Webdesign-Angebot: Rechtliches?

DaBone

Aktives Mitglied
Hallo zusammen!
Ich starte gerade mit ca. 8 Freunden zusammen ein Webdesign-Projekt mit allem drum und dran.
Natürlich erhoffen wir uns dadurch auch einen kleinen Nebenverdienst, und daraus resultiert die Frage:
- Wie organisiert man die Kasse am einfachsten?
- Brauchts da ein Gewerbe, einen Verein oder irgend sowas?
- Ist eine Umsatzsteuer nötig?
- Gibts sonst noch was?

Einige von uns wohnen in der Schweiz, einige sind aus Deutschland. Alter: 15-19.

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Dazu noch ein älteres Zitat, worauf mir früher niemand geantwortet hat. Die Fragen beziehen sich hier aber NICHT auf oben genanntes Webdesign-Projekt. Es gibt also wirklich nur Verdienst durch AdSense-Werbung.
QUOTE (DaBone)Ich habe folgendes gehört:
- Bei AdSense-Werbeeinnahmen ist kein Gewerbe und nie Versteuerung notwendig
- Bei jährlichem Verdienst von mehr als 500¤ (oder so) wird in Deutschland eine Umsatzsteuer erhoben
- Bei AdSense-Einnahmen ist immer eine Umsatzsteuer notwendig

Also lauter Widersprüche.

Deshalb würde ich gerne folgende Fragen beantwortet haben - und zwar möglichst korrekt, am besten mit oder nur mit vertrauenswürdiger Quelle.
- Wie hoch ist die Umsatzsteuer?
- Wann wird sie erhoben?
- Wann ist ein Gewerbe nötig?
- Was genau ist ein Verein?
- Wer muss sich um all das kümmern (meine Eltern haben keine Zeit für solch bürokratisches Zeugs und werden sich ganz sicher weigern)?

Bedingungen:
- Alter: unter 16/16-18/ab 18 (wüsste gerne, ob und wenn ja welche Unterschiede es da gibt)
- Schweiz (SG)
- Einnahmen: CHF 300 pro Jahr bisher, könnte natürlich noch steigen (starte gerade mehrere kleine, erfolgversprechende, virale Projekte)
 
Naja die Beiträge in der Wissensdatenbank hatte ich schon gelesen und sie haben mir nicht wirklich viel weitergeholfen.
Auch mit Google finde ich nicht das Gesuchte. Und aufgrund der vielen Widersprüche, die ich bereits gelesen habe, traue ich diesen Seiten eh kaum mehr.

Also bisher bin ich zu folgenden Schlüssen gekommen:
- Es braucht ein Gewerbe
- Ein Verein ist zur Absicherung nützlich (wie man das genau verstehen soll, weiss ich aber nicht)
- Es braucht eine Umsatzsteuer

Habe ich das richtig interpretiert?

Wie alle diese Punkte bei meiner zweiten Frage - Werbung mit AdSense - aussehen, weiss ich aber immer noch nicht.
 
Einigt Euch zuerst wo das Geschäft abläuft, in der Schweiz oder in D. Danach könnt Ihr weitere Info's suchen. Da gibt es ein paar gaaanz kleine, aber feine Unterschiede.

Gruss
Christian
 
Deutschland. Bei uns in der Schweiz ist keiner über 18... Diese Altersbegrenzungen nerven... (Meine Mutter würde mich umbringen, wenn sie wüsste, dass ich via Internet "Geschäfte" mache - sie hat das Gefühl, alles sei illegal
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)

Allerdings bin ich, der Schweizer, wahrscheinlich eher der "Vermarkter" unseres Projekts. Aber das wird ja hoffentlich keine Probleme geben.
 
Zunächst einmal muss man sagen dass zum Jahreswechsel vor allem in Deutschland regelmässig mit erheblichen Änderungen im Sozial- und Steuerrecht zu rechnen ist. Da ist guter Rat wirklich teuer, da selbst viele Politiker den Schwachsinn, den sie in aller Regelmässigkeit verzapfen, kaum noch überblicken.

Dir wird also prinzipiell nichts übrig bleiben, als erheblich Zeit für die Recherche zu investieren oder jemanden zu bezahlen, der dies für Dich macht. Deine Fragen alle ordnungsgemäss zu beantworten - vorher seriös zu recherchieren, was wegend des oben geschilderten Sachverhaltes dringend nötig ist - würde erhebliche Zeit erfordern.

Dass Deine Eltern dies nicht interessiert, wie Du sagst, will ich nicht weiter kommentieren - bin allerdings selbst Vater von 3 Kindern und ich hoffe nicht, dass eines davon derartiges über mich behaupten kann.

Ich will Dir dennoch einige Hinweise geben, die Dir die Entscheidung erleichtern:

Grundsätzlich hast Du ein Gewerbe anzumelden - so Du eines ausübst. Dies hat nicht nur nichts mit dem Einkommen (korrekter =>> Umsätze) zu tun, sondern würde für Dich auch sehr nachteilig sein, da Du ja alles, was Du als Arbeitsmittel einsetzt, auch als Betriebsaufwendungen gegenrechnen kannst. Generell gilt zwar noch, wo kein Kläger - da kein Richter. In Zeiten der Totalüberwachung der Bürger, verbunden mit immer weiter wachsenden Verknüpfungen von Datenbanken, kommt so ein Finanzbeamter über die Rechnungen Deiner Kunden relativ einfach an deine Daten und fragt dann eines Tages höflich bei Dir nach...

Es sei denn Du kassierst schwarz - dabei kann ich und will ich Dir keinen Rat geben, ausser den Hinweis: dies ist eine Straftat in Deutschland.

Umsatzsteuerpflicht habt ihr übrigens auch - das hast Du schon richtig erkannt.

Wenn ihr Schüler seid, oder Azubi o. Ä., was ich vermute, hast Du jedoch ein ganz anderes Problem: Die gesetzliche Sozialversicherung - besser ausgedrückt, die Familienkrankenversicherung bei Deinen (Euren) Eltern.

Pro Jahr darf ein Kind nicht mehr als 5001 Euro Einnahmen haben - sonst muss es separat versichert werden, was nicht ganz billig ist. Dieses Einkommen setzt sich zusammen aus einem Freibetrag von 4200 (350 x 12), zzgl. Sparerfreibetrag 750,-- plus Werbungskostenpauschale 51,--.

Generell erhälst Du auf den Seiten der Finanzbehörden alle Auskünfte. Hier z. B ist ein Link zum
FA Karlsruhe. Dort erhälst Du alle Infos, die Du benötigst.

Wie Du bei Deinem Projekt an eine Gemeinnützige Organisation denken kannst, würde mich interessieren. Wie alle hier würde ich auch gerne auf diesen Zug aufspringen - so Du dafür eine fiskalisch anerkannte Lösung hast.
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Ein Verein zu sein impliziert ausnahmlos einen gemeinnützigen Zweck, der dann zu einer Steuerbefreiung führen kann. Schreibe dazu das FA an Deinem Wohnort an, mit folgendem Text:

QUOTE Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich in der Eigenschaft als Vorstand für den "Vereinsname" die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Das Gründungsprotokoll sowie die Vereinssatzung habe ich beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen



Wie Du richtig gelesen hast müsst Ihr dazu eine Gründungssitzung abhalten, Wahlen durchführen (Vorstand, etc.) dazu ein Protokoll anfertigen sowie eine Vereinssatzung, die den gemeinnützigen Zweck schlüssig erläutert. Mustersatzungen findest Du genug im Netz, wie auch Erläuterungen was ein Verein ist.

In der Schweiz gibt es fiskalischen Wettbewerb zwischen den Kantonen. In St. Gallen gilt folgendes:


QUOTE Die Einkommenssteuer erfasst das gesamte Einkommen, so z. B. das Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit, Ersatzeinkommen (Renten, Pensionen und Ruhegelder), Nebeneinkommen (Dienstaltersgeschenke und Trinkgelder), Einkommen aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen, Vermögensgewinne sowie Wertvermehrungen auf Sachen und Rechten, die im Geschäftsvermögen ausgewiesen werden, Lotterie- und Totogewinne. Vom Bruttoeinkommen können Aufwendungen, die zu dessen Erzielung notwendig waren (Gewinnungskosten), sowie die Schuldzinsen abgezogen werden. Im weiteren werden Sozialabzüge sowie sozialpolitische Abzüge zugelassen.



Sprich jeder Stutz ist hier zu Versteuern. Den ganzen Bürokratiekram müsst ihr also in beiden Ländern schön fleissig erledigen, das erfordert Zeit und Geld. Insofern geht es euch wie allen hier, die in der IT-Branche tätig sind.

Ob die Einkommen aus Adsense, aus dem Verkauf von Schnee am Nordpol oder sonst woher kommen, ist für die steuerliche Veranlagung nicht relevant!

Ich hoffe Dir mit diesen Hinweisen etwas geholfen zu haben.
 
Danke vielmals für die ausführlichen Infos! (Wieso verwendest du im zweiten Post den Irrealis?
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)

Bei dem Verein habe ich wohl etwas verwechselt. Dass wir keine gemeinnützige Organisation sind, ist natürlich klar.

Dass unser Einkommen gleich 5000¤ übersteigen wird, glaube ich nicht. Aber wer weiss - vielleicht (hoffentlich!) werde ich diese Info ja doch noch brauchen
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.

Ich fasse nochmals zusammen:
- Gewerbe anmelden (In Deutschland. Auch beim Finanzamt, oder?)
- Umsatzsteuer anmelden (In Deutschland beim Finanzamt)
- Einkommenssteuer anmelden (In der Schweiz beim Steueramt)

Bei folgender Passage bin ich noch nicht ganz sicher, ob ich sie richtig verstanden habe:
QUOTE Grundsätzlich hast Du ein Gewerbe anzumelden - so Du eines ausübst. Dies hat nicht nur nichts mit dem Einkommen zu tun, sondern würde für Dich auch sehr nachteilig sein, da Du ja alles, was Du als Arbeitsmittel einsetzt, auch als Betriebsaufwendungen gegenrechnen kannst.

Wenn ich ein Gewerbe ausübe, muss ich eins anmelden. Das ist der Fall:
QUOTE (Wikipedia)Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.

Das Ganze läuft unabhängig von Einkommen oder Umsatz. Dies hat für mich Vorteile (?), da ich Betriebsaufwendungen (= Kosten/Ausgaben?) von der (Umsatz-)steuer (?) abziehen kann (Eine Definition des Begriffs "gegenrechnen" konnte ich nicht finden, hoffe aber, es richtig interpretiert zu haben).

Nochmals vielen Dank! So detailierte Informationen hatte ich gar nicht erwartet
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. Du hast uns sehr weitergeholfen.
Ich wäre dir natürlich sehr dankbar, wenn du auch noch meine zwei verbleibenden Fragen beantworten könntest.

EDIT: Jetzt komme ich doch wieder nicht draus... Das hier ist doch ein Widerspruch:

QUOTE (http://www.steuern.sg.ch/home/privatperson/privatperson_RechteNavi/schule.html)Die Einkünfte, die ein Schüler oder Student während der Ausbildungszeit aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erzielt, unterliegen der Einkommenssteuerpflicht. Unmündige Schüler sind nur für das entsprechende Erwerbseinkommen selbständig steuerpflichtig (Art. 20 Abs. 3 lit. b StG). Das übrige Einkommen und Vermögen werden bei den Eltern besteuert. Ab dem Kalenderjahr, in dem der Schüler mündig wird, ist auch er selbständig steuerpflichtig, und zwar für das gesamte Einkommen und Vermögen. Sofern er nur hin und wieder Erwerbseinkünfte erzielt, wird davon ausgegangen, dass Nettoerwerbseinkünfte (nach Abzug der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge) bis zu Fr. 12'000 zu keinem steuerbaren Einkommen führen. Unter diesen Voraussetzungen unterbleibt eine Veranlagung. Liegt es über Fr. 12'000, wird eine Veranlagung vorgenommen. Für die Bemessung des Jahreseinkommens gelten die während 12 Monaten tatsächlich erzielten Einkünfte (StB 20 Nr. 3).

Zuerst "Einkünfte, die ein Schüler oder Student während der Ausbildungszeit aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erzielt, unterliegen der Einkommenssteuerpflicht." und dann "Sofern er nur hin und wieder Erwerbseinkünfte erzielt, wird davon ausgegangen, dass Nettoerwerbseinkünfte (nach Abzug der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge) bis zu Fr. 12'000 zu keinem steuerbaren Einkommen führen.".
Muss ich jetzt doch keine Einkommenssteuer anmelden?
 
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