Eric-Oliver Mächler schrieb:
Wer einmal mit einer solchen Klage belastet wird, wird kaum fünfstellige Summen für Gericht und Anwalt haben (unabhängig davon, dass man es im Fall des Prozessgewinns zurück erhält). Und genau da setzen meiner Meinung nach die Abmahner an. Die meisten möchten bzw. können keinen Prozess in dem Maße durchführen und geben damit vorzeitig nach...
jep, genau, dass könnte der fall sein. heute ist es mit viel geld leicht möglich prozesse anzustrengen, hinauszuzögern bis eine partei aufgeben muss - faktisch wird also ein urteil gekauft.
nun aber stark77 vergiss ned, dass eine klage zuerst zugelassen werden muss. und da kommen ned alle durch.
es ist jedem seine entscheidung ob er mit ner VZ domain handelt - ich selbst sehe das ganz locker, da in CH bissher desswegen noch keine Klage durchgekommen ist. und so werd ich weiterhin meine VZ domain behalten. Ehrlichgesagtt wäre mir Deutsche Gerichteswesen zu unsicher und dort würd ich die finger von lassen...
Ja, das stimmt schon. Aber sicher kanns niemand sagen und gerade aus dem Risiko heraus würde ich es persönlich nicht machen. Und für meinen Deutschland-Standort kann ich ja auch nichts
Insgesamt ist es eine riskante Sache. Wer das Risiko aufnehmen möchte, kann damit erfolgreich sein und an den "VZ-Hype" anknüpfen (der den StudiVZ-Betreibern sicher der größte Dorn im Auge bei der ganzen Problematik sein dürfte) und wer kein Risiko eingehen möchte, sollte definitiv die Finger davon lassen - so würde ich es beurteilen.