Meldet ihr euch bei der AHV an?

wsammy

Angesehenes Mitglied
Mich nimmt mal wunder, ob ihr euch bei der AHV als selbständig Erwerbende angemeldet habt...

Ab dem 17 Lebensjahr und einem Einkommen (egal ob schliesslich ein Verlust da ist) ist dies ja obligatorisch.

Wie regelt ihr das sonst?

Leider muss ja sowieso alles bei der Steuererklärung angegeben werden.. was zieht ihr da alles davon ab?

Gruss
Sammy
 
Ich hab mich angemeldet, allerdings war ich da schon lange nicht mehr in Ausbildung ;-)
Anmelden muss man sich auf jeden Fall - sofern man tatsächlich selbständig ist. Weil irgendwann merken die, das man selbständig ist und ein Einkommen hat, und wenn man sich dann noch nicht angemeldet hat kommen dicke Nachforderungen.

Allerdings gibts ein paar Kriterien, damit man überhaupt als selbständig gilt (diese Kriterien sind nicht so klar, hängen von der Auslegung des jeweiligen Sachbearbeiters ab). Meine Ausgleichskasse wollte mich deshalb zu Anfang gar nicht aufnehmen; die haben mir schlicht nicht geglaubt und ich musste mich lange mit denen herumschlagen.

Wie das ist wenn man noch in Ausbildung ist, weiss ich nicht. Es hängt sicher auch davon ab, zu wieviel Prozent man überhaupt selbständig arbeitet. Sofern "in Ausbildung" eine Lehre ist, ist das was man nebenbei verdient, ein Nebenverdienst. Und ein Nebenverdienst gilt nicht als selbständig. Solange der Lebensunterhalt noch mehrheitlich von den Eltern bezahlt wird, ist man AHV-technisch wohl auch kaum selbständig. Um es genau zu wissen (und um spätere Probleme zu vermeiden) müsstest Du die zuständige Ausgleichskasse direkt anfragen.

Falls tatsächlich ein Verdienst da ist, der den Lebensunterhalt ermöglicht, müsstest Du dich eventuell auch bei der Mehrwertsteuer anmelden. Schon damit Deine Kunden die Vorsteuer abziehen können.

Wie das mit den Steuern ist, kann ich so nicht sagen. Meine Buchhaltung erledigt ein Treuhänder, der Abschluss wird direkt in die Steuererklärung übernommen und am Ende weiss ich, welchen Betrag ich an die Steuerverwaltung zahlen muss ;-)
Deine Steuerverwaltung gibt Dir sicher gerne Auskunft dazu ;-)

Griessli
Irene

 
Zur ersten Frage musst Du wirklich nachfragen. Es könnte % der Arbeitszeit sein, oder es könnte drauf ankommen, mit welcher Tätigkeit Du mehr verdienst. Keine Ahnung, da ich Vollzeit-selbständig bin.

QUOTE Leider muss ja sowieso alles bei der Steuererklärung angegeben werden.. was zieht ihr da alles davon ab?

Alles was mit dem Geschäft zu tun hat !
- Internet-Kosten (Balcab, ADSL oder ähnliches)
- Server-Kosten
- Kosten für Programme
- Hälfte der Mietkosten (Büro befindet sich in der Wohnung - gesetzliches Maximum)
Achtung: Falls Du bei den Eltern lebst: die Hälfte Deiner Kosten - nicht vom Ganzen...
- Reisen zu Fachspezifischen Konferenzen
- Kosten für Büromaterialien (Tintenpatronen)
- Heimcomputer (da er ja praktisch nur fürs Geschäft verwendet wird).
- Essen mit Geschäftspartnern (ca. 1 Essen pro Monat. Tageszeit und Beträge sollten sinnvoll sein)

Das wär etwa alles, was bei mir anfällt.


QUOTE Wie das mit den Steuern ist, kann ich so nicht sagen. Meine Buchhaltung erledigt ein Treuhänder

Je mehr Quittungen man sammelt, desto mehr kann abgezogen werden
wink.gif

Wobei wegen einer Quittung von 2CHF ich den Treuhänder nicht belasten würde (dann kostet er mehr, als es Steuerersparnis gibt).
 
Danke für eure Antworten!

Angemeldet hab ich mich sowieso schon, da dass ganze sonst, wie ihr schon gesagt habt, mit Verzisnung anfällt. (Steuererklärung)

Als Selbstständiger gilt man, wenn man das 17. Lebensjahr erreicht hat, und im eigenen Namen bzw. Firmennamen, Gelden von anderen durch geschäftliche Tätigkeiten erhält. (Privat und Firmen). Der Mindestbetrag beträgt 425.- und gilt bis Fr. 8500.-. Danach wird es prozentweise berechnet. (ca. 5%).

Wenn man diese Selbständigkeit Nebenberuflich ausübt, gilt man erst als "nebenberuflich Selbstständig", wenn man mind. Fr. 2000.- Einkommen hat.

So hat es mir die Ausgleichskasse damals mitgeteilt.

Gruss
Sammy




 
Hallo Samy,

Kolibali hat Dir eine schöne Austellung gemacht, was du alles abziehen kannst.

Wenn Du nun nach allen abgezogenen Ausgaben immer noch einen Gewinn hast, ist dieser AHV Pflichtig, soweit du bei der AHV als Selbständig Erwerbend im Nebenverdienst eingestuft wirst.

Am besten Fragst du mal bei der AHV selber nach. Mir wurde erst letztens persönlich gesagt, dass es nicht auf den Betrag ankommt und eigentlich jeder Nebenverdienst AHV Pflichtig ist.

Gruss Mike
 
QUOTE (Michael Fischer @ Sa 11.6.2005, 10:59) Am besten Fragst du mal bei der AHV selber nach. Mir wurde erst letztens persönlich gesagt, dass es nicht auf den Betrag ankommt und eigentlich jeder Nebenverdienst AHV Pflichtig ist.


Hallo Michael

Danke für deinen Beitrag.

Also wenn man nebenberuflich Selbstständig ist, muss man ab 2000.- Nebenverdienst AHV Beiträge bezahlen. Ansonsten schon bei jeglichen Einkünften.

Gruss
Sammy
 
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