siw
Aktives Mitglied
Obwohl es hier ja eigentlich mehr um Marketing als um Handel geht, denke ich, jemand kennt sich da aus. Folgende Frage:
Wer genau ist zuständig für die Verrechnung der Vorgezogenen Recyclinggebühr? Ist das immer der Fachhändler oder betrifft es auch den Distributor? Und wann muss diese als Fachhändler verrechnet werden, nur wenn man ein Ladengeschäft betreibt oder auch beim Online-Handel?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Wer genau ist zuständig für die Verrechnung der Vorgezogenen Recyclinggebühr? Ist das immer der Fachhändler oder betrifft es auch den Distributor? Und wann muss diese als Fachhändler verrechnet werden, nur wenn man ein Ladengeschäft betreibt oder auch beim Online-Handel?
Vielen Dank für eure Hilfe.