Kalt Akquise in der Schweiz mittels E-Mail

antoine

Mitglied
Guten Tag
Weiss jemand ob es in der Schweiz erlaubt ist, mittels E-Mail Kunden zu gewinnen?
Darf ich bei potenzielle Kunden mittels einer E-Mail anschreiben und auf meine Dienstleistungen aufmerksam machen?
In Deutschland ist es verboten, wie sieht es in der Schweiz aus.
Darf ich von der Schweiz aus, Kunden mittels E-Mails in Deutschland werben?
Danke für die Hilfe
 
Morgen
gute Frage... sagen wir es mal so... die Spamfilter sind aktiv, aber von einem so unsinnigen und den Wettbewerb verhindernden Verbot habe ich in der Schweiz noch nie etwas gehört. Allerdings... die Deutschen sprechen Recht auch im Ausland, die sind wie die Amis und BinLaden.

Grundsätzlich es es in der Schweiz so, dass wir mitteilen wenn wir keine Werbung wollen. Auf dem briefkasten, im Telefonbuch... auf der Website (Vertreterbesuche nur von bis), daran hält man sich dann auch.


Christian
 
Von einem Verbot in diese Richtung weiss ich auch nichts. Ich würde sagen, einfach blind Serienmails rauszulassen, kommt nie gut an. Wenn du aber ein Angebot hast, dass für eine Firma interessant sein könnte, ist das sicher kein Problem.
 
Ich hatte einmal eine längere, telefonische Diskussion mit einer Bundesstelle zum Thema "Datenschutz". Ich hatte damals das Gefühl, dass gewisse Spammer meine Daten von einem ehemaligen "Geschäftspartner" erhielten.

Was mir dann gesagt wurde:
Es ist so, dass man Spam in der Schweiz zur Anzeige bringen kann und der Staatsanwalt dann ermitteln muss. Genau: UWG. Ich gehe einmal davon aus, dass die Quote der Unwissenden enorm hoch ist und in zweiter Linie es natürlich fraglich ist, wie ausländischer Spam überhaupt zu fassen ist... (wobei mit der EU ja bilaterale Verträge existieren)

QUOTE Wettbewerb verhindernden Verbot habe ich in der Schweiz noch nie etwas gehört.

Sorry, aber Google-Suche:
http://www.google.com/search?q=Spam+melden...GGGL_de___CH359

QUOTE Mit der neuen Gesetzgebung beschreitet die Schweiz einen ähnlichen Weg, wie die USA und die Europäische Union das schon tun. Verstösse können nun mit Freiheits-Strafen bis zu drei Jahren Haft oder mit Geldbussen von bis zu 100'000 Franken geahndet werden.

Ist also besser, Du weisst es!

Dann zu Wettbewerb verhindernden Verbot:
Nein. Der Wettbewerb findet auch statt, ohne dass mir Gehirnamputierte Spams zusenden, über die ich mich aufrege! Der Staat sorgt hier nur für gewisse Rahmenbedingen.
 
Das Spam verboten ist, ist klar. Aber ich denke antoine's Frage geht nicht Richtung Spam. Es geht wohl mehr darum, einem Kunden ein bestimmtes Produkt direkt anzubieten, ohne dessen vorherige Anfrage. Beim Spam-Gesetz geht es ja, wenn ich das richtig verstehe, um Massenmails.
 
Hallo,
ich verstehe nicht ganz wo hier der Unterschied sein soll, ob ich Massenmails ungewünscht versende oder nur an einen Empfänger. Ist meiner Meinung nach in beiden Fällen Spam.

Gruß
Egon
 
Das erklärt sich im Wort selber: MASSENMAILS ....

Das Wort selber setzt ja voraus, dass die Mails en masse versendet werden. Was ich in dem von mir beschriebenen Fall aber nicht tue. Ich schreibe einen möglichen Interessenten direkt an (und damit ist nicht ein einzelnes Mail aus einem Massenversand gemeint).

Auch in dem von Marc angegebenen Gesetz ist nur von "Massenwerbung" die Rede.

"Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen; wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet."

Das ist also ein ganz anderer Fall.
 
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