werbeagentur-frankfurt.de

soeren cz

Aktives Mitglied
hallo zusammen,

wir versteigern bei sedo gerade die domain werbeagentur-frankfurt.de

die auktion läuft voraussichtl. bis sonntag 29.07.07 18:00 - aktuelles gebot: 550 euro


zur auktion

mfg
soeren
 
Ist etwas OT aber lustig. Von wegen teuer
wink.gif

Ich hab gestern folgendes Angebot bekommen:

QUOTE
Ich möchte Ihnen meine Domain (nur die Domain, kein Content)

meine-diaet.de

anbieten. Als Preis erwarte ich 8.000¤, bin jedoch je nach Feedback
verhandlungsbereit, ggf. sind auch Miete oder revenue share denkbar.

Den langfristigen Wert als Marke und als Faktor fuer SEO brauche ich Ihnen
vermutlich nicht zu erläutern.
 
Da ist der Wunsch der Vater des Gedankens. Diese Fälle kennte jeder von uns. Ohne ein florierendes Projekt ist eine Domain selten viel wert, dies wollen manche nicht begreifen. Manchmal hat man Glück, dann soll man am besten dem da oben danken.
 
Gratulation Soeren,

da sieht man mal wieder das es doch möglich ist eine eher unscheinbare Domain zu verkaufen, wenn die Nachfrage zumindest einer Partei da ist. Viel Erfolg
 
QUOTE Oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

sagen wir mal, nicht gründlich gelesen
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dein erster link sagt ja nur das sowas wie frankfurt.de problematisch ist. (bei städtenamen wie z.b. essen, wird es bestimmt wieder spannend)

und dein zweiter link sagt, dass ein bezug zur stadt vorhanden sein muss. also könnte es bei werbeagentur-frankfurt nur dann problematisch werden, wenn die werbeagentur nicht in frankfurt, sondern z.b. in hamburg sitzt.
 
Das von André erwähnte Kombinationsverbot wage ich mal zu bezweifeln da sonst Sportvereine wie SV-Kleinkleckersdor.de wohl mit ner Abmahnwelle zu rechnen hätten

Gruß Ronny
 
QUOTE (André Griepenburg @ Mi 25.07.2007, 13:52)hmm, war es nicht so, dass man in D keine Begriffe mit Städte/Komunennamen kombinieren darf, um daraus eine Domain zu bilden?
Hatte ich zumindest so im Kopf, dass dies den Städten/Komunen vorbehalten ist...

Das eigentlich wichtige Urteil zu diesem Thema fehlt - Tauchschule Dortmund.

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/b...tadt_domain.htm

Da gibt es mehrere Punkte, die auch bei werbeagentur-frankfurt.de heikel werden könnten.
 
Das wird nicht nur heikel, sondern führt in einer Grosstadt wie Frankfurt sogar ganz sicher zu einer Abmahnung - sobald der Geschäftsbetrieb aufgenommen wird und der Wettbewerb davon Kenntnis erhält.
 
QUOTE (Ronald Nickel @ Do 26.07.2007, 08:45) Das von André erwähnte Kombinationsverbot wage ich mal zu bezweifeln da sonst Sportvereine wie SV-Kleinkleckersdor.de wohl mit ner Abmahnwelle zu rechnen hätten

Gruß Ronny

Ich denke auch die deutsche Justiz wird zwischen einem eingetragenem (gemeinnützigem) Verein und einer gewerblichen Tätigkeit einen Unterschied erkennen, somit wäre eine Domain des sv-musterhausen wohl relativ ungefährdet.



QUOTE ("jAuer Erstellt am Do 26.07.2007 @ 09:05")
Das eigentlich wichtige Urteil zu diesem Thema fehlt - Tauchschule Dortmund.
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/b...tadt_domain.htm
Da gibt es mehrere Punkte, die auch bei werbeagentur-frankfurt.de heikel werden könnten.





Danke, das bringt doch einiges Licht in die Lage.
Und ich habe dadurch gerade festgestellt, dass ich min 2 meiner Mitbewerber abmahnen könnte ^^ (Betonung liegt hier eindeutig auf könnte)

Sie benutzen als Domain "landkreis-community" bzw. "landkreis-party", in einem der beiden Fälle wurden sogar hunderte von Domains registriert dieses Schemas registriert.
 
QUOTE Sie benutzen als Domain "landkreis-community" bzw. "landkreis-party", in einem der beiden Fälle wurden sogar hunderte von Domains registriert dieses Schemas registriert.

Hm, knifflige Sache, die man durchdenken müsste - Landkreis ist doch recht allgemein.
 
QUOTE (- Matthias - @ Do 26.07.2007, 09:46) Landkreis ist doch recht allgemein.

Bei uns eher nicht.
Landkreis ist hier sehr häufig eine Stadt.

Nach obigem Dokument würde ich also davon ausgehen, dass diese Domains einen unlauteren Wettbewerbsvorteil bringen.
Letztlich aber sicherlich wieder eine Sache der Entscheidung... in Hamburg sähe eine Entscheidung sicherlich anders aus als in München oder Berlin
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ohmy.gif
was hab ich da losgetreten
ohmy.gif


ganz so "heikel" sehe ich die sache nicht. es gibt bereits tausende ähnlicher domains (keyword-stadt.de / stadt-keyword.de) die zum teil als zubringer, zum teil auch als hauptdomain genutzt werden. man sollte nur vermeiden, dass der eindruck entsteht, es gäbe nur DIE EINE und sonst keine Werbeagentur in der jeweiligen stadt.

QUOTE (André Griepenburg @ Mi 25.07.2007, 13:52)hmm, war es nicht so, dass man in D keine Begriffe mit Städte/Komunennamen kombinieren darf, um daraus eine Domain zu bilden?




solange der stadtname nicht alleine, sondern mit einem zusatz verwendet wird, sehe ich da keine probleme. siehe auch das urteil zu solingen.info/solingen-info.de

http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?063414


QUOTE
Den berechtigten Belangen Dritter, Namen zu beschreibenden Zwecken zu benutzen, könne durch die Hinzufügung beschreibender Zusätze Rechnung getragen werden. Entsprechend nehme die Klägerin die Benutzung des Domain-Namens "solingen-info.de" durch die Beklagte hin
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Dem berechtigten Interesse Dritter an der Verwendung eines beschreibenden Domain-Namens unter Einbeziehung des Namens der Klägerin zur Bezeichnung eines Internet-Auftritts wird ausreichend dadurch Rechnung getragen, dass der Name "solingen" mit Zusätzen als Second-Level-Domain verwendet werden kann.



in kurzform
solingen.info böse
solingen-info.de gut

mfg
soeren

 
Werbeagentur ist etwas anderes - hier geht es knallhart ums Business. Und da ist das wettbewerbsrechtlich bedenklich. Ich kenne einige namhafte Werbeagenturen in Frankfurt. Eine einzige grosse, die über alle anderen steht, gibt es da nicht. Daher würden selbst diese die Domain nicht wollen.
 
Wenn aber für jedermann offentsichtlich ist das in Frankfurt mehr als eine Werbeagentur gibt, dann ist es wieder zulässig. Aus dem Urteil:
QUOTE
Dem ist nur dann nicht so, wenn für jedermann unmittelbar erhellt, dass eine derartige Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung ersichtlich nicht gemeint sein kann; dies mag bei solchen Dienstleistern regelmäßig der Fall sein, von denen jedermann weiß, dass es am Ort/in der Region offensichtlich mehrere gibt, wie zum Beispiel Rechtsanwälte und Steuerberater


Ob das für einen Werbeagentur zutrifft, vermag ich aber nicht zu sagen.
 
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