Was ist geschützt?

Thomas Holzmann

Angesehenes Mitglied
Hallo

Ich habe da mal eine Frage, welche mir jedesmal wieder den Kopf zerbricht.

Apple -> Marke jedoch auch ein generischer Begriff
Windows -> Marke jedoch auch ein generischer Begriff

Sprich ich darf diese Wörter nicht einfach benutzen, ich könnte mich damit Strafbar machen.
Ich dürfte keine Firma gründen mit dem Wort Apfel oder Fenster oder ich dürfte keine Domain registrieren wie http://www.appleinfo*de - ich müsste bezahlen und mache mich strafbar.

Wie geht das? Wie funktioniert das?

Als überdimensionales Beispiel:
Ich könnte das Wort Computer (generischer Begriff) als geschützt registrieren und zünftig einkassieren!

Wie seht Ihr das?

Gruss woody
 
Ich denke wenn du Apple oder Windows für ein ähnliches Gebiet registrierst machst du dich strafbar, weil diese Marken zu riesen Konzernen gehören und fast jeder diese kennt. Bei kleinen Firmen ist das sicher aber nicht strafbar, solange die nicht bekannt ist.
 
QUOTE (4nDy @ Di 31.07.2007, 13:48) weil diese Marken zu riesen Konzernen gehören und fast jeder diese kennt.

Und genau da liegt der Grund.

Nur wenn wirklich jeder sofort einen Begriff mit einem Produkt oder einer Firma in Verbindung bringt läßt sich nach deutschem Recht dieser Begriff auch schützen.
"Apple" ist somit relativ eindeutig, genauso wie "Windows".
"Apfel" oder "Fenster" dagegen sind nicht schützenswert.

Das ganze ist jedoch ein sehr schwieriges und umfangreiches Thema.
Matthias hat hier schon einige Male sehr ausführlich dazu Stellung genommen, benutz doch mal die Suche, dann wirst du sicherlich einiges finden.
 
Bestimmt, jedoch müssen wir ja wieder English denken.

Sprich eine Firma in Deutschland würde Apfel heissen. Dann wäre Apfel schützenswert. Wie konnte Apple "Apple" schützen?
Ich kann ja auch nicht "Frame" schützen, da dies ein Begriff des Wortschatzes ist.
 
Schau in die Datenbanken der Markenämter nach den Klassen, für die ein Schutz vorliegt. Dies ist ein erster Anhaltspunkt, aber nicht der einzige. Schau Dir die Verwendungsdauer, Bekanntheitsgrad, etc. an, wenn kein Markenschutz vorliegt.

Man muss als Unternehmen nicht unbedingt einen Begriff, der sich am Markt etabliert/durchgesetzt hat, markenrechtlich schützen lassen. Und selbst wenn eine Klasse unbesetzt sein sollte - man darf oft auch dann den Namen nicht verwenden, wenn er markenrechtlich überhaupt nicht geschützt ist.

Und selbst wenn eine Klasse unbesetzt sein sollte, ist eine Namensverwendung oft nicht statthaft. Ein gutes Beispiel ist Coca-Cola. Diese Wortschöpfung darfst Du in keiner Klasse, in keinem Businessbereich und keiner Branche verwenden, ungeachtet der Frage eines Markenschutzes, ob oder ob nicht oder für eine bestimmte Klasse.
 
Ich denke mal, wenn jemand Äpfel anbaut und vertreibt oder Dinge aus Äpfeln herstellt, darf derjenige auch problemlos apple in seinem Namen haben...wieso sollte ein Apfelbauer sein Produkt umbenennen oder sich etwas anderes dfür ausdenken...macht ja acuh wenig Sinn. Jedoch sollte niemand Apple für ein anderes Produkt im Computermarkt (und ähnliches..) verwenden.
Ähnlich mit Windows...wer Fenster herstellt und dann eine Seite windowsinfo (z.B.) erstellt, bei der es um Fenster geht, sollte derjenige kein Problem bekommen, da er ja wirklich etwas mit Fenstern macht und darüber informiert...es sind nunmal Fenster und nicht irgendein anderer Begriff.. Sollte mann natürlich nicht für etwas im Computerbereich verwenden...

Deswegen kann sich nach meinem Verständnis auch kein Apfelbauer oder Fensterhersteller die entsprechenden Begriffe schützen lassen oder auf Bekanntheitsgrad plädieren und aufgrund dessen die Nutzung der Begriffe für sich beanspruchen.
 
rolleyes.gif


Problem a) Apple ist kein geschützter Begriff, da der geschützte Name (im Bezug auf den angesprochenen Riesen) bisher "Apple Computers" heißt, woran aber eben jene Firma schon kräftig arbeitet. Ähnlich Telekom und "T-" .... etc.

Problem b) wie von -Matthias- sehr richtig geschrieben, bedürfte es praktisch bei Begriffen wie "Coca Cola" keinem markenrechtlichen Schutz beim Markenamt mehr, da diese durch ihre Popularität allein schon als "geschützt" eingestuft werden.
 
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