"Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung" bei kino.to

Peter Schneider

Legendäres Mitglied
Es scheint, als ob die Staatsanwaltschaft sich die Premiumkunden von kino.to herauspickt und wegen "Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung" vor Gericht bringt:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik...00.html#ref=rss

Schliesslich haben diese Leute die Infrastruktur von kino.to finanziert.

Tja... Und dann fallen mir auch gleich wieder zig in Deutschland illegale Websites ein, die eben doch auf Deutschland ausgerichtete Werbung zeigen. Mit ähnlichen Begründungen könnte man dann auch dies und jenes Werbe-Netzwerk vor Gericht ziehen.

Jetzt geht's langsam um die Wurst
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Full Ack, dass man nur bei wenigen eine Urheberrechtsverletzung nachweisen kann,

Aber im verlinkten Beitrag:
An kino.to Geld zu überweisen ist jedenfalls nicht strafbar.

Wenn Dresden mit "Finanzierung der Urheberrechtsverletzung" durchkommt, dann würde ich den Satz auch nicht mehr unterschreiben.

Und eventuell lässt sich der Geldfluss sogar besser beweisen als der Datenverkehr... Je nachdem wie naiv die Nutzer gehandelt haben.
 
Wie es dort bereits im Link steht, wenn man der Person nicht nachweisen kann, dass sie genau davon wusste, kann auch Dresden sich auf den Kopf stellen, wenn das BGH am Ende sagt, das ist Mist was Ihr da entschieden habt.
 
Stimmt. Wenn da keine offensichtliche Verbindung zwischen den Filehostern und kino.to war und die Leute nachweislich selbst keine Filme rauf unter runtergeladen haben, dann wird es schwierig...

Dann ist auch fraglich, welche Daten kino.to gespeichert hatte und ob man diese Protokolle vor Gericht überhaupt verwenden darf usw.

Na ja. Alleine die Diskussion wird beim einen oder anderen schon feuchte Hände auslösen. Damit haben die Behörden ja schon viel erreicht.
 
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