Christian
Legendäres Mitglied
Salve
QUOTE "Die Nutzung des kostenlosen Google Analytics Service durch Website-Anbieter ist unzulässig, da die derzeitige Konfiguration des Dienstes eine wirksame Wahrnehmung des Rechts auf Widerspruch, Information und Auskunft sowie Löschung der Daten durch den Betroffenen nicht ermöglicht."
Den ganzen Artikel findet Ihr auf Google Watchblog unter http://www.googlewatchblog.de/2009/11/20/b...rankenkassen-ab
Ich finds gut....
Gruss
Christian
QUOTE "Die Nutzung des kostenlosen Google Analytics Service durch Website-Anbieter ist unzulässig, da die derzeitige Konfiguration des Dienstes eine wirksame Wahrnehmung des Rechts auf Widerspruch, Information und Auskunft sowie Löschung der Daten durch den Betroffenen nicht ermöglicht."
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Gruss
Christian