Speichern von Daten nach Ablauf eines Vertrages?

Suppi

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Hallo

Darf man persönliche Daten wie Name, Adresse, IP, auch nach Ablauf eines Vertrages noch für eine bestimmte Dauer speichern zwecks Beweismittel, falls später eine Anzeige gegen den Vertragspartner läuft? Wenn ja, wie lange?
 
QUOTE (Suppi @ So 23.4.2006, 12:57) Hallo

Darf man persönliche Daten wie Name, Adresse, IP, auch nach Ablauf eines Vertrages noch für eine bestimmte Dauer speichern zwecks Beweismittel, falls später eine Anzeige gegen den Vertragspartner läuft? Wenn ja, wie lange?

Du darfst nicht nur, ich glaube man muss sogar... Erwähne das aber am besten in den AGB
 
Ciao

In der Regel musst Du Rechnungen / Quittungen 5 Jahre zwingend aufbewahren. Andere Daten, soweit sie nicht für die geschäftsbeziehung mit dem Kunden vonnöten sind musst Du auf Verlangen löschen. Soweit der 'normale' Status. Ich nehme an, dass Du die Daten noch eine gewisse Zeit aufbewahren darfst, falls der Kunde wieder etwas von Dir kaufen möchte. Auf verlangen musst Du die Daten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Rechnung / Buchhaltung stehen aber löschen.

Eigentlich, kannst Du in diesem Fall alles aufbewahren . . . .
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