Mein Text wurde geklaut

ella

Aktives Mitglied
Hallo Community,

der Text einer Unterseite - 175 von insgesamt 180 Wörtern wurde kopiert und als Einleitung für eine Pressemitteilung auf einem AV verwendet.
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Ich denke, in diesem Fall handelt es sich eindeutig um Urheberrechtsverletzung?

Nun stellt sich aber die Frage nach der Haftung - normalerweise wäre das der Website-Besitzer, also wenn Inhalte von Dritten anonym veröffentlicht werden. Hier ist es jedoch so, dass der Artikel quasi offiziell im Namen des betreffenden Unternehmens publiziert wurde.

Hat jemand schon mal von ähnlich gelagerten Fällen gehört und weiss, wie es ausgegangen ist?

vg
Ella

P.S. Alle drei Standorte (meine Website, das AV-Portal, der Content-Dieb) befinden sich in Deutschland.



 
Du könntest definitiv gegen beide vorgehen - die Frage ist jedoch, wäre das besonders kollegial? Nein. Der AV-Betreiber bietet seinen Service in gutem Glauben an, und will sowas nicht. Es wäre also äußerst unsozial, ihn deswegen zu belangen.
Mein Rat also: Den AV-Betreiber ganz höflich anschreiben und ihm den Fall schildern, wenn er nicht bescheuert ist nimmt er den Artikel raus. Gegen den eigentlichen Content-Dieb kannst du dann anwaltlich vorgehen.

btw. weil du fragst wie das ausgeht:
a) Anwalt schickt Abmahnung und verdient so Geld durch den Bösewicht
b) Anwalt schickt Abmahnung, Bösewicht zahlt nicht und du darfst dem Anwalt Geld geben
c) Einstweilige Verfügung, Gerichtsverhandlung, Richter sagt "Aha, 180 Worte also, wie kommen Sie auf den hohen Gegenstandswert?"

== In jedem Fall verdient dein Anwalt gutes Geld.
 
@Klabund:

Danke für Dein Feedback!

Würde mir auch ehrlich gesagt gegen den Strich gehen, wenn es an dem AV-Betreiber hängen bleiben würde. Schließlich nutze ich selbst auch nur zu gern solche Portale und bin froh, dass es diese Möglichkeit gibt. Finde es eben nur zu dreist von dem Textklauer. Es geht ja nicht um irgendeinen Schüler, der meint, auch eine Seite haben zu müssen und sich nichts Böses ahnend hier und da mal paar Texte aus dem Netz besorgt. Hier sind es Leute, die ganz genau wissen, was sie tun, aber zu geizig sind, um paar Euro für einen Textauftrag auszugeben. Es war auch so was von Zufall, dass ich auf den DC gestoßen bin.

Zum Ablauf: wenn es zum Punkt c kommt, dann passiert im schlimmsten Fall dem Verursacher rein gar nichts und ich bleibe womöglich auf den kompletten Kosten sitzen?
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Anwalt plus Gericht?? Oder muss er dann wengistens die ganzen Kosten tragen?

Kennst Du zumindest einen konkreten Fall aus jüngerer Vergangenheit?

@kivat:

Danke für den Link - da gibt es schon so einige interessante Sachen. Darunter einen Link direkt zum Petzantrag bei Google.
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Kommt eben ganz drauf an. Weil du sagst das es kein Schüler ist; Ich glaub darüber kann man sich nur sicher sein, wenn das eine etablierte GmbH ist, die das gemacht hat. Ich war auch schon so manches Mal verblüfft, als ich im Gericht plötzlich so einen kleinen Milchbubi hab sitzen sehen.... in letzter Zeit sehe ich ständig Phantasienamen - GbRs usw. die es eigentlich nicht geben kann... sollte man meinen das es sich Heutzutage rumgesprochen haben sollte das es nach hinten losgehen kann, aber das Gegenteil scheint der Fall zu sein.

Ich würde ihn einfach anschreiben und sagen das es so nicht geht. Im Falle einer Verhandlung: Dein geschäftstüchtiger Anwalt wird mindestens 5001 EUR Streitwert ansetzen, damit es vor einem Landgericht landet. Dann fährst du dahin, wo auch immer in Deutschland das ist, dein Anwalt auch (2x Reisekosten) - wenn der Richter gewissenhaft ist wird er sagen, das hier nicht Phillips gegen Siemens verhandeln, darum alle angeblichen Umsatzverluste usw. die da phantasiert werden viel zu hoch sind. Anwaltskosten tragen beide Parteien für sich, die paar Cents die du evtl. zugesprochen bekommst kann die Gegenseite vielleicht auch nicht zahlen - alles nix gewesen. Und wenn sie zahlt, dann hat dich die ganze Geschichte am Ende trotzdem Zeit gekostet, bei einem Stundenlohn unterhalt eines 1-Eur-Jobbers.
 
QUOTE (Hardwarejoe @ Fr 5.08.2011, 19:33)Erstmal muß Dein Text die nötige Schöpfungshöhe haben.

Ja, über dieses Wort bin ich auch schon mehrmals gestolpert, aber anscheinend gibt es dafür keine klare Definition...
 
QUOTE (Peter Schneider @ Fr 5.08.2011, 19:40)
QUOTE Erstmal muß Dein Text die nötige Schöpfungshöhe haben.

Hä? Das sollte bei einem Text nun immer der Fall sein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he

Immerhin sind das individuell aneinander gereihte Worte mit Sinn? Wenn ein Affe den Text verfasst hätte, dann wäre tatsächlich keine Schöpfungshöhe vorhanden...

Ups, da war ich zu voreilig. Interessant der Hinweis auf die kleine Münze.
Oh ja, ich bemühe mich immer, nur sinnvolle Texte zu schreiben.
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Erst recht, wenn ich diese auf der eigenen Website veröffentliche.
 
Schreib den AVZ Betreiber an, er solle seine Texte auf Urheberrechtsverletzungen in Zukunft prüfen und bitte ihn den Link auf Deine Seite abzuändern, somit hast du einen Backlink mehr.

Ich sehe hier nix großartiges, es ist natürlich sehr ergärlich... Solange es nicht die ganze Seite ist...

Natürlich auch den Content-Dieb anschreiben, wenn dies nochmals passiert gibt es eine Anzeige - fertig. Die kostet nix. Musste mich gerade auch damit auseinander setzen.
 
@ Klabund:

Es ist eine GmbH und wenn ich den Namen googele, dann bekomme ich weit über 1 Million Treffer. Dabei scheinen sich schon diverse Verbraucherschützer für diese Firma interessiert zu haben. Sagt doch schon einiges.
Was Du da in Bezug auf Gericht und Kosten schilderst, stimmt mich schon nachdenklich.
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Hab' ja noch bis Montag Zeit, mir das durch den Kopf gehen zu lassen...
 
Und von wegen Schöpfungshöhe, hast du genug Cojones & Geld, kannst du den Gegner auch wg. einer einfachen "neuen" Idee verklagen... (siehe Patentrechtstreitigkeiten der Großen)
 
Ok, also einfach eine Strafanzeige ginge auch, dann bekommt der wenigstens einen Denkzettel verpasst.

QUOTE (Mark_L @ Fr 5.08.2011, 19:58)Und von wegen Schöpfungshöhe, hast du genug Cojones & Geld, kannst du den Gegner auch wg. einer einfachen "neuen" Idee verklagen... (siehe Patentrechtstreitigkeiten der Großen)


Sorry, verstehe nur Bahnhof...(?)
 
QUOTE (Klabund @ Fr 5.08.2011, 20:05)@ella
Sag doch mal den Namen der GmbH, interessiert bestimmt noch mehr hier
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Jau, und der liest hier vielleicht mit.
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Wie schon geschrieben, muß der Text die notwendige Schöpfungshöhe haben. Auch bei "kleiner Münze" reicht es da aber nicht aus, einfach ein paar "Banalitäten" aneinanderzureihen. Dieses Problem hat man z.B. bei Nachrichten, bei denen einfach nur der zugrundeliegende Sachverhalt wiedergegeben wird und sich der Text mehr oder weniger aus der Natur der Sache ergibt. Bei Kochrezepten gibt es ähnliche Probleme.

Es kommt also stark auf den konkreten Text an, der abgekupfert wurde. Und einen Streitwert von 5.001 Euro, um die Angelegenheit zum Landgericht zu bringen, dürfte für einen Text mit 175 Worten deutlich zu hoch sein.
 
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