Goggi
Angesehenes Mitglied
Liebe Ayomler
Mir ist klar, dass ich keine rechtsverbindliche Antwort erwarten darf, aber mich würde interessieren, wie Ihr Euch im anschliessend beschriebenen Fall verhalten würdet. Vielleicht findet sich auch jemand, der etwas ähnliches erlebt hat, oder sich in der Materie auskennt?
Im Juni 2008 ereignete sich auf der Kander ein Bootsunfall, bei dem fünf Menschen starben und nur der Kommandant der Gruppe überlebte. Ich berichtete darüber in meinem Blog unter abgekürzter Namensnennung des inzwischen als Schuldig verurteilten Kommandanten - Nennen wir ihn Yves M.
Nach der Urteilsverkündung meldete sich ein Anwalt der im Auftrag des Verurteilten sich um dessen "persönlichen Rechte" kümmert, wie er schreibt. Er fordert mich mit harscher Wortwahl per Mail auf, binnen 9 Stunden alle Verweise auf den Namen zu entfernen, so auch den besagten Blogeintrag aus dem Juni 2008. Die Namensnennung sei in deser Form "unzulässig" und "auch der Blick halte sich daran" und ich soll mich gefälligst "an die Spielregeln" halten.
Sollte ich dieser Forderung nicht nachkommen (die Mail wurde um 9 Uhr verschickt und beinhaltete ein Ultimatum das gleichentags um 18 Uhr endete) werde er mich verklagen, wie er das "vorher auch schon gemacht habe"
Mich würde interessieren:
Wie würdet Ihr Euch verhalten? (ich habe aus lauter Einschüchterung den Namen und Post aus dem 2008 entfernt)
Was ist von diesem Ultimatum zu halten?
Ist das nicht sogar Nötigung vonseiten des Anwalts?
Mir ist klar, dass ich keine rechtsverbindliche Antwort erwarten darf, aber mich würde interessieren, wie Ihr Euch im anschliessend beschriebenen Fall verhalten würdet. Vielleicht findet sich auch jemand, der etwas ähnliches erlebt hat, oder sich in der Materie auskennt?
Im Juni 2008 ereignete sich auf der Kander ein Bootsunfall, bei dem fünf Menschen starben und nur der Kommandant der Gruppe überlebte. Ich berichtete darüber in meinem Blog unter abgekürzter Namensnennung des inzwischen als Schuldig verurteilten Kommandanten - Nennen wir ihn Yves M.
Nach der Urteilsverkündung meldete sich ein Anwalt der im Auftrag des Verurteilten sich um dessen "persönlichen Rechte" kümmert, wie er schreibt. Er fordert mich mit harscher Wortwahl per Mail auf, binnen 9 Stunden alle Verweise auf den Namen zu entfernen, so auch den besagten Blogeintrag aus dem Juni 2008. Die Namensnennung sei in deser Form "unzulässig" und "auch der Blick halte sich daran" und ich soll mich gefälligst "an die Spielregeln" halten.
Sollte ich dieser Forderung nicht nachkommen (die Mail wurde um 9 Uhr verschickt und beinhaltete ein Ultimatum das gleichentags um 18 Uhr endete) werde er mich verklagen, wie er das "vorher auch schon gemacht habe"
Mich würde interessieren:
Wie würdet Ihr Euch verhalten? (ich habe aus lauter Einschüchterung den Namen und Post aus dem 2008 entfernt)
Was ist von diesem Ultimatum zu halten?
Ist das nicht sogar Nötigung vonseiten des Anwalts?