Christian_
Angesehenes Mitglied
QUOTE
Leitsatz d.Red.:
Die Schaltung von Werbung mittels eines Werbebanners auf einer Website, auf der nahezu ausschließlich jugendgefährdende Medien sowie Raubkopien zum Download angeboten werden, kann eine wettbewerbsrechtliche Störerhaftung nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 24 Abs. 3, 27 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG und § 1004 BGB begründen.
Quelle
via Heise Meldung.
Tja, da können Sebbel, Heinz & Co. mit ihren torrent etc. Seiten weiter mit ihrem Unwissen gegen Maik stänkern, wie sie wollen, die Gerichte in D. folgen seiner Auffassung.
Ein allseits bekannter DSL-Provider hat heute bereits mit einer Verschärfung seiner Affiliate-AGB reagiert.
Und die Layer-Netzwerke (aber nicht nur diese) werden weiter Probleme bekommen, wenn sie nicht genau darauf achten, wo ihre Werbung eingeblendet wird.
MfG
Christian
Leitsatz d.Red.:
Die Schaltung von Werbung mittels eines Werbebanners auf einer Website, auf der nahezu ausschließlich jugendgefährdende Medien sowie Raubkopien zum Download angeboten werden, kann eine wettbewerbsrechtliche Störerhaftung nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 24 Abs. 3, 27 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG und § 1004 BGB begründen.
Quelle
via Heise Meldung.
Tja, da können Sebbel, Heinz & Co. mit ihren torrent etc. Seiten weiter mit ihrem Unwissen gegen Maik stänkern, wie sie wollen, die Gerichte in D. folgen seiner Auffassung.
Ein allseits bekannter DSL-Provider hat heute bereits mit einer Verschärfung seiner Affiliate-AGB reagiert.
Und die Layer-Netzwerke (aber nicht nur diese) werden weiter Probleme bekommen, wenn sie nicht genau darauf achten, wo ihre Werbung eingeblendet wird.
MfG
Christian