Markendomain sichern

Moritz Mehrlein

Aktives Mitglied
Nehmen wir an, man hat insidermäßig erfahren, dass die Firma X, welche Marktführer eines riesigen Lebensmittelbereichs ist, plant, eine neue Produktreihe aufzubauen. Der geplante Name hierfür ist einem aber bekannt.

1) Ich würde die Domain mit dem Produktnamen registrieren und später auch genau dieses Produkt verkaufen/bewerben, gibt es da Schwierigkeiten?

Bei Google findet man keine Treffer mit dem Namen als Suchbegriff.

2) Wo kann man generell nachschauen, ob der Begriff als Marke eingetragen ist?
 
Unterschätz niemals einen Konzern... die haben in der Regel mehr Mittel als du zur Verfügung. Konkret: Wenn die die Seite wollen, erfinden Sie eine ziemlich weit hergeholte Geschichte, mit dem entsprechenden Verstoss etc. ein solcher Rechtsstreit kann jemanden schnell in den Ruin treiben. Das es solche Geschichten gibt, hat jemand den ich kenne einige viele Franken gekostet (auch wenn er am Schluss gewonnen hat, was dadurch bedingt war, dass auch sein Unternehmen im Miobereich Umsatz generiert hat).

Mein Tipp: Finger weg!
 
Ganz aktuell:

Mit dem Urteil gab das Landgericht München am Donnerstag einer Klage von Fußball-Nationalspieler Bastian Schweinsteiger statt. Ein Augsburger Fleischwarenfabrikant hatte während des Confederations Cup im Jahr 2005 „Schweini“ als Markenzeichen im Lebensmittelbereich angemeldet. „Auch Spitznamen genießen den besonderen gesetzlichen Schutz des Namensrechts“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Großhändler muss zudem die von ihm eingetragene Marke „Schweini“ beim Deutschen Patent- und Markenamt löschen lassen und die Prozesskosten tragen. Zudem befand das Gericht, dass Schweinsteiger wegen der unbefugten Namensverwendung ein Schadensersatzanspruch zustehe.

Die Entscheidung ist dem Gericht zufolge noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann der Fleischwarenhändler Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen.

-------------------------------

Jetzt bin ich gespannt wie dein neuer Spitzname lautet
dry.gif
 
QUOTE (Richardo @ Do 8.3.2007, 14:37) Ganz aktuell:

Mit dem Urteil gab das Landgericht München am Donnerstag einer Klage von Fußball-Nationalspieler Bastian Schweinsteiger statt. Ein Augsburger Fleischwarenfabrikant hatte während des Confederations Cup im Jahr 2005 „Schweini“ als Markenzeichen im Lebensmittelbereich angemeldet. „Auch Spitznamen genießen den besonderen gesetzlichen Schutz des Namensrechts“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Großhändler muss zudem die von ihm eingetragene Marke „Schweini“ beim Deutschen Patent- und Markenamt löschen lassen und die Prozesskosten tragen. Zudem befand das Gericht, dass Schweinsteiger wegen der unbefugten Namensverwendung ein Schadensersatzanspruch zustehe.

Die Entscheidung ist dem Gericht zufolge noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann der Fleischwarenhändler Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen.

-------------------------------

Jetzt bin ich gespannt wie dein neuer Spitname lautet
dry.gif


"Spasti" anstatt "Schweini" würde besser zutreffen.
mad.gif

Na ja, irgendwo muss der eins erfolgreiche Spieler, welcher zum Bankwärmer degradiert wurde seinen Frust ja ablassen.

Peinlich, peinlich....
 
@Ben Priss: Vielen Dank, der Markenname war tatsächlich schon eingetragen. Da ich den Konzern nicht unterschätzen will, werde ich die direkte Nutztung des Namens vermeiden...
Wie sieht es denn z.b. mit "marke-zubehoer.com" aus? Gibts da auch Probleme?
 
QUOTE (mojime @ Do 8.3.2007, 15:52) Wie sieht es denn z.b. mit "marke-zubehoer.com" aus? Gibts da auch Probleme?

JA

ric
fakt.biz
 
QUOTE (Richardo @ Do 8.3.2007, 15:37) Jetzt bin ich gespannt wie dein neuer Spitzname lautet
dry.gif


Calgonit Extra Tabs
 
Zurück
Oben