Video-Portal mit diversen Verlinkungen erlaubt?

FilOO

Angesehenes Mitglied
Guten Tag allerseits

Ich möchte gerne eine Website erstellen mit einem Video-Portal. Jedoch habe ich all diese Videos nicht auf meinem eigenen Server, auch binde ich die Videos nicht in meine Seite ein. Ich stelle "nur" die Links zu den Videos auf meine Seite. Es kann sein, dass Videos zu youtube verlinkt werden, oder z.B. zu Videos bei TV-Sendern (ARD, Pro7, RTL ....), oder auf persönliche Websites.

Meine Frage lautet, ob ich ohne Probleme solche Links zu solchen Websites auf meine Website stellen darf?

Ich weiss bisher, dass ich einen Disclaimer auf meiner Seite haben muss, dass ich mich von externen Angeboten distanziere.
Ich weiss auch, dass ich nur legale "Sachen" verlinken darf.

Zudem wäre es interessant, ob ich auch keine Probleme hätte, falls ich ein solches Video-Portal auch im/fürs Ausland betreibe (Mehrsprachig für mehrere Länder).

Was sagt ihr dazu?

Gruss FilOO
 
QUOTE
Ich weiss bisher, dass ich einen Disclaimer auf meiner Seite haben muss



Dann hast du nicht gut recherchiert - die Disclaimer sind Unsinn.

Aber du hast auch nicht geschrieben ob du aus .de oder .ch / .at kommst.
In Deutschland gilt in solchen Fällen i. d. R. die Mitstörerhaftung. Da du aber selbst schreibst, das du auf nichts "verbotenes" verlinkst, betrifft dich das ja nicht. Die Sprache ist da egal, entscheidend ist das Recht des Landes, in dem du dich befindest.
 
Ich selber betreibe einen Tanzvideo Blog und arbeite nach dem selben Prinzip wie du es angedacht hast.

Aus meiner Sicht, wenn du deutsches Recht erfüllst, sollte es keine Probleme geben.
 
Danke für eure Antowort! Ich komme und bereibe die Website aus der CH. Wüsstet ihr da zufällig auch gleich die Rechtslage der Verlinkungen?
 
Etwas älterer Thread hier, aber es ist mir wieder eingefallen, als ich das hier gelesen hab:
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/arti...uro-kosten.html

Das Landgericht Hamburg mal wieder
laugh.gif
 
QUOTE (FilOO @ Di 15.05.2012, 11:05) Danke für eure Antowort! Ich komme und bereibe die Website aus der CH. Wüsstet ihr da zufällig auch gleich die Rechtslage der Verlinkungen?

in der CH gibt es zu den meisten Internet-Thematiken wenig Urteile und auch wenig spezifische Gesetze.

in der CH gilt auch das Prinzip "wo kein Kläger, dort kein Richter", das bedeutet, wenn Deine Publikationen das Schweizer Strafrecht nicht tangieren (dann würde die Polizei aktiv werden), es im wesentlichen darauf ankommt ob jemand auf die Idee kommen könnte, Dich wegen der von Dir publizierten Links in der Schweiz verklagen zu wollen.

Das Mal zuerst zum Prozessrisiko.


Dann zur Haftung für Links selbst:

Es sind mir keine Schweizer Urteile zu dieser Thematik bekannt.

Meiner Erfahrung nach sind die Urteile von Schweizer Gerichten in Sachen Internet sehr viel vernünftiger als die von Deutschen Gerichten, d.h. es wird die Sache verhandelt und nicht nur der strikte Verstoss gegen einen Gesetzesparagrafen.
Diese Seite gibt einen guten Einblick in die Logik:
http://wifimaku.com/display/MedienrechtSch...eit+und+Haftung

vor allem das hier, dass Dein Thema genau trifft:

QUOTE Auch beim Verlinker ist die Verantwortlichkeit bei eigenen oder „zu Eigen gemachten“ Inhalten zu bejahen. Ob Inhalte zu eigen gemacht sind, beurteilt sich aufgrund des Kontext/Motivs, der thematischen Verknüpfung sowie der Link-Methode. Erscheint in unserem Beispiel auf der Website eines Sportclubs ein Link mit der Beschriftung „this site is sponsored by“, dann ist die Verantwortlichkeit nach hier vertretener Auffassung zu verneinen, da a) wohl nur ein Verweis auf den Sponsor beabsichtigt ist; b) keine thematische Verknüpfung zum alkoholhaltigen Partydrink erfolgt; c) der User zuerst den Link klicken muss, bevor der Film (auf der Seite der Firma X.) abläuft. Wenn hingegen der Szeneclub B. den Film direkt auf seiner Seite abspielt (den Film „zu Eigen macht“), mit z.B. dem Hinweis auf eine Spezialaktion an einem bestimmten Datum betreffend des trendigen Partydrinks, ist auch der Verlinker für den unrechtmässigen Film haftbar.


Wahrscheinlich wäre noch dieses Werk von Interesse - obwohl es sich um Strafrecht handelt, könnte dieselbe Logik für die Verantwortung im Zivilrecht bzw. Handelrecht anwendbar sein (ich kenne die Publikation aber nicht, also ohne Garantie):

QUOTE Stephanie Müller: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Verweisungen durch Hyperlinks nach deutschem und Schweizer Recht. 2011, ISBN 978-3-428-13458-8, Verlag Duncker & Humblot GmbH, Berlin, Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge (SRA 224)
 
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