Onlineshop gründen - welche Firmierung?

szydani

Aktives Mitglied
Hallo,

ich möchte gerne einen Onlineshop aufmachen
smile.gif
Nun habe ich ein(e/ige) Fragen:

1. Zu Allererst würde ich gerne wissen, welche Firmierung da am besten wäre? Mein Startkapital ist um die 1000€.

2. Gibt es einen Anbieter wo man quasi alles aus einer Hand hat: Die Software inkl. digitale Einrichtung auf dem Webspace, Hosting und Domain. Bin da durch Google auf Gambio.de gestoßen, die sowas in der Art anbieten. Hat da jemand Erfahrung mit dem Anbieter?

3. Wie ist das mit der Buchführung? Reicht da (je nach Rechtsform) eine Ausgaben und Einnahme (Excel)tabelle? Oder ist es vielleicht sogar heutzutage in den Onlineshopssoftwares integrert? Zb. Artikel A für 50 Euro netto eingekauft und für 70 Euro verkauft etc. etc.

Ich würde mich über Antworten sehr freuen, die mich in den ersten Schritten unterstützen/helfen würden.

Danke & Grüße
 
QUOTE (szydani @ Mi 22.08.2012, 20:27) Hallo,

ich möchte gerne einen Onlineshop aufmachen
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Nun habe ich ein(e/ige) Fragen:

1. Zu Allererst würde ich gerne wissen, welche Firmierung da am besten wäre? Mein Startkapital ist um die 1000€.

2. Gibt es einen Anbieter wo man quasi alles aus einer Hand hat: Die Software inkl. digitale Einrichtung auf dem Webspace, Hosting und Domain. Bin da durch Google auf Gambio.de gestoßen, die sowas in der Art anbieten. Hat da jemand Erfahrung mit dem Anbieter?

3. Wie ist das mit der Buchführung? Reicht da (je nach Rechtsform) eine Ausgaben und Einnahme (Excel)tabelle? Oder ist es vielleicht sogar heutzutage in den Onlineshopssoftwares integrert? Zb. Artikel A für 50 Euro netto eingekauft und für 70 Euro verkauft etc. etc.

Ich würde mich über Antworten sehr freuen, die mich in den ersten Schritten unterstützen/helfen würden.

Danke & Grüße

Firmierung ist egal, ob eK, Kapitalgesellschaft oder Einzelunternehmen.
Kapital ist auch Wurscht, kommt darauf an was du machen möchtest.

Anbieter (all in one) würde ich lassen, lieber auf Qualität statt auf Quantität setzen.

Buchhaltung machst du entweder selbst, je nach Rechtsform, oder gibst dieses aus der Hand und einem Steuerberater. Letzteres würde ich tun, kostet nicht so viel und du hast den Stress nicht und kannst dich zunächst auf dein Kerngeschäft, Aquiese und Marketing kümmern.


LG
 
Welche großen Onlineshopanbieter gibt es den?

Aber ein Steuerberater macht komplett die ganze Buchführung? Nachträglich oder wie läuft das? Ich bin gelernter Kaufmann und kann die Grundlagen der Buchhaltung, aber wie läuft das den mit einem Steuerberater? Reiche ich ihm einfach alle Rechnungen nach 1 Jahr ein oder wie?

Wie ist das mit dem Namen des Shops? Kann ich Shop zb. Scherzartikel-Deutschland(.de) nennen und dahinter steht dann meine Firma Dieter Müller e.K.?

 
Wie ist es denn, wenn ich einfach ein Gewerbe anmelde (kosten ca. 50 Euro) und dann meinen Onlinehandel betreibe? Ist das ausreichend? Wie ist das dann mit Haftung, Buchhaltung etc.?
 
Steuernummer benötigst du auch, musst du bei deinem für dich zuständigen Finanzamt beantragen.
Wenn du scheiße baust, dann haftest auch Du, und da ist es dann egal, welche Rechtsform. Wenn du nichts illegales vor hast, würde ich mir darüber keine Gedanken machen. Nimm dann noch vorsichtshalber eine Rechtsschutzversicherung. Beachte dort allerdings, dass diese in sehr seltenen Fällen, bis garnicht, Marken- und Urheberrechts-Angelegenheiten abdecken.

Soweit ich weiß, musst du bei erotischen dingen noch einen Jugendschutz beauftragten hinzuziehen, genau kann ich dies allerdings nicht sagen.
 
Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall erstmal als Einzelunternehmer (kein e.K.) mit Kleinunternehmerregelung starten. Angesichts Deines recht geringen Startkapitals kann ich die Sicht von DevCore bezüglich der Unternehmensform nicht nachvollziehen.

Vorteile als Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung:
- EinnahmeÜberschuss-Rechnung kriegst Du wahrscheinlich selbst hin
- Du musst - solange Du als Kleinunternehmer tätig bist - keine USt abführen, was zu Vorteilen im Verkauf führt
- keine Kosten für Gründung, keine doppelte Buchführung etc.
- erstmal einfach und unkompliziert starten und dann sehen, ob es läuft

Nachteile:
- Du kannst keine USt. bei Einkäufen abziehen (ist aber egal, wenn Du keine hohen Startinvestitionen für z.B. Büromöbel o.ä. hast und großteils an Privatpersonen und nicht an Unternehmen verkaufst)
- Haftung, aber das ist auch relativ

Google einfach mal dazu. Gibt sehr viele gute und ausführlich Informationen. Das kann ich jetzt natürlich nicht alles ausrollen und kenne Deinen Fall auch nicht konkreter.

Viele Grüße

August

Edit: Wenn Du einfach Gewerbe anmeldest, bist Du normalerweise Einzelunternehmer.
 
@2332
Einem deutschen, der im Internet ein Business starten will, zu raten die Haftung nicht zu beschränken - das finde ich wirklich fahrlässig.
In keinem anderen Land auf der Welt kann man durch die bloße Publikation einer Website so schnell in die Insolvenz geraten.
 
QUOTE (2332 @ Do 23.08.2012, 00:12) Angesichts Deines recht geringen Startkapitals kann ich die Sicht von DevCore bezüglich der Unternehmensform nicht nachvollziehen.

Wo ist das Problem? Kapitalgesellschaft (UG / Unternehmensgesellschaft) oder auch mini GmbH genannt.
Bereits mit 1 Euro möglich. Bzgl. dem einen Euro gibt es aber einiges zu beachten, insbesondere der Kapitalisierung der Gesellschaft.
 
Danke für die vielen Tipps!

Also ich möchte gerne besondere China Artikel, Design-Gegenstände und sowas verkaufen, Zielgruppe Endverbraucher im Hause aber auch Unternehmen.

Am liebsten würde ich auch haftungsbeschränkt sein, nur für den fall.. Kann man sich da nicht mit einer Betriebshaftpflicht versichern bei Kleinunternehmen mit persöhnlicher Haftung? Ich will halt gegen irgendwelche Mahnungen von Anwälten abgesichert sein, die mir verbieten wollen irgendwelche Produkte zu verkaufen, weil ich zb. den Hersteller nicht gefragt habe ob ich die Artikel über meinen

Mein Startkapital ist absichtlich gering, weil ich erstmal schauen will, wie es läuft und nicht 5000 oder auch 10000 Euro in den Sand setzten wenn es nicht läuft.

Ich werde den Shop dann natürlich erstmal nebenberuflich betreiben.

Noch eine Frage: Als Einzelunternehmung (Also ich mit meinem Onlineshop und einem Gewerbeschein) [/B]darf ich meine Artikel in Netto, also Umsatzsteuerfrei/Einfuhrumsatzsteuerfrei einkaufen u. verkaufen? Ich meine, weil ich meine Artikel eh aus dem Ausland beziehen werde, kaufe ich so oder so Mehrwertsteuerfrei ein. (+ggf. Zollgebühren etc.)

Wie ist das mit der Namengebung? Darf mein Onlineshop zb. "Futuretrading" heißen inkl. Domain Fusiontrading.de und im Impressum steht dann meine Adresse inkl. Gewerbenummer etc.? Brauche ich auch eine Steuernummer wenn ich nur einen Gewerbeschein habe?

Names-Frage: Wie ist das mit meinem Unternehmergehalt bzw. Gewinn? Sagen wir mal ich habe einen Monatsumsatz von 1500 Euro, davon 500 Euro Gewinn, darf ich diesen Gewinn dann monatlich auf mein Privates Konto überweisen? Oder muss ich ein Gehalt festlegen und mir dass dann monatlich vom Firmenkonto überweisen?

Letzte Frage: (Beispiel) Ein Artikel, den ich verkauft habe, verursacht einen Sachschaden in einem Haushalt. Eine China LED Lampe brennt ab und entzündet Feuer in einer Wohnung. Hafte ich dann für sowas? Wenn ja, hafte ich sofort mit meinem Privatvermögen (also mit zb. 5000 Euro die ich mir letztes Jahr zurückgelegt habe von meinem Gehalt was ich jetzt in meinem Arbeitsverhältnis verdiene? Oder haftet der Hersteller dieser Artikel?

Ich würde mich freuen, wenn jemand mir auf diese Fragen antworten geben kann.

Grüße
 
@DevCore: Kosten bei einer UG-Gründung liegen bei ca. 200 Euro (ggf. aufwärts) wegen Notar etc.

@Klabund: Eine zweite Meinung ist gut - das muss der Threatersteller sich mal überlegen. Aber wenn ich mit 750-800 Euro (Startkapital - UG-Gründungskosten) auskommen muss, dann kann es schnell mal passieren, dass man Insolvenz aus Liqiditätsgründen anmelden muss, weil mein sonst Insolvenzverschleppung betreibt und die Haftungsbeschränkung hinfällig wird. Naja, umfangreiches Thema, muss sich jeder selbst überlegen. Ich würde es wie oben angegeben machen, kann aber auch Abmahnungen o.ä. bezahlen. Ich sehe eine UG bei 1k Startkapital aber auch nicht so wirklich als Alternative.

QUOTE Einzelunternehmung (Also ich mit meinem Onlineshop und einem Gewerbeschein) darf ich meine Artikel in Netto, also Umsatzsteuerfrei/Einfuhrumsatzsteuerfrei einkaufen u. verkaufen?


Wenn Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, kannst Du USt.-frei verkaufen. Im Einkauf kannst Du die MwSt. nicht abziehen bzw. musst Einfuhrumsatzsteuer zahlen und kriegst sie nicht zurück.

@Namen: Die Domain kann heißen, wie Du willst. Im Impressum musst Du stehen. Steuernummer kriegst Du.

@Gewinn: Als Einzelunternehmer gibt es steuerlich keine Unterschiede zwischen privat und geschäftlich (höchsten z.B. durch ein separates Konto). Du kannst also immer Geld vom Geschäftskonto nehmen und nutzen, wie Du willst.

Viele Grüße

August
 
QUOTE (2332 @ Do 23.08.2012, 08:52) @DevCore: Kosten bei einer UG-Gründung liegen bei ca. 200 Euro (ggf. aufwärts) wegen Notar etc.

@Klabund: Eine zweite Meinung ist gut - das muss der Threatersteller sich mal überlegen. Aber wenn ich mit 750-800 Euro (Startkapital - UG-Gründungskosten) auskommen muss, dann kann es schnell mal passieren, dass man Insolvenz aus Liqiditätsgründen anmelden muss, weil mein sonst Insolvenzverschleppung betreibt und die Haftungsbeschränkung hinfällig wird. Naja, umfangreiches Thema, muss sich jeder selbst überlegen. Ich würde es wie oben angegeben machen, kann aber auch Abmahnungen o.ä. bezahlen. Ich sehe eine UG bei 1k Startkapital aber auch nicht so wirklich als Alternative.


QUOTE Einzelunternehmung (Also ich mit meinem Onlineshop und einem Gewerbeschein) darf ich meine Artikel in Netto, also Umsatzsteuerfrei/Einfuhrumsatzsteuerfrei einkaufen u. verkaufen?


Wenn Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, kannst Du USt.-frei verkaufen. Im Einkauf kannst Du die MwSt. nicht abziehen bzw. musst Einfuhrumsatzsteuer zahlen und kriegst sie nicht zurück.

@Namen: Die Domain kann heißen, wie Du willst. Im Impressum musst Du stehen. Steuernummer kriegst Du.

@Gewinn: Als Einzelunternehmer gibt es steuerlich keine Unterschiede zwischen privat und geschäftlich (höchsten z.B. durch ein separates Konto). Du kannst also immer Geld vom Geschäftskonto nehmen und nutzen, wie Du willst.

Viele Grüße

August

Also nochmal um das nochmal Klar zu machen:

Ich darf mit Gewerbeschein also meine Artikel verkaufen - An Privatpersonen mit MWSt. und an Unternehmen in Netto ohne MWst. richtig? Die MWst. Einnahme im Privatbereich muss ich dann natürlich dem Finanzamt überweisen.

Was wäre den für mein vorhaben ratsamer? Eine e.K zu gründen oder nur einen Gewerbeschein? Bzw. wo liegen die unterschiede?
 
Hallo, vieles wurde hier ja schon besprochen aber ich möchte dir das nochmal erläutern auf deine Frage.

Für dich kommen eigentlich nur drei Geschäftsmodelle in Frage.

a) Einzelperson Gewerbetreibender Kleinunternehmer
b) Einzelperson Gewerbetreibender
c) Die sog. Ich AG - die UG


a) Einzelperson Gewerbetreibender Kleinunternehmer


Der Vorteil ist hier, das du Gründungskosten von ca. 30 € hast. Der noch größere Vorteil ist aber, dass du deine Ware sozusagen ohne MwSt anbietest (das ist jetzt so fachlich nicht korrekt ausgedrückt, aber einfacher zu verstehen)

Wenn du also ein Gegenstand für 10 Euro verkaufst, gehören diese 10 Euro dir. Das Finanzamt bekommt nur etwas am Jahresende vom Gewinn. Da man aber auch vieles als Ausgabe entgegenrechnen kann, kann sich das lohnen.

Du hast hier besonders dann einen Vorteil, wenn du Ware ohne MwSt kaufst. Den als Kleinunternehmer kannst du die MwSt nicht abesetzen.

Hier muss man jetzt aber schauen das man nur bis ca 17200 € Jahresumsatz kommen darf, weil bist du drüber, bist du im nächsten Jahr automatisch MwSt Pflichtig.Kommst gar in einem Jahr über 50.000 € müsstest das sofort angeben und dann MwSt abführen.

Du kannst dich nennen wie du willst, musst aber immer deinen Namen dazuschreiben
Also
Max Mustermann
Superbecker.de
An der beispielstraße
12344 Beispiel

Telefon: Beispiel
Email: Beispiel


bala bla &Einzelperson Gewerbetreibender Kleinunternehmer§ 19 UstG Kleinunternehmer Bla

So würde dann ca. das Impressum aussehen

b) Einzelperson Gewerbetreibender
Gleiche wie a nur das du die Umsatzsteuer eben auf deinen Rechnung ausweisen musst

Nehmen wir wieder einen Gegenstand für den du 10 € haben willst, auf der Rechnung kostet der dann aber 11,90 € (19 % MwSt inkl.)
Du siehst also du kannst als Kleinunternehmer unter a) eigentlich billiger anbieten. Wobei man auch hier sagen muss, das Firmen die Mwst nicht interessieren, da Sie die ja nicht zahlen sozusagen.

c) Ich Ag ist nen ganz besonderes Thema. Du bist zwar abgesichert, aber auch nicht zu 100 % was viele Denken. Du musst 25 % deines Gewinnes zurücklegen bis du die GmbH gründen kannst usw. usw.

Um es kurz zu machen, so wie du es beschreibst reicht a) Kleinunternehmer voll aus. Such die noch ne Haftpflichtversicherung, geh zum Haendlerbund für richtiges Impressum und AGB und
starte dann einfach durch. Wenn es sich gut entwickelt, mach dir Gedanken wie es weiter geht, und wenns nicht läuft haste halt nen Gewerbeschein für 30 € investiert. Domain und Shop bekommste sicher verklauft...

Wenn noch Fragen sind kannste auch gerne mal anrufen oder so
 
QUOTE (Michael Schöttler @ Do 23.08.2012, 11:50) Hallo, vieles wurde hier ja schon besprochen aber ich möchte dir das nochmal erläutern auf deine Frage.

Für dich kommen eigentlich nur drei Geschäftsmodelle in Frage.

a) Einzelperson Gewerbetreibender Kleinunternehmer
b) Einzelperson Gewerbetreibender
c) Die sog. Ich AG - die UG


a) Einzelperson Gewerbetreibender Kleinunternehmer


Der Vorteil ist hier, das du Gründungskosten von ca. 30 € hast. Der noch größere Vorteil ist aber, dass du deine Ware sozusagen ohne MwSt anbietest (das ist jetzt so fachlich nicht korrekt ausgedrückt, aber einfacher zu verstehen)

Wenn du also ein Gegenstand für 10 Euro verkaufst, gehören diese 10 Euro dir. Das Finanzamt bekommt nur etwas am Jahresende vom Gewinn. Da man aber auch vieles als Ausgabe entgegenrechnen kann, kann sich das lohnen.

Du hast hier besonders dann einen Vorteil, wenn du Ware ohne MwSt kaufst. Den als Kleinunternehmer kannst du die MwSt nicht abesetzen.

Hier muss man jetzt aber schauen das man nur bis ca 17200 € Jahresumsatz kommen darf, weil bist du drüber, bist du im nächsten Jahr automatisch MwSt Pflichtig.Kommst gar in einem Jahr über 50.000 € müsstest das sofort angeben und dann MwSt abführen.

Du kannst dich nennen wie du willst, musst aber immer deinen Namen dazuschreiben
Also
Max Mustermann
Superbecker.de
An der beispielstraße
12344 Beispiel

Telefon: Beispiel
Email: Beispiel


bala bla &Einzelperson Gewerbetreibender Kleinunternehmer§ 19 UstG Kleinunternehmer Bla

So würde dann ca. das Impressum aussehen

b) Einzelperson Gewerbetreibender
Gleiche wie a nur das du die Umsatzsteuer eben auf deinen Rechnung ausweisen musst

Nehmen wir wieder einen Gegenstand für den du 10 € haben willst, auf der Rechnung kostet der dann aber 11,90 € (19 % MwSt inkl.)
Du siehst also du kannst als Kleinunternehmer unter a) eigentlich billiger anbieten. Wobei man auch hier sagen muss, das Firmen die Mwst nicht interessieren, da Sie die ja nicht zahlen sozusagen.

c) Ich Ag ist nen ganz besonderes Thema. Du bist zwar abgesichert, aber auch nicht zu 100 % was viele Denken. Du musst 25 % deines Gewinnes zurücklegen bis du die GmbH gründen kannst usw. usw.

Um es kurz zu machen, so wie du es beschreibst reicht a) Kleinunternehmer voll aus. Such die noch ne Haftpflichtversicherung, geh zum Haendlerbund für richtiges Impressum und AGB und
starte dann einfach durch. Wenn es sich gut entwickelt, mach dir Gedanken wie es weiter geht, und wenns nicht läuft haste halt nen Gewerbeschein für 30 € investiert. Domain und Shop bekommste sicher verklauft...

Wenn noch Fragen sind kannste auch gerne mal anrufen oder so

Suuuuper erklärt! Vielen Dank! Vier Fragen zu a) hätte ich noch:

1. Darf ich dann als Einzelperson Gewerbetreibender Kleinunternehmer auch steuerfrei an Alle verkaufen? Sprich auch an Privatpersonen?

2. Als Einzelperson Gewerbetreibender Kleinunternehmer muss ich dann nur eine Einnahmen/Ausgabe Liste als Buchhaltung führen, richtig?

3. Muss ich dem Finanzamt vorher klar machen, dass ich vorraussichtlich keine 17.200€ Jahresumsatz machen werde?

4. Eine Haftpflichtversicherung würde dann für Schäden aufkommen, die durch mein Gewerbe entstanden ist ja?
 
1. Darf ich dann als Einzelperson Gewerbetreibender Kleinunternehmer auch steuerfrei an Alle verkaufen? Sprich auch an Privatpersonen?

Du verkaufst nach § 19 UStG mit der Kleinunternehmerregelung ohne Ausweisung der MwSt (Mwst = Umsatzsteuer). Bedeutet ja, dein Preis ist Endpreis für ALLE


2. Als Einzelperson Gewerbetreibender Kleinunternehmer muss ich dann nur eine Einnahmen/Ausgabe Liste als Buchhaltung führen, richtig?

Ja, du hast den Vorteil einer einfachen Buchführung und musst nur die Einnnahmen und Ausgaben Gegenüberstellen. Zwar kann man auch hier nicht immer alles sofort absetzen ( PC z.B.) aber die Buchhaltung ist schon die einfachste als Kleinunternehmer.

3. Muss ich dem Finanzamt vorher klar machen, dass ich vorraussichtlich keine 17.200€ Jahresumsatz machen werde?

Du sagst bei der Anmeldung im Gewerbeamt, wo du den Gewerbeschein beantragst, dass du die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nimmst. Also ja du sagst denen, dass du voraussichtlich nicht über diesen Wert kommst.

4. Eine Haftpflichtversicherung würde dann für Schäden aufkommen, die durch mein Gewerbe entstanden ist ja?

Das ist von Vertrag zu Vertrag Unterschiedlich. Hier musst du dich mal mit einem Versicherungsfutzie deines Vertrauens zusammensetzen. Aber in der Regel geht es um Schäden bei Anderen und Finanzielel Ausfälle. Um vor Abmahnung z.B. geschützt zu sein empfehle ich den Haendlerbund.
 
Meines Erachtens ist eine Haftpflicht in den Anfangsmonaten nicht nötig. Wenn mal Reklamationen kommen zahlt er das Geld zurück und nimmt die Ware wieder oder versucht es über die Herstellergarantie. Er ist schließlich kein Handwerker wo mal was kaputt gehen kann. Wenn dann irgendwann mal mehr Aufträge kommen, kann man immernoch drüber nachdenken.

Ansonsten kann ich mich den Vorrednern nur anschließen, dass ein Kleingewerbe am Anfang das beste wäre. Ist unkompliziert in der Buchhaltung (brauch man nicht mal einen Steuerberater).

Außerdem kann man bis zu ca. 1200 Euro verdienen im Monat. Als Nebengewerbe lohnt sich das allemal.
 
Hallo,

als Onlineshopbetreiber würde ich nicht die Kleinunternehmerregelung beanspruchen, es sei denn man richtet sein Produktsortiment klar auf den B2C Bereich aus und plant keine Marketingaktivitäten (Werbeschaltungen o.ä.) - denn hier fällt fast immer die USt. an, welche dann nicht vom Finanzamt zurückgeholt werden kann, was zu Wettbewerbsnachteilen führt.
 
Hallo szydani,

da ich leider noch neu bin, kann ich Ihnen keine Mail hinterlassen.
Ich würde mich zu Ihrer Online Shop Frage gern per Mail austauschen.

Viele Grüße
 
Soll ich mal ganz ehrlich sein? Bin ich jetzt einfach. Die 1.000,-- Euro legst Du besser irgendwo anders an. Heutzutage hast Du so gut wie keine Chance mit dem Budget. Es fängt an bei der Ware. Es lohnt sich nur wenn Du Containerweise kaufst, ansonsten bist Du preislich nicht Wettbewerbsfähig. Gute, kleine Shopsysteme gibt es schon gratis, siehe Oxid esales. Aber was ist mit dem Marketing für Deinen Shop? Entweder Du bist gut in SEO und gibst Dir einige Zeit bis Du für die gewünschten Keywords oben stehst um Traffic zu erhalten, oder Du machst bezahlte Anzeigen.
Wir betreuen einige Webseiten und ich habe schon viele kommen und gehen gesehen. Die meisten, die keine Firma aus der Offline Welt im Rücken hatten, sind gegangen.
Also, sei bitte sehr vorsichtig mit Deinem Geld.

Falls Du Fragen hast, kannst Du mir auch gern eine Mail senden. Ich helfe gern.
 
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