US-Shop - Deutsches Recht?

SeriousBadMan

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

ich wollte mal anfragen, wie das ist, wenn ein Shopbetreiber in Deutschland sitzt und einen Online-Shop betreibt, der sich US-Amerikaner richtet.

Ein deutschen Anforderungen entspr. Impressum braucht man auf jeden Fall, wie ich weiß. Aber wie sieht es mit den anderen Bestimmungen aus, z.B. Datenschutzrichtl., AGB etc. Gilt hier US-Recht? Müsste doch!?

Vielen Dank schonmal :)
 
Wenn du in Deutschland sesshaft bist, dann gilt definitiv Deutsches Recht. Wenn du in die USA exportierst, dann kann es sein, dass du dich zusätzlich auch nach an amerikanisches Recht halten musst.
 
Jain...

"Onlineshop der sich an Amerikaner richtet"
Amerikaner die in D wohnen oder Amerikaner, die in USA wohnen?

wo ist der Shop offiziell ansässig?

Sind es online-Dienstleistungen, downloadbare Software, oder sind es physische Güter die verkauft werden?
Von wo werden die Güter versandt?

 
Amerikaner, die in den USA wohnen. :)

Ansässig ist der Shopbetreiber in Deutschland. Der Shop selbst hat keine physische Basis (z.B. Lager), da es um den Verkauf von Softwareprodukten, etwa Hörbüchern geht.
 
Wenn Du sicherstellen kannst, dass ausschließlich US-Amerikaner bei Dir einkaufe, dann solltest Du keine Probleme haben, falls sich aber doch mal ein Deutscher zu Dir verirrt, dann gilt deutsches Recht, da für einen Unternehmer immer das in seinem Land gültige Recht gilt. Dies kann nur ausgeschlossen werden bei Verträgen mit anderen ausländischen Unternehmern, dann gilt die freie Rechtswahl zwischen den Parteien. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt das allerdings nicht.
 
Also theoretisch gilt Deutsches Recht auf jeden Fall.

US Recht gilt erstmal nicht - ausser in den USA selbst, das heisst, so imperialistisch wie die sind könntest Du durchaus in den USA nach US Recht verurteilt werden, aber das Urteil wäre in D nicht vollstreckbar, falls nicht auch gleichwertige Deutsche Gesetze verletzt wurden.

Und D wird auf keinen Fall US Gesetze anwenden.

Ich würde einfach streng nach Deutschem Recht vorgehen.

Ich wüsste auch nicht warum US-Datenschutz Richtlinien für Daten gelten sollten, die sich bei einem Deutschen Shop in Deutschland befinden.
 
du musst dir das so vorstellen, dass die amerikaner nach deutschland (sprich in deinen shop) kommen und etwas kaufen. der vertrag wurde somit in deutschland geschlossen, damit gilt deutsches recht.
 
Verstehe ich jetzt nicht so ganz. Wenn ich jetzt in Namibia lebe wo es auch viele Deutsche gibt und dort eine Webseite auf deutsch betreibe und eines Tages trudelt eine Bestellung aus Deutschland ein, dann gilt deutsches Recht?
Müsste dann mal meinen Blog http://www.heilfastengesundheit.de/ genauer anschauen.
 
Das ist sehr komplexes Justistenfutter und keinesfalls eindeutig zu beantworten, insbesondere weil jedes Land wieder eigene Regeln hat.
Wie PH bereits geschrieben hat gilt zwar prinzipiell das Recht des Landes, in welchem sich der Shopbetreiber befindet. Es gibt aber die Auslegung, dass wenn man seine Dienste/Produkte *aktiv* in einem Drittland bewirbt, man auch dessen Gesetzgebung unterliegt. Die Durchsetzung ist da natürlich wieder ein anderes Thema, man darf aber nicht vergessen, dass gewisse Länder untereinander Rechtshilfe-Abkommen haben.

In der EU zum Beispiel, die ja seit jeher extrem konsumentenfreundlich und gleichzeitig händlerfeindlich ist, sind Bestrebungen da, dass bei einem Onlinekauf grundsätzlich das Recht des Käuferlandes gilt. Soweit ich weiss wurde das aber noch nicht verabschiedet.





 
QUOTE (retok @ Sa 25.02.2012, 15:09) Es gibt aber die Auslegung, dass wenn man seine Dienste/Produkte *aktiv* in einem Drittland bewirbt, man auch dessen Gesetzgebung unterliegt. Die Durchsetzung ist da natürlich wieder ein anderes Thema, man darf aber nicht vergessen, dass gewisse Länder untereinander Rechtshilfe-Abkommen haben.

In der EU zum Beispiel, die ja seit jeher extrem konsumentenfreundlich und gleichzeitig händlerfeindlich ist, sind Bestrebungen da, dass bei einem Onlinekauf grundsätzlich das Recht des Käuferlandes gilt. Soweit ich weiss wurde das aber noch nicht verabschiedet.

Das ist Wunschdenken von machthungrigen Megalomanen.

Das deutsche Recht will das auch so, aber dies ist purer Unfug.

Bei Rechtshilfe gilt, dass das Vergehen, wegen dem Rechtshilfe ersucht wird, auch im Land des "Täters" strafbar sein muss.
z.B.
30-Jähriger Einwohner der Schweiz hat Sex mit 16-Jähriger in Deutschland: Rechtshilfe wird verweigert werden.
Einwohner der Schweiz macht Porno für 16-Jährige Deutsche zugänglich: Rechtshilfe wird verweigert werden.

Ferner kann man wohl von niemandem verlangen, die Gesetzgebung von 150+ Ländern auf der Webseite anzuwenden.

Bei der EU kann es sein, dass in Zukunft alle Shops die Gesetzgebung Ihres Landes PLUS EU-Richtlinien erfüllen muss (eine Richtlinie für alle), aber keinesfalls sich darauf einlassen, 20+ Gesetzgebungen umzusetzen.
 
QUOTE (retok @ So 26.02.2012, 14:17) PH: Bei einem Onlineshop geht es ja in der Regel nicht um strafrechtlich relevante Sachen wie in Deinem Extrembeispiel.

Schonmal was vom Lugano Abkommen gehört?

http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/h..._lugue2007.html

naja, "Rechtshilfe" wird in Zivil- und Handelssachen ja eh nicht gewährt, und zweitens betrifft das Lugano-Abkommen nur die Zuständigkeit der Gerichte und die Vollstreckbarkeit deren Urteile, jedoch wird das anwendbare Recht durch das Abkommen, soweit ich weiss, nicht tangiert.

d.h. das deutsche Gericht müsste in einem Verfahren gegen einen CH-Shop das CH-Recht anwenden.

Vielleicht bringt folgender Beitrag der Jungs von E&Y Klarheit:
http://www2.eycom.ch/newsletter/legal/2011/201106/de.aspx
 
"Rechtshilfe" war wohl nicht die beste Wortwahl. Der E&Y Beitrag ist sehr lesenswert und zeigt auch die verschiedenen Facetten.

Geschäfte zu machen ist immer mit Risiken verbunden. Letztendlich muss man den Ball aber auch flach halten. Ich weiss ja nicht, was der OP in den USA verkaufen will. Wenn es sich aber um "harmlose" Produkte zu tiefen Preisen handelt - und man nicht vor hat die Käufer zu verarschen - dann bietet man wenig Angriffsfläche.

Nachwievor als wichtigster Punkt gilt, lokales Recht zu beachten wo man den Firmensitz hat. Denn da ist man direkt angereifbar. Gerade in DE mit dem Abwahnwahn, ein unvollständiges Impressum und schon bekommt man den bösen Brief. Völlig egal, ob der Shop dann nur für Amis gedacht ist oder nicht.
 
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