Am 01.03.2010 sind Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten, die den Anbietern von sogenannten Service-Diensten (0180x Nummern) einige unangenehme Neuerungen bringen.
Wichtigste Änderungen:
Bei Nummern aus dem Rufnummernbereich 0180x sind nicht nur die Preise für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich die Mobilfunkhöchstpreise anzugeben.
Eine Einzelfirma aus H. und deren beauftragte Rechtsanwälte versuchen nun diese Gesetzesänderung rechtlich durchzusetzen in dem Sie Massenabmahnungen versenden.
Bislang wurden insbesondere Webhoster abgemahnt (die "Verstösse" werden scheinbar u.a. über Vergleichsplattformen gesammelt), vom Kleinunternehmen bis zum Grossunternehmen ist alles dabei - es ist aber davon auszugehen, dass dies sich noch ausweiten kann auf andere Sparten oder dies bereits geschehen ist. Der Wortlaut ist identisch was auf Massenabmahnungen schliessen lässt.
Es sollten deshalb alle mit einer 0180x Nummer (dies dürften sehr viele Webseitenbetreiber sein) die Preisangabe anpassen, diese muss neu zwingend auch auf die Mobilkosten hinweisen.
Abgemahnte aus Deutschland sollten dringend vor der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung Ihren Anwalt kontaktieren. Abgemahnte aus der Schweiz sollten die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, da in ähnlichen Fällen es sich gezeigt hat, dass solche Abmahnungen mit dem Schweizer Recht nicht vereinbar sind und eine reine Anpassung der abgemahnten Sache ausreichend ist, sofern davon auszugehen ist, dass es sich nicht um eine Grobfahrlässigkeit handelt.
Wichtigste Änderungen:
Bei Nummern aus dem Rufnummernbereich 0180x sind nicht nur die Preise für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich die Mobilfunkhöchstpreise anzugeben.
Eine Einzelfirma aus H. und deren beauftragte Rechtsanwälte versuchen nun diese Gesetzesänderung rechtlich durchzusetzen in dem Sie Massenabmahnungen versenden.
Bislang wurden insbesondere Webhoster abgemahnt (die "Verstösse" werden scheinbar u.a. über Vergleichsplattformen gesammelt), vom Kleinunternehmen bis zum Grossunternehmen ist alles dabei - es ist aber davon auszugehen, dass dies sich noch ausweiten kann auf andere Sparten oder dies bereits geschehen ist. Der Wortlaut ist identisch was auf Massenabmahnungen schliessen lässt.
Es sollten deshalb alle mit einer 0180x Nummer (dies dürften sehr viele Webseitenbetreiber sein) die Preisangabe anpassen, diese muss neu zwingend auch auf die Mobilkosten hinweisen.
Abgemahnte aus Deutschland sollten dringend vor der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung Ihren Anwalt kontaktieren. Abgemahnte aus der Schweiz sollten die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, da in ähnlichen Fällen es sich gezeigt hat, dass solche Abmahnungen mit dem Schweizer Recht nicht vereinbar sind und eine reine Anpassung der abgemahnten Sache ausreichend ist, sofern davon auszugehen ist, dass es sich nicht um eine Grobfahrlässigkeit handelt.