Webkataloge E-Mail pflichtig?

Malte Landwehr

Angesehenes Mitglied
Hi

Ich habe in letzter Zeit öfters etwas davon gehört, dass man als Webkatalogbetreiber dazu verpflichtet sei, eine E-Mail an den Einträger einer Seite zu schicken, wenn die eingetragene Seite aufgenommen wurde.

Stimmt das?

Trifft es auch zu, wenn man beim Eintragen garkeine Kontaktadresse angeben kann?
Bzw. wäre ein Fehlen dieser Möglichkeit somit auch schon ein Rechtsverstoß?


Ich kann es mir nämlich ehrlich gesagt kaum vorstellen.
Wenn mich User X bittet, seine Seite auf meiner Seite zu verlinken [Anm.: wer in meine Signatur schaut, kann sich sicher vorstellen, dass das öfters mal passiert] muss ich ihm doch auch keine Rückmeldung geben.
Aus Gründen der Höflichkeit natürlich schon, aber rechtlich?

Und das Eintragungs-Formular eines Webkatalogs ist eigentlich nichts weiter, als eine Automatisierung dieses, sonst per E-Mail, Foren-PN oder Beitrag in meinem Feedback/Support-Forum stattfindenen, Prozesses.

Ich bitte um Aufklärung.
Malte
 
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