QUOTE Das eine sind direkte Schneeballsysteme: Schicke an den ersten in der Liste 30 Euro, entferne ihn, schiebe alle dahinter um eine Position höher und setze dich ans Ende. Da verdienen die ersten und die hinteren sehen in die Röhre.
In Ergänzung dessen, was Jürgen richtigerweise darlegte, noch Folgendes:
Schneeballsysteme oder Pyramidensysteme sind in Deutschland nach § 16 Abs. 2 UWG strafbar. Was viele nicht wissen - schon der Versuch ein Schneeballsystem ins Leben zu rufen ist sogar strafbar. Das heißt, man wird bestraft, auch wenn noch kein Schaden entstanden ist. Man kann bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe erhalten oder saftige Geldbstrafen.
Die Verurteilung wegen Betruges (§ 263 StGB) ist kaum möglich, da diejenigen, die Opfer oder evtl. Opfer eines Schneeballssystems werden, die Spielregeln des Systems kennen (und trotzdem mitmachen).
Hier der Wortlaut des § 16 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb):
QUOTE (1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier bei uns, in der Schweiz sind Schneeballsysteme Art. 43 Abs. 1 der Lotterieverordnung verboten. Die Strafandrohung ist deutlich geringer als in Deutschland.
In Österreich ist das Ganze sogar im Strafgesetzbuch verankert. Dort drohen in schweren Fällen 3 Jahre schwedischer Gardinen.
Ganz wichtig ist auch dies:
Die Abgrenzung zwischen MLM-Systemen (Multilevelmarketing/Strukturvertrieben/Network-Marketing) ist äusserst schwer. Das erfordert oft eine Einzefallbetrachtung - die Rechtsprechung hilft sich damit, dass bei der Beurteilung ob oder ob nicht das wichtige Kriterium überprüft wird, kommt das von einem dort Angeworbenen investierte Kapital nur dann herein, wenn dieser neue Mitarbeiter anwirbt. Wenn dies so ist >>>100% strafbares Schneeballsystem. Es gibt jedoch auch noch andere Kriterien.
Und genau an dem Punkt setzen findige MLM-Entwickler an, stehen dabei aber nicht selten dennoch mit einem Bein im strafrechtlichen Abseits.
Extrem wichtig ist die Tatsache, dass jeder, der bei einem Schneeballsystem mitmachte, hinterher sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich belangt werden kann. Dies bedeutet, eine unbedarfte Anmeldung bei einem derartigen System, und das Leben ist vielleicht ruiniert. Daher lieber 10mal drüber nachdenken und genau recherchieren.
Gute Infos bietet in allen Ländern die Kripo, in Deutschland vor allem die Landeskriminalämter. Dort kann man immer anrufen, man erhält freundliche Hilfe und Auskunft. Oder man besucht deren Websites, zum Beispiel
hier
Vielleicht kennen viele aus ihrem Leben auch Begriffe wie Schenkkreise, Geldkreise, Die Tafelrunde, Arthus Tafelrunde, Kettenbriefe, Herzspirale, Sternentaler, Sterntaler, Ballcloub, Herzclub und was weiss ich nicht noch alles. Diese tauchen immer wieder mal auf >>> Finger weglassen
Und - Finger weg auch von Sekten oder sonstigen Psycho-Organisationen, die direkt oder indirekt ans Geld derer wollen, die mit machen. Diese wollen natürlich auch alle nur euer Bestes - und das ist nunmal euer mühsam erarbeitetes Geld.