André Griepenburg
Legendäres Mitglied
Hallo,
ich habe heute mal eine etwas knifflige Frage, die für mich aber von recht großer Bedeutung ist:
Darf eine Person, die ICH fotografiere und veröffentliche, dieses Foto "beliebig" verändern?
Laut "Recht am eigenen Bild" steht dieser Person ja ein gewisses Recht zu, aber wie weit geht dies genau? Ich dachte bisher, dass dies nur das Thema "Veröffentlichung" bzw. "Verwendung" des Fotos betrifft, nicht jedoch die Manipulation.
Ein Beispiel:
Ich fotografiere Person A und füge dem Foto ein kleines Wasserzeichen bei, bevor ich dieses auf meinen Seiten veröffentliche. Hintergrund: Wenn nun Person A dieses foto mag und auf seiner privaten Seite veröffentlicht soll bitte auch jeder sehen, WER dieses foto gemacht hat. Außerdem kann ich so gegenüber Zeitung/Medien beweisen, dass dieses Foto von mir stammt.
Nun verändert Person A jedoch dieses Foto und schwärzt das Wasserzeichen aus. Der Rest des Fotos bleibt wie im Original vorhanden, lediglich der Hinweis auf den Urheber ist entfernt worden.
Frage:
Darf Person A dies?
Wir gehen davon aus, dass NUR Person A auf dem Foto abgebildet ist.
Wäre über Hilfe dankbar ^^
Ahja:
Geht hier natürlich mal wieder um deutsches Recht... wer sonst hätte so verkorkste Rechte ^^
Gruß,
Andre
PS: Falls ich Tippfehler, fehlende Umlaute oder ähnliches im obigen Beitrag habe bitte ich dies zu entschuldigen. Mein Windows hat sich vor 1 Stunde verabschiedet und ich habe derzeit nur ein Linux-Live am laufen
ich habe heute mal eine etwas knifflige Frage, die für mich aber von recht großer Bedeutung ist:
Darf eine Person, die ICH fotografiere und veröffentliche, dieses Foto "beliebig" verändern?
Laut "Recht am eigenen Bild" steht dieser Person ja ein gewisses Recht zu, aber wie weit geht dies genau? Ich dachte bisher, dass dies nur das Thema "Veröffentlichung" bzw. "Verwendung" des Fotos betrifft, nicht jedoch die Manipulation.
Ein Beispiel:
Ich fotografiere Person A und füge dem Foto ein kleines Wasserzeichen bei, bevor ich dieses auf meinen Seiten veröffentliche. Hintergrund: Wenn nun Person A dieses foto mag und auf seiner privaten Seite veröffentlicht soll bitte auch jeder sehen, WER dieses foto gemacht hat. Außerdem kann ich so gegenüber Zeitung/Medien beweisen, dass dieses Foto von mir stammt.
Nun verändert Person A jedoch dieses Foto und schwärzt das Wasserzeichen aus. Der Rest des Fotos bleibt wie im Original vorhanden, lediglich der Hinweis auf den Urheber ist entfernt worden.
Frage:
Darf Person A dies?
Wir gehen davon aus, dass NUR Person A auf dem Foto abgebildet ist.
Wäre über Hilfe dankbar ^^
Ahja:
Geht hier natürlich mal wieder um deutsches Recht... wer sonst hätte so verkorkste Rechte ^^
Gruß,
Andre
PS: Falls ich Tippfehler, fehlende Umlaute oder ähnliches im obigen Beitrag habe bitte ich dies zu entschuldigen. Mein Windows hat sich vor 1 Stunde verabschiedet und ich habe derzeit nur ein Linux-Live am laufen