Hallo an alle,
ist vielleicht nicht ganz perfekt, aber hab sie mal ins deutsche umgestellt.
Google Übersetzungstool -> ganze Seite übersetzen von Französisch nach Englisch -> nochmals übersetzen Englisch zu Deutsch.
So kann man sich das mal ein bisschen durchschauen.
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Nach den Publikum von 5. September 2006, veröffentlichte das Gericht der ersten Berechtigung von Brüssel das folgende Urteil. GERICHT DER ERSTEN BERECHTIGUNG VON BRÜSSEL N° 2006/9099/A der Rolle der zusammenfassenden Verfahren Tätigkeit schwebend in der Frage von: Die Zivilfirma in Form eines kooperativen Firma â begrenzte die Verantwortlichkeit COPIEPRESSE, registriert im SCE 0471.612.218, von dem das Standesamt 1070 Anderlecht, Prachtstraße Paepsem, 22 hergestellt wird, die bewegliche Partei, von mir Bernard MAGREZ Rechtsanwalt Brüssel 1180 dargestellt, die Winston Churchill auftrat, 149; gegen: Die Firma von amerikanischem rechtem Google Inc., dessen Standesamt im Mountain View hergestellt wird, 94043 Kalifornien, die USA, 1600 Amfitheather Park-Weise, linkes Beklagtes, fallend aus; In dieser Ursache wird es gefolgert und pled auf französisch mit dem allgemeinen Sitting von 29. August 2006; Nach überlegte den Präsidenten auf dem Gericht der ersten Berechtigung, die der Befehl das Folgen bildet: Betrachten: - die einleitende Preisangabe der bedeuteten Berechtigung am 3. August 2006; DER GEGENSTAND des ANTRAGS der Antrag getragen vor dem Gericht von céans wird auf Artikel 87 des Gesetzes von 30. Juni 1994 in bezug auf die Abgaben und die Ende Rechte gegründet. Er zielt darauf ab - zu merken daß die Tätigkeiten der Google Nachrichten und der Gebrauch von der „Schablone“ von Google insbesondere die Gesetze in bezug auf die Abgaben und die Ende Rechte (1994) und auf den Datenbanken (1998) verletzen; - das Beklagte verurteilen, um von allem sie zurückzunehmen Aufstellungsorte (Google Nachrichten und „Schablone“ Google unter irgendeiner Bezeichnung, daß sie ist), alle Artikel, Fotographien und Diagramme der belgischen Herausgeber der täglichen Presse, französischsprechend und des deutschsprechenden dargestellt vom Bewerber von der Bedeutung des Befehls, unter Strafe der Verpflichtung von 2.000.000, - ¤ pro Tag von verzögert; - das Beklagte außerdem verurteilen, um, in einer sichtbaren, freien Weise und ohne Anmerkung seines Anteiles auf dem Home Page „von google.be“ und von news.google.be für eine 20 Tagesununterbrochene Zeitspanne Ganzheit des Urteils zu veröffentlichen, von der Bedeutung des Befehls, unter Strafe der Verpflichtung von 2.000.000 einzugreifen, - ¤ pro Tag von verzögert. TALLY VON RECHTSSTREIT 1. Die Qualität des Attendu Bewerbers, daß der Bewerber die Treuhandgesellschaft der Rechte der belgischen Herausgeber von der französischsprechenden und deutschsprechenden täglichen Presse ist, die autorisiert wird (durch die ministeriellen Verordnungen von 14. Februar 2000 und 20. Juni 2003 veröffentlicht im belgischen Monitor von 10. März 2000 und 14. August 2003) ihre Tätigkeiten auf der belgischen Gegend zu weitermachen; Bis seinen Gegenstand gewartet die Verteidigung der Abgaben seiner Mitglieder (recht mit den Herausgebern und den rechten Werten nahe den Journalisten säubern) und der Kontrollen es Gebrauch durch an dritter Stelle der Arbeiten, die vor seinen Mitgliedern geschützt werden; Gewartet, bis die Zeitungen und die Aufstellungsorte der Zeitungsindustrie insbesondere durch die Gesetze auf der Abgabe (1994 und 2005) und auf den Datenbanken (1998) geschützt werden; Gewartet bis die Produktion der journalistischen Arbeiten wird durch die traditionelle Publikation der täglichen Zeitungen, Zeitschriften Ergänzungen in der Form mit Papier oder, seit dem Hervortreten der neuen Technologien, unter numerischem oder digitalem Format durchgeführt; Gewartet bis die Sekundärausnutzung wird durch die Kopie des Papierdokumentes durchgeführt und, seit dem Hervortreten der neuen Kommunikation und der Informationstechnologien, kann die Sekundärausnutzung durch elektronische Prozesse durchgeführt werden (Abtastung, Sicherungen Web site und Wiederholung übertragen über Web site oder Internet oder extranet oder Emailing, ETC…
; Gewartet, bis diese Sekundärausnutzung durch die elektronische Weise der Artikel der Presse auch durch die Gesetze auf der Abgabe (1994 - 2005) und auf den Datenbanken (1998) geregelt wird; Erwartet seit dem Bewerber, der die Interessen der Herausgeber der Zeitungen darstellt, hat Interesse und Qualität zu fungieren, damit Zwecke ihre Rechte schützen; 2. Tatsachen warteten, daß das Search Engine Google, im Strom des Jahres 2003 hat, einen neuen Service vorgestellt, der Google Nachrichten oder Google Actualité genannt wird, angewendet vom Firmabeklagten; Gewartet, bis die neue Funktionalität anstrebt, den Nettosurfers einen Pressebericht anzubieten, der auf einer automatischen Vorwähler der Informationen basiert, die in den Netzbedienern der Zeitungsindustrie enthalten werden; Das, mit dieser Absicht, Google Nachrichten muß in den Netzbedienern der Zeitungsindustrie ablichten und die Artikel von ihnen zu extrahieren, um sie zu kopieren und/oder automatische Auszüge von ihnen zu bilden, während die Aufstellungsorte deren die zerstreuten Artikel und insbesondere die Aufstellungsorte der Herausgeber der Zeitungen ausströmen, deren Interessen vom Bewerber verteidigt werden, die Erwähnungen enthalten, entsprechend denen diese Aufstellungsorte durch die Abgabe geschützt werden; Gewartet, bis Google nicht die Vereinbarung dieser verschiedenen Aufstellungsorte sammelte, diese Terminplanung der Informationen durchzuführen, die gewissermassen mit seiner nur Diskretion gelassen wird, da es Titulartechnologie und -algorithmen ist, Automatisierung und Systematisierung erlaubend, der Wiedergabe der Artikel vorhanden auf Internet; Gewartet bis diese Situation verursachte Schwierigkeiten nicht nur in Belgien aber in anderen Ländern; Gewartet bis in Belgien, legte der Bewerber einen Antrag in der Ergreifungbeschreibung nieder, die auf Artikeln 1481 und nach dem zugelassenen Code zwischen den Händen des Richters der Ergreifungen des Gerichtes von céans gegründet wurde; Das, durch Befehl von 27. März 2006, der Experte Luc GOLVERS wurde ernannt; Gewartet, bis der Befehl, der es anzeigt, mit dem Beklagten am 13. April 2006 bedeutet war; 3. Über den gewarteten Experten berichten, daß Experte GOLVERS feststellt, der insbesondere die Rolle des Beschreibens der Weise hatte, in der die Artikel der Presse und die Wechselwirkung zwischen dem Besucher und der Web site der Google Nachrichten dargestellt werden, daß „Google Nachrichten als Gatter der Informationen und nicht des Search Engine betrachtet werden sollen. “; Daß es notiert, daß die Service Google Nachrichten wie ein Aufstellungsort der Informationen über Linie sich qualifizieren, in diesen Bezeichnungen „diese Verschiedenartigkeit der Aussicht und der Annäherung, ist unter den Aufstellungsorten der Informationen über Linie einzeln und wir betrachten als Aufgabe, die wesentlich ist, dir zu helfen, auf den Themen informiert zu bleiben, die dich mehr importieren. “; Gewartet, bis sie anhebt, daß der Aufstellungsort mit den Informationen gezeichnet von der Presse eingezogen wird, die sie beim Durchführen vieler Tests hervorhob, die von den Aufstellungsorten der Informationen der verschiedenen belgischen französischsprechenden täglichen Zeitungen abfahren; Gewartet, bis diese Forschung sie insbesondere führte, um hervorzuheben daß, wenn ein Artikel immer auf Linie auf dem Aufstellungsort des belgischen Herausgebers ist, ist Google Rückkehr direkt, über die Einheit von Haupthypertext-links, in Richtung zur Seite oder der Artikel aber, daß, sobald dieser Artikel nicht mehr auf dem Aufstellungsort des Herausgebers der belgischen Presse anwesend ist, es möglich ist, von ihr den Inhalt zu erhalten über den Hypertext-Link „aus Schablone heraus“, die in Richtung zum Inhalt des Artikels zurückgeht, den Google im Gedächtnis „Fell“ notierte, das in der gigantischen Datenbank ist, die Google in seinem enormen Park der Kellner beibehält; Schließlich gewartet, bis es aus dem Report/dem Verhältnis des Experten das resultiert: - die gegenwärtige Betriebsart der Google Nachrichten Marken verliert mit den Herausgebern der täglichen Presse die Steuerung ihrer Web site und ihr Inhalt (auf dieses Thema, das die Tests durch den Experten, die die Effekte einer Zurücknahme des Artikels, zeigen Seiten 42 bis 67 sehen des Reports/des Verhältnisses durchführten); - der Gebrauch von Google Nachrichten verhindert die Reklameanzeigen der Herausgeber, die ein großes Teil ihrer Einkommen von diesen annoncierenden Einfügungen zeichnen (Seiten 13 bis 18, 108 bis 119 des Reports/des Verhältnisses); - der Gebrauch von Google Nachrichten Kurzschlussstromkreis viele andere Elemente wie die Erwähnungen in bezug auf sind den Herausgeber, die Erwähnungen in bezug auf sind den Schutz der Abgaben und des Gebrauches autorisiert oder nicht der Daten, vor den Bindungen in Richtung zu anderen überschriften (z.B. bestanden die Akten Sätze von Themen die Herausgeber, die Seiten 108 bis 119 des Reports/des Verhältnisses); - der Gebrauch von der „Schablone“ Google einerseits der Marken speichert er möglich, die Aufnahme zu verhindern, die durch den Herausgeber und der Zahlung des Artikels der Presse auszuweichen erfordert wird (der Fall vom Abend auf Linie sieht beschreibt durch den Experten auf Seiten 35 bis 38), einerseits, für seine Wiederholung Sendung, die Ganzheit des Artikels (im Zustand, in dem er zu der Zeit seiner neuesten Ausgabe war) (Seiten 68 bis 98-99 des Reports/des Verhältnisses) 4. Kennzeichnung der Identität des Inhabers von Google und von Google Nachrichten erwartete, daß der Experte sich insbesondere sah, zu konferieren die Mission der Bestimmung der Identität des Inhabers der DNS „Google.be“, „Google.fr“ und „Google.com“; Gewartet bis die Prüfungen, denen sie in dieser Hinsicht (Seiten 124 bis 134) Höhepunkt durchführte, dem der Inhaber des Aufstellungsortes „news.google.be“ wie der von „google.be“ auffängt und „google.fr“ jedesmal das Beklagtteil ist, Google Inc., 1600 Amfitheater Park-Weise, Mountain View, Kalifornien 94043; 5. Die Beschädigung verursacht mit dem Attendu Bewerber, daß der Bewerber sich beschwert über, welche Tätigkeiten von Google Inc. in Gefahr den elektronischen Verkauf der Artikel der Presse aber auch aller täglichen Presse als kurzfristig die Qualität der Artikel einsetzen, da die Herausgeber wahrscheinlich, sind genügenden Betriebsmitteln mehr nicht remunerate gegeben zu werden ihre Journalisten richtig; Daß in der Tat und wie sie hervorgehoben worden der sachverständige Report, die Tätigkeit des Beklagten wahrscheinlich ist zu bilden, mit den Herausgebern ein bedeutendes Teil zu verlieren ihre Einkommen gezeichnet von den annoncierenden Empfängen, die sie wahrnehmen; Der unabhängig dieses sofortigen finanziellen Verlustes, der elektronische Verkauf der Artikel wird, sowie die Betriebsmittel bedroht, die von der Archivierung der Artikel gezeichnet werden, deren Beratung zahlt; 6. Erbetene Maße Attendu, die die Verletzung der Bestimmungen in bezug auf sind die Abgaben rechtfertigt, daß die Maße, wie durch den Bewerber und die Wiederaufnahmen mit der Vorrichtung des Geschenkes verlangt bestellt werden; 7. Die gewartete Verpflichtung, daß der Bewerber um Gericht bittet, das im Falle des Ausfalls mit Maßen, von denen er um um den Nutzen bittet, eine Verpflichtung von 2.000.000, - ¤ pro Tag von verzögert wird gekennzeichnet auf der Annahme, daß das Beklagte nicht sich an den Auftrag anpassen würde, um von allem sie zurückzunehmen Aufstellungsorte die Artikel, Fotographien, Diagramme der belgischen Herausgeber der französischsprechenden und deutschsprechenden täglichen Presse sowie eine Verpflichtung von 2.000.000, - ¤ pro Tag von verzögert Störung für das Beklagte des Veröffentlichens, auf dem Home Page „von google.be“ und „von news.google.be“ für eine 20 Tagesununterbrochene Zeitspanne Ganzheit des Urteils, zum von der Bedeutung des Befehls einzugreifen; Gewartet, bis sie den Wert dieses Antrags durch die Tatsache rechtfertigt, daß das Beklagte einen Verkäufe Umsatz von fast 13 Million Dollar pro Tag bekanntgibt; Daß es auch die technische Fähigkeit des Beklagten hervorhebt, um Inhalt seiner Datenbanken zurückzunehmen die Artikel und die strittigen Informationen von Weise so, daß es nicht den großen durchgeführt zu werden ausgesetzt wird Schwierigkeiten; Gewartet worden, bis das Gericht von céans durch die Haltung des Beklagten überrascht werden kann, das es nicht nützlich, an der Mission der Sachkenntnis teilzunehmen betrachtete, trotz der Einladungen, zu welches an ihn vom zugelassenen Experten gesprochen worden waren, und das nicht erscheint; Erwartet, daß diese Haltung eine Anzeige festsetzt über, welche Furcht, die ernährt, dem Bewerber auf der Abneigung, die am durchgeführt zu werden Beklagten sich setzt, gegründet werden könnte; Daß es nicht dieses sie zusätzlich erlaubt werden kann, besteht fort, auf, einen Nutzen zurückzunehmen, der insbesondere mit der Unterstützung professionelle Arbeit von anderen, beim Spekulieren in den Schwierigkeiten angehoben wird, denen die Autoren und die Herausgeber der Zeitungen in einem extrem komplizierten technologischen Kontext ein Ende zu dieser ungesetzlichen Bestimmung ihrer Arbeit setzen müssen; Daß die Haltung des Beklagten ist, überraschend das in anderen Ländern, zweifellos wichtiger als Belgien, das Beklagte, engagierten sich in den Vermittlungen mit den Herausgebern der Zeitungen, um die Frage des Respektes der Abgaben zu lösen; Gewartet, bis sie aus der Sachkenntnis resultiert, die die technischen Fähigkeiten vorhanden für das Beklagte und die aus Anteil mit den Mitteln der französischsprechenden Zeitungsindustrie eines Landes heraus sind, wie Belgien, ihm erlauben, eine Haltung anzunehmen, die mit der Gleichgültigkeit begrenzt, während sie einen Nutzen der Diffusion (Zerstäubung) auf dem Gewebe des Inhalts zurücknimmt, die das Vereinigen des Leitartikels und der führenden Mittel erforderte, die im Namen der Journalisten und der Herausgeber der Zeitungen wichtig sind, deren Tätigkeit in einer demokratischen Firma wesentlich ist; Gewartet bis in dieses Maß, sieht sie wirklich angezeigt aus, um die Maße des Verbots bestellt von einer Verpflichtung, mit der Gefahr zusammenzubringen, die sie jede mögliche Wirksamkeit beraubt werden; Daß es zum Gericht angebracht aussieht, daß dieses gegeben wird, wie folgt: - Zurücknahme der Artikel aller Aufstellungsorte: 1.000.000, - ¤ pro Tag von verzögert an den 10 Tagen der Bedeutung des Befehls, um einzugreifen; - Publikation während 5 Tage der Ganzheit dieses Urteils: 100.000, - ¤ pro Tag von verzögert an den 10 Tagen der Bedeutung des Befehls, um einzugreifen; DURCH DIESE GRÜNDE wir, G.M.R. Tassin, Richter ernannt, um den Präsidenten des Gerichtes der ersten Berechtigung von Brüssel zu ersetzen; Unterstütztes V. Hubrich, Sekretärin; In Betracht des Gesetzes von 15. Juni 1935 auf dem Gebrauch von den Rechtssachesprachen; Zurückweisen der ganz volleren oder konträren unterschiedlichen Zusammenfassungen; Uns den Antrag erklären lassen, der zulässig und im Maß nachher gegründet ist: - uns merken lassen, daß das Beklagte selbst ohne die Ausnahme vorherschen kann, die durch die Gesetze in bezug auf die Abgaben und die nahen Rechte (1994) beabsichtigt wird und auf den Datenbanken (1998); - uns merken lassen, daß die Tätigkeiten der Google Nachrichten und der Gebrauch von der „Schablone von Google“ insbesondere die Gesetze in bezug auf die Abgaben und die Ende Rechte (1994) und auf den Datenbanken (1998) verletzen; - uns das Beklagte verurteilen lassen, um von allem sie zurückzunehmen Aufstellungsorte (Google Nachrichten und „Schablone“ Google unter irgendeiner Bezeichnung, daß sie ist), alle Artikel, Fotographien und Diagramme der belgischen Herausgeber der französischsprechenden und deutschsprechenden täglichen Presse, die vom Bewerber an den 10 Tagen der Bedeutung des Befehls vertreten wird, um, unter Strafe einer Verpflichtung von 1.000.000 einzugreifen, - ¤ pro Tag von verzögert; - uns das Beklagte außerdem verurteilen lassen, um, in einer sichtbaren, freien Weise zu veröffentlichen und ohne Anmerkung seines Anteiles auf dem Home Page „von google1be“ und „von news.google.be“ für eine 5 Tagesununterbrochene Zeitspanne die Ganzheit des Urteils, in die 10 Tage der Bedeutung des Befehls einzugreifen, um, unter Strafe einer Verpflichtung von 500.000 einzugreifen, - ¤ pro Tag von Condamnons verzögert das Beklagte an den Unkosten, die zu ¤ 941.63 ¤ (Preisangabe) liquidiert werden und 121.47 (Genehmigung des Verfahrens); So geurteilt und mit dem allgemeinen Sitting der zusammenfassenden Verfahren von 5. September 2006 ausgesprochen. V. HUBRICH G.M.R.TASSIN
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Original Seite nochmals zum Vergleich:
So long, take care
euer Björn
Google.be