Das ist Wiedermal alles nur Humbug.
hier ist der Wortlaut von Art. 322:
QUOTE Art. 322
Verletzung der Auskunftspflicht der Medien
1 Medienunternehmen sind verpflichtet, jeder Person auf Anfrage unverzüglich und schriftlich ihren Sitz sowie die Identität des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 2 und 3) bekannt zu geben.2
2 Zeitungen und Zeitschriften müssen zudem in einem Impressum den Sitz des Medienunternehmens, namhafte Beteiligungen an anderen Unternehmungen sowie den verantwortlichen Redaktor angeben. Ist ein Redaktor nur für einen Teil der Zeitung oder Zeitschrift verantwortlich, so ist er als verantwortlicher Redaktor dieses Teils anzugeben. Für jeden Teil einer solchen Zeitung oder Zeitschrift muss ein verantwortlicher Redaktor angegeben werden.
3 Bei Verstössen gegen die Vorschriften dieses Artikels wird der Leiter des Medienunternehmens mit Busse bestraft. Ein Verstoss liegt auch vor, wenn eine vorgeschobene Person als verantwortlich für die Veröffentlichung (Art. 28 Abs. 2 und 3) angegeben wird.3
=> Private Webseiten sind keine "Medienunternehmen"
=> Webseiten sind keine Zeitungen und Zeitschriften
Das schliesst schon Einmal eine Impressumspflicht seitens privater Webseiten komplett aus.
Für gewerbliche Seiten, hängt wohl alles davon ab, was man unter "Medienunternehmen" versteht.
Dem Geist des Gesetzes nach, geht es dem Schweizer Gesetzgeber eher um die Transparenz der Medien, die (politische) Nachrichten verbreiten.
Wenn man eine Gewerbliche Seite betreibt, mit dem Fokus Nachrichten zu verbreiten, könnte man also unter Umständen unter das Gesetz fallen.
Andere Seiten (Webshops, Film-Portale, usw.), besonders solche ohne politischen Inhalt, sind von diesem Gesetz wohl nicht betroffen.
Aber ausserdem gilt in der Schweiz "Wo kein Kläger, kein Richter", i.e. es gibt keine Abmahnungen, und ein Kläger müsste zuerst einmal einen wegen dem fehlenden Impressum erlittenen Schaden nachweisen.
Welcher Mensch der klar im Kopf ist, würde wegen einem fehlenden Impressum eine Gerichtsklage ankurbeln? (ausser deutsche Anwälte, versteht sich)
Fazit:
Impressum ist für die Schweiz kein Thema.