My-Hammer.de Einnahmen versteuern?

PCServe

Mitglied
Hallo,
ich (16) habe mit einem Kumpel (17) ein Gewerbe für Dienstleistungen (in unserem Fall für Webdesign und Programmierung) auf den Name seines Vaters. Laut §19 Abs. 1 und 2 des UstG. sind wir bei jährlichen Einnahmen unter 50000¤ (bzw. im ersten Jahr unter 17500¤) nicht verpflichtet die Ust. bzw. für den Kunden die MwSt. zu berechnen.
Nun haben wir gestern über My-Hammer.de den Zuschlag für ein Projekt zum Preis von 815¤ bekommen. Da das ja nicht unbedingt ein kleiner Betrag ist stellt sich mir nun die Frage, ob das dann letztendlich wirklich Steuerfrei sein kann. Wie ist das rechtlich gesehen überhaupt mit diesem Gewerbe?
Was ist also zu beachten?

Danke schonmal.
Gruß,
PCServe
 
Wegen der MwSt. mach Dir mal keine Sorgen. Wenn Du befreit bist, bist Du befreit. Und um die 17k zu erreichen bedarf es schon weiterer 16,2k an Einnahmen in den nächsten 6 Monaten. Du solltest Dich vielmehr fragen, ob es nicht eher Sinn machen kann, die MwSt. mit zu berechnen. So könntest Du auch Investitionen (neuer PC, Drucker, Werbematerial,...) die Du selbst für Deine Firma tätigst 19% günstiger bekommen.
 
grosses kuddelmuddel wie das fuer mich ausschaut...

was erstmal ist : ein gewerbe von dir und deinem kumpel auf den namen deines vaters ?
also hat faktisch dein vater ja ein gewerbe angemeldet.

wieso schonmal dies und nicht nicht ein gewerbe auf deinen eigenen namen ?
steuertechnisch (ich weiss ja nicht was dein vater arbeitet) zaehlt jede einnahme dann als zu versteuerndes einkommen, auch eure arbeit über myhammer

die MwSt hat hier nix mit zu tun, siehe vorredner, entweder du bist befreit oder nicht, das musst du ja im erfassungsbogen des FA bei Gewerbeeroeffnung eh angeben.
wichtig ist dann nur, dass du die preise auch demenstprechend ausszeichnest (also Preise sind endpreise, enthalten keine MwsT lt. §19 UStG)

nur wie gesagt ist mir dieses konstrukt ansich ein wenig diffus ;-)

gruss
 
Ok, danke schonmal, hat mir schon um einiges weitergeholfen.
Aber was ist mit Sozialversicherungsbeiträgen und Einkommenssteuer? Bin mir nicht Sicher, wie das gehandhabt werden soll. Ich bin ja Quasi mein eigener Chef - Der Vater von meinem Kumpel hat mit der Sache ja nichts zu tun, außer, dass er sich bis zur Volljährigkeit bereit erklärt hat das Gewerbe zu übernehmen.
Ich dachte eh ich diesbezüglich nen Steuerberater aufsuche frag ich erstmal hier, wird ja eigentlich immer schnell und kompetent geholfen
smile.gif


QUOTE wieso schonmal dies und nicht nicht ein gewerbe auf deinen eigenen namen ?


weil ich nicht volljährig bin, oder geht das trotzdem? hatte mich da eigentlich schon informiert.

Gruß,
PCServe
 
Das Thema wurde hier bei Ayom schon ausführlich kommentiert - blättert mal in der Datenbank, da findet sich einiges.
 
also nochmal, wenn das gewerbe auf den vater gemeldet ist, muss der vater das ganze auch versteuern, was natuerlich umso mehr dann ist weil er, wenn er selber noch arbeitet, über saemtliche freibetraege dann natuerlich hinausschiesst...

insofern ist die idee mit dem steuerberater garnicht so schlecht ;-)
 
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