Rechtslage bei Film & Game Trailern

DownGET

Angesehenes Mitglied
Hallo Leute!

Ich bin beim überlegen "trailer" auf einen Testserver (Produktionsserver) für ein Projekt zu hosten die von extern erreichbar sind.

Meine frage ist diesmal eine rechtsfrage
smile.gif


Ich würde gerne auf einer Präsentation die Watchfunktion von trailern ermöglichen.

Meine Frage ist ob ich die Trailer von Filmen unter anderem von der hersteller seiten wenn Sie zum
Download angeboten werden veröffentlichen bzw. Uploaden darf und präsentieren darf
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Ist dies Technisch erlaubt oder gehe ich damit schon rechtlich gesehen schon eine straftat?
Weiß das einer von ayom .)

mfg
sterndi
 
Hallo Matthias!

Danke für deine Antwort.

Urheber des Regisseurs oder Urheber der Firma wo der Film gedreht bzw. vertrieben wird?

mfg
Sterndi
 
Alles was Du im Web siehst hat irgendeinen Urheber. Und da Urheberrechte nicht übertragbar sind, formuliert man Lizenzen/Überlassungsrichtlinien. Diese musst Du in jedem einzelnen Fall überprüfen. Am besten mittels einer Anfrage.
 
Die Nutzungs-Rechte werden in einer Art Wasserfall weitergegeben:

Regisseur => Produktion => evtl. Weltvermarktungsfirma => Distributor/Verleih

Dein erster Kontakt sllte mit dem für Deutschland zuständigen Verleih stattfinden


N.B. das "unübertragbare Urheberrecht" ist eine deutsche Rechtsnorm, in anderen Ländern lässt sich das Urheberrecht durchaus übertragen.
 
QUOTE N.B. das "unübertragbare Urheberrecht" ist eine deutsche Rechtsnorm, in anderen Ländern lässt sich das Urheberrecht durchaus übertragen.

Dies ist mittlerweile kaum noch möglich, oder, wie z. B. in den Niederlanden nur noch mit erheblichen Einschränkungen. Die WTO hat mit dem "Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights" eine internationale Vereinbarung paraphiert, die als eines der wichtigen Ziele die weltweite Regelung der Rechte des Geistigen Eigentums hat. Nahezu alle angeschlossenen Länder haben darüber hinaus - im Sinne des ursprünglichen Werke-Schöpfers - noch engere Regelungen erlassen. Wer sich für das Urheberrecht interessiert, interessante Links dazu:

Der Original (TRIPS-) Text:
http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/27-trips_01_e.htm

Deutsche Übersetzung:
http://www.attac.de/geig/trips.pdf

Pariser Übereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
http://www.gesetze.ch/SR/0.232.03/0.232.03_000.htm

Ganz wichtig und interessant auch die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i2/0.231.15.de.pdf

Für alle die, die sich etwas tiefer in das Urheberrecht einlesen möchten.
 
Ich war 2006 in Russland, Usbekistan und Kasachstan an einer Filmproduktion beteiligt... noch keine WTO Länder.
 
QUOTE Ich war 2006 in Russland, Usbekistan und Kasachstan an einer Filmproduktion beteiligt... noch keine WTO Länder.

Wie so oft im Leben bleibt auch hier das Rad der Geschichte nicht stehen. Alle drei Länder haben bereits vor längerer Zeit die Aufnahme in die WTO beantragt. Sie stehen unter Beobachtung, der Beitritt soll in wenigen Wochen, Anfang 2008 erfolgen.

An Filmproduktionen aus diesen Ländern dürfte der Threadverfasser eher nicht ins Auge fassen - vermute ich jetzt einmal.

 
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