Christian
Legendäres Mitglied
Gem. einem Urteil des Schw. Bundesgerichtes unterstellt sich ein Vermittler von Lawinenspielen, Schneeballsystemen usw. stillschweigend einem Auskunfts- und Beratungsvertrag. Gem. dem Richtergremium muss der Vermittler aus diesem Grund seine Kunden über die Risiken einer Geldanlage aufklären. Tut er das nicht, macht er sich strafbar. Im vorliegenden Fall musste der Vermittler 50% des eingesetzten Kapitals an den geschädigten resp. dessen Erben zurückzahlen! 50% darum, weil dem Kunden Eigenverschulden vorgeworfen wurde (na wer ist noch sooo dumm?).
Ich finde das Urteil absolut positiv und richtig! Also Vorsicht, wer in Foren oder anderen Internetseiten Werbung für so schräge Sachen macht und der Schweizerischen Gerichtsbarkeit unterworfen ist!!!!
Ich finde das Urteil absolut positiv und richtig! Also Vorsicht, wer in Foren oder anderen Internetseiten Werbung für so schräge Sachen macht und der Schweizerischen Gerichtsbarkeit unterworfen ist!!!!