Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage, ich hatte mir im Internet so kostenlose Visitenkarten bestellt mit Werbung des Herstellers drauf und wollte per Vorkasse zahlen.
Ich wollte diese Bestellung nun Widerrufen, allerdings wollen die nun eine Stornogebühr von 25 € habe, wobei ich bei den kostenlosen Visitenkarten nur 4,80 € oder so an Versandkosten hätte zahlen müssen.
In Ihren AGB heben sie das Widerrufsrecht auf und berufen sie sich auf § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB (Deusches Recht) :
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
Ich meinte auch ich kann es völlig verstehen, dass ich die Bestellung nicht Widerrufen kann, wenn sie bereits gedruckt wurde.
Allerdings haben sie ja noch mit nichts angefangen da ich noch kein Geld überwiesen hatte.
Nun ist meine Frage ob in dem Fall überhaupt die Aufhebung des Widerrufsrechts gültig ist, da sie ja noch nichts nach Kundenspezifikation angefertig haben!?
Nach meinem Verständnis her müsste ich doch einfach Widerrufen können oder nicht ?
Vielen Dank für eure Tipps !
ich habe mal eine Frage, ich hatte mir im Internet so kostenlose Visitenkarten bestellt mit Werbung des Herstellers drauf und wollte per Vorkasse zahlen.
Ich wollte diese Bestellung nun Widerrufen, allerdings wollen die nun eine Stornogebühr von 25 € habe, wobei ich bei den kostenlosen Visitenkarten nur 4,80 € oder so an Versandkosten hätte zahlen müssen.
In Ihren AGB heben sie das Widerrufsrecht auf und berufen sie sich auf § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB (Deusches Recht) :
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
Ich meinte auch ich kann es völlig verstehen, dass ich die Bestellung nicht Widerrufen kann, wenn sie bereits gedruckt wurde.
Allerdings haben sie ja noch mit nichts angefangen da ich noch kein Geld überwiesen hatte.
Nun ist meine Frage ob in dem Fall überhaupt die Aufhebung des Widerrufsrechts gültig ist, da sie ja noch nichts nach Kundenspezifikation angefertig haben!?
Nach meinem Verständnis her müsste ich doch einfach Widerrufen können oder nicht ?
Vielen Dank für eure Tipps !