Du verlierst das Urheberrecht nie. Ausser nach 75 Jahren.
Aber bei den Minimumsangaben würde ich mich nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen - keine Ahnung. Ich erwähne z.B. ein "Copyright" lediglich im Impressum. Also noch nicht mal auf allen Seiten...
Habe noch was in Wikipedia gefunden und unten angefügt
Meine Ansicht: das © bringt rein gar nichts, wenn Du nicht beweisen kannst, dass Du der Urheber bist. Denn das © lässt ja problemlos irgendwie reinfälschen (glaub mir: Texte meiner Websites wurden schon in ein PDF kopiert und mit fremden "c" geschmückt).
Ich bring Dir mal ein anderes Beispiel, das eigentlich bekannt ist (also oft in Foren besprochen):
Fotographien. Protrait-Aufnahmen usw. Dies dürfen - auch wenn nirgends ein Urheber bzw © erwähnt wird - nicht ohne Erlaubnis des Fotographen veröffentlicht werden...
Nur eben: der Fotograph hat ja das Negativ...
Die "Beweisbarkeit" im Web? archive.org? Ausdruck vor Zeugen mit Unterschrift und dann archivieren? Die Video-Bänder?
Nachtrag:
http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html
z.B. Interessant - mit einem Laienfazit am Schluss:
QUOTE
§ 13
Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
§ 10
Vermutung der Urheberschaft
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.
(2) Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.
Du musst nicht, aber Du darfst. Und falls andere kopieren und einfach ein © dazusetzen, musst Du beweisen können, dass Du der eigentliche Urheber bist.
Das wäre meine Intention. Aber ich bin kein Anwalt
Ich würde aber trotzdem meinen, dass nicht das © das Problem ist, sondern die Beweisbarkeit...
Nachtrag 2
http://de.wikipedia.org/wiki/Copyright
ES STEHT JA ALLES!!!
QUOTE Nach dem Beitritt der USA zum internationalen Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ) im Jahr 1989 ist der Copyright-Vermerk heute nicht mehr notwendig, kann aber nach eigenem Ermessen gesetzt werden.
Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich.
Der Hinweis auf ein "Copyright" ist also reine Makulatur...
Im Umkehrschluss gilt: jedes Werk ist automatisch geschützt und darf nicht kopiert werden, solange nicht das Gegenteil steht...