Website unter den Nagel reißen

nitrit

Angesehenes Mitglied
Guten Tag ayomler,

Vorab: Es werden keine gültigen Rechtsauskünfte gesucht. (Nur zur rechtl. Sicherheit
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)

Nun zum Thema:

Ein Kunde der mir durch eine dreiste Methode (kleine Aufträge Bezahlen -> Vertrauen, großer Auftrag versendet -> Nicht bezahlt) eine Menge gutes Geld abgeknüpft hat, und selbst nach 2 Mahnungen und 2 anwaltlichen Mahnungen, die ich bezahlen durfte und die Summe der Last sich somit erhöht hat, nicht reagiert hat und seine Handynummer, wie auch seine Telefonnummer hat ändern lassen, macht dreist weiter.

Im Xing steht er arbeite nun in einem Krankenhaus als IT-Techniker (er kann nicht mal programmieren). Desweiteren hat er noch 2-3 Portale rumstehen, eins frisch mit Copyright 2009 und seinem Namen versehen, aber eine Antwort erhalte ich nirgends.

Von einem mir bekannten Programmierer habe ich zufällig erfahren, dass er ihm auch noch 300 EUR schulde, ich bin also nicht der Einzige, gut möglich, dass er noch mehr Gläubiger hat. Solange seine Telefonnummer noch aktiv war hieß es immer "gestern habe ich überwiesen" - nachdem aber das dritte Mal "gestern" schon lang nicht mehr das "gestern" vor 2 Wochen war, hab ichs langsam gechekt.


Kann ich mir bspw. einfach eine seiner Website unter den Nagel reißen als Ausgleich der fehlenden Zahlungen und angefallenen Anwaltskosten? Ungern würde ich noch mehr Geld in einen Anwalt stecken, wenn er danach Privatinsolvenz anmeldet.

Bitte um Meinungen.
 
Was willst Du denn nun hören? Mit Sicherheit darfst Du Dir die Website nicht unter den Nagel reissen, denn das wäre Diebstahl. In der BRD gilt nun einmal eine objektive Rechtssprechung und nicht jeder, der Recht hat ( oder glaubt im Recht zu sein), bekommt auch sein Recht. Hierfür gibt es Richter, Gerichte etc.

Wenn Du Dir einfach seine Website "nimmst", wie auch immer Du dies bewerkstelligen möchtest, so kannst auch Du Dich strafbar machen.

Also, was wolltest Du denn mit dieser Frage?

Ein Ausgleich, auch im juristischen Sinner als "Vergleich" tituliert, kann man nur gemeinsam aushandeln und vertraglich regeln!

Also, ich würde Dir von so etwas abraten und notfalls vors Gericht gehen. Bringt mehr und Du bist rechtlich abgesichert!

Grüße

Andreas
 
Nein, das ist nicht so gemeint, wie du jetzt denkst, sondern schon rechtlich korrekt. Ob das nun geht oder nicht, ist ja die Frage. Ich meine, ein Gerichtsvollzieher wird bei ihm zuhause nicht viel finden, kann ich gerichtlich dann nicht die Website beschlagnahmen lassen?
 
Keine Antwort, aber eine passende Frage: Es gibt doch einen Domain-Eigentümer. Und Eigentum ist pfändbar egal ob es in der Wohnung ist oder nicht?

Hm ... ich glaube ich habe meine Frage eben selbst beantwortet. Du willst ja dein Geld haben und ein Gerichtsvollzieher pfändet ja nur, um die Gegenstände zu verkaufen und dir als Schuldner den Erlös zukommen zu lassen.

Ich denke nicht dass du so an die Webseiten kommen kannst.

Aber wie die anderen schon geschrieben haben: Der Rechtsweg per Anwalt und oder Gericht wird das einzig richtige sein.
 
QUOTE (nitrit @ Di 7.04.2009, 17:56)Ich meine, ein Gerichtsvollzieher wird bei ihm zuhause nicht viel finden, kann ich gerichtlich dann nicht die Website beschlagnahmen lassen?

Das läßt sich einfach beantworten - weil es diesen Fall bereits gab.

Das hat von Gravenreuth mit der TAZ-Domain der zugehörigen Berliner Zeitung gemacht, da - nach seiner Aussage - die TAZ eine einstweilige Verfügung nicht beglichen habe. Die Folge war dann eine Strafanzeige der TAZ, da diese das Geld bezahlt hatte, eine Durchsuchung bei v.G. und - inzwischen - die Verurteilung wegen vollendeten Betrugs.


PS: Allerdings ging es da nur um die Domain, nicht um die Website. Aber die eingehenden Links hängen natürlich an der Domain.
 
irgendetwas pfänden zu lassen, setzt in DE zunächst imho einen "vollstreckbaren titel" voraus. den gibt es meines wissens nach nur vom gericht. das heisst: mahnung -> mahnbescheid -> titel. wird dem mahnbescheid widersprochen, musst du klagen. bei berechtigter forderung sollte dann auch der titel folgen. alles in allem sehr lästig und kostenintensiv. aber erst mit dem titel dackelt der gerichtsvollzieher los und versucht die forderung einzutreiben. kostet aber auch geld, das du vorstrecken darfst.

keine rechtsberatung oder so.
 
In welchem Land wohnst Du? Ich kann nur was zu Deutschland sagen: Ich würde den normalen Weg gehen, wie ihn auch schon andere hier genannt haben: Mahnbescheid -> Zwangsvollstreckung. Wenn der Bursche bei einem von beiden Widerspruch einlegt, musst Du klagen. Ist dies erfolgreich, hast Du den genannten Titel und kannst dann vollstrecken. Ob eine Domain vollstreckbar ist, kann ich nicht beurteilen, aber das wäre mir auch egal. Ich würde so jemanden nicht davonkommen lassen, auch wenn absehbar ist, dass er selbst kein Geld hat. Aber wenn er jemals zu Geld kommt, kriegst auch Du Dein Geld inkl. aller Anwalts- und Gerichtskosten und Zinsen (ich meine, der Titel gilt 30 Jahre). Sollte er kein Geld haben, muss er sich jedoch auch einen Anwalt nehmen und das kostet ihn auch Geld, Zeit und Nerven. Dadurch hast Du nicht mehr Geld, aber er hat eine gewisse Strafe. Und wenn er nicht ein total Abgebrühter ist, wird ihn die Klage nicht kalt lassen und ihn vielleicht die ein oder andere schlaflose Nacht bereiten, was ich persönlich als eine Art Genugtuung empfinden würde (auch wenn ich das natürlich nur vermuten könnte). Und eine Privatinsolvenz ist auch kein Spaß.
Meiner Meinung nach darf man diese Art von Leuten einfach nicht mit solchen Geschichten durchkommen lassen.

HTH,
Alex

P.S. Den Anwalt würde ich aber wechseln, denn anwaltliche Mahnschreiben sind m.E. totaler Quatsch, vor allem wenn er zwei verschickt. Nach meiner Erfahrung sollte gleich ein Mahnbescheid verschickt werden.
Wie gesagt, das gilt für D. Wie es in A bzw. CH ist, weiß ich nicht.

(Edit: Tippfehler korrigiert)
 
QUOTE (nitrit @ Di 7.04.2009, 18:56)Nein, das ist nicht so gemeint, wie du jetzt denkst, sondern schon rechtlich korrekt. Ob das nun geht oder nicht, ist ja die Frage. Ich meine, ein Gerichtsvollzieher wird bei ihm zuhause nicht viel finden, kann ich gerichtlich dann nicht die Website beschlagnahmen lassen?

Domains sind pfändbares Gut das vor deutschen Gerichten anerkannt wird.
Nicht reden,handeln!

der kleine Eumel

 
ich sehe das wie mein Vorposter.

schön dem Verfahren folgen: Rechnung, Mahnung, usw. --> Pfändung.

Ich sehe da keine Hindernisse.

Ein nennenswertes Verfahren gibt es da vor Gericht gar nicht.

Du brauchst einen Anwalt, um die richtigen Dokumente einzureichen, dann prüft ein Sachbearbeiter des Gerichts den Sachverhalt. Meistens erscheint die beklagte Partei gar nicht, der Richter unterschreibt das vorgedruckte Urteil und es geht in die Pfändung, um den Rechnungsbetrag und die Gerichtskosten zu pfänden (inkl. Deine).

Leider glaube ich aber, dass die Gerichtskosten den Vortritt haben (i.e. evtl. geht die Domain ans Gericht).
 
Salve
In vielen Vertragsbedingungen steht doch noch der Eigentumsvorbehalt, oder nicht? Das heisst, man könnte ein Produkt wieder zurücknehmen, wenn der Vertragspartner nicht bezahlt?

Gruss
Christian
 
Der muss nicht mal in dem Vertrag stehen, der ist gesetzlich geregelt.

Aber das hilft beim konkreten Fall nichts, da der Poster hier ja nie im Besitzt / Verfügungsgewalt der Domains war um die es ihm geht.
Wenn ich es richtig verstanden habe.

 
Salve
aber um die Inhalte auf der Website / den Code.. wenn ich recht gelesen und verstanden habe.

Christian
 
Hallo

da aber der Content und nicht die Domain zum urheberrechtlichen Gegenstand gehört auf den der eigentumsvorbehalt anzuwenden ist, könnte er den Content löschen auf eine ander Domain legen und auch nutzen. es soll ja auch Domains geben die auf der Index den Inhalt "geschlossen wegen Nichtbezahlung". Nicht fein aber mitunter wirksam

gruß ronny
 
Genau so isses. Das Ziel gehört mir nicht, der Code wird verwendet auf einer anderen Seite. Ob er das nun darf oder nicht, ist ihm egal
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Ich kann einem Bankräuber ja auch nicht einfach sagen, dass er das Geld eigentlich zurückbringen sollte.

Ich schau mal was sich machen lässt.

Für die Zukunft:
Ist es erlaubt Backdoors einzubauen ohne es vertraglich geregelt zu haben?
Beispiel: Ich baue in ein System eine Backdoor ein, die rekursiv das System gänzlich löschen kann. Direkt nach Bezahlung lösche ich diese Backdoor. Darf man?
 
Salve
Löschen... würde ich bezweifeln. Lahm legen, würde ich sagen ja.

Gruss
Christian
 
Mit Löschen meinte ich natürlich einzig und allein den Code von mir, nicht den Rest des Servers. Wenn die Bezahlung verweigert wird, kann ich es ja löschen, wenn es dennoch rechtswidrig verwendet wird, oder nicht?
 
QUOTE (nitrit @ Do 9.04.2009, 11:06)

Für die Zukunft:
Ist es erlaubt Backdoors einzubauen ohne es vertraglich geregelt zu haben?
Beispiel: Ich baue in ein System eine Backdoor ein, die rekursiv das System gänzlich löschen kann. Direkt nach Bezahlung lösche ich diese Backdoor. Darf man?


QUOTE (Christian @ Do 9.04.2009, 11:34)
Löschen... würde ich bezweifeln. Lahm legen, würde ich sagen ja.



Oh mann, ihr habt ein Rechtsverständnis, das ist ja erschreckend. Mit jemandem, der so etwas macht, würde ich keine Geschäfte machen und auch generell nichts zu tun haben wollen.
Mal auf ein anderes Beispiel übertragen: Wenn jemand bei Dir ein Auto kauft und es nicht bezahlt, dann darfst Du ihm das Auto auch nicht einfach wieder wegnehmen oder zerstören, das wäre Diebstahl bzw. Sachbeschädigung. Du musst schon den Rechtsweg beschreiten, wir leben schließlich in einem (sicherlich nicht perfekten) Rechtsstaat und nicht im wilden Westen. Wenn man es vertraglich geregelt, ist das etwas anderes.

HTH,
Alex


 
Beim Autokauf / Hauskauf ist das nochmal etwas anderes. Das kannst und darfst du so nicht vergleichen das ist absurd.

Beispiel: Trialsoftware -> Die Trialsoftware hab ich erworben, für lau versteht sich. Nach 30 Tagen ist aber Schluss und die Software wird mir weggenommen.
Verstehst du?

Dasselbe wäre ja wenn ich eine Software kaufe per Lastschrift, den Einzug verweigere und dann nacher offen sage "ich zahl nicht für eure Software, ätsch". Dann sagen die "gut, wenn der das nächste mal mit dem Netz connected is die Software eh gesperrt".

Von daher seh ich da rechtlich gar kein Problem, dein Vergleich war daher, entschuldige bitte, Nonsense.
 
QUOTE (nitrit @ Do 9.04.2009, 13:20)Beim Autokauf / Hauskauf ist das nochmal etwas anderes. Das kannst und darfst du so nicht vergleichen das ist absurd.

Beispiel: Trialsoftware -> Die Trialsoftware hab ich erworben, für lau versteht sich. Nach 30 Tagen ist aber Schluss und die Software wird mir weggenommen.
Verstehst du?


Wenn ich Deinen ersten Beitrag richtig verstanden habe, hast Du aber keine Trialsoftware angeboten, sondern einen Vertrag über den Kauf bzw. die Erstellung einer Software/Code/was auch immer geschlossen. Das ist doch etwas völlig anderes als eine Trialsoftware, denn diese ist ja nun mal dazu da, die Software zu testen. Man erwirbt dadurch ja nicht die Software (tut man sowieso nicht, sondern nur Nutzungsrechte, aber das macht hier keinen Unterschied). In den beigefügten Nutzungsbedingungen der Trialsoftware ist das ja meist noch klar geregelt. Das war aber doch bei Dir und Deinem Kunden nicht der Fall, oder?


QUOTE (nitrit @ Do 9.04.2009, 13:20)
Dasselbe wäre ja wenn ich eine Software kaufe per Lastschrift, den Einzug verweigere und dann nacher offen sage "ich zahl nicht für eure Software, ätsch". Dann sagen die "gut, wenn der das nächste mal mit dem Netz connected is die Software eh gesperrt".


Sorry, aber das ist Nonsense. Wenn die Sperrung der Software nicht vertraglich geregelt ist, ist das Sperren der Software vertragswidrig.

Wenn ich etwas mit einem gültigen Vertrag erwerbe, dann gehört es mir, egal, ob ich es bezahle oder nicht. Das mag einem komisch vorkommen, so ist es aber. Wenn ich meinen Teil des Vertrages nicht einhalte, nämlich die Bezahlung, dann kann der andere selbstverständlich Maßnahmen ergreifen, um an sein Geld zu kommen, aber die gekaufte Sache bleibt trotzdem mein Eigentum.
Anders ist es, wenn z.B. ein verlängerter Eigentumsvorbehalt o.ä. oder z.B. die Sperrung vereinbart wurde. Aber das ist ja, soweit ich es verstanden habe, nicht der Fall.

HTH,
Alex





 
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