compujoe
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Freiberufler, die zu Hause ein Büro betreiben, müssen auch dann die PC-Gebühr abführen, wenn sie bereits privat Rundfunkgebühren zahlen. Das gilt auch für das Autoradio in einem beruflich genutzten Wagen. Ist das Auto-Radio angemeldet, entfällt die Gebühr für den PC, da in diesem Fall bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät für den Beruf angemeldet ist. Trostpflaster: Die Rundfunkgebühren für Auto-Radio und Computer sind Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden.