchführung per Einnahme Überschuss Rechnung)
Jetzt meine Frage: 2015 wird dann 17.500 Euro Umsatz überschreiten, man bleibt aber unter 35.000 Euro
kann daher 2016 nicht mehr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Frage 1: Man ist dann doch nicht gezwungen eine GbR oder ähnliches zu gründen oder? D.h. man kann weiterhin als "Privatmann" Umsatz generieren?
Frage 2: Was kommt dann an "Aufgaben" zusätzlich auf jemanden zu?
Soweit ich weiß ist das zusätzlich "nur" die Umsatzsteuervoranmeldung / Vorsteuerziehung, richtig?
Muss ich das dann jährlich, vierteljährlich oder monatlich machen?
Kommen sonst noch Pflichten auf mich zu ?