Wie man bei E-Bay bescheisst!

adwebster_Andi

Angesehenes Mitglied
Salve Forum,

Vor einigen Tagen sah ich im TV einen interessanten Beitrag über E-Bay-Betrüger.

Die machen das so:

Angenommen es geht um ein Schmuckstück. Ich biete also meine 200 Euro (was ein guter Preis ist). Dann log ich mich via anderem PC / anderer IP mit einem neuen Username nochmals ein und setz auf das gleiche Produkt 1400 Euro (definitiv zu hoch für das Schmuckstück).

Dann warte ich bis kurz vor Ende der Auktion und nimm mein "überteuertes" Gebot wieder weg. Nun hab ich mit meinen 200 Euro ein super Schnäppchen gemacht. Der Verkäufer ist der Dumme.

Nun meine Frage:

Was für Methoden gibt es noch? Auf was much ich Acht geben?

Gruss,
andi
 
QUOTE Vor einigen Tagen sah ich im TV einen interessanten Beitrag über E-Bay-Betrüger.


Vermutlich in RTL oder was. Auf die Idee bin ich schon vor Jahren gekommen. Aus einem ähnlichen Grund unterbreite ich auch nie Unterlegenen ein Verkaufsangebot, wenn der Höchsbietende keine Lust hat zu überweisen.


QUOTE Der Verkäufer ist der Dumme.


Ich als Verkäufer würde dir dann schreiben, daß mir der Artikel defekt gegangen ist oder gestohlen wurden ist. Und jetzt komme mir nicht damit, daß du ihn einklagen willst oder Schadenersatz fordern willst. Den was für ein Schaden ist den dabei entstanden?


QUOTE Was für Methoden gibt es noch? Auf was much ich Acht geben?


Als Verkäufer kann man kurz vor Schluß alle Gebote streichen und die Auktionen löschen falls man nicht den erwarteten Preis erzielt hat. So kann man auch den Leuten langsam aber sicher das alberne automatische Bieten in den letzten Sekunden abgewöhnen.
 
Wenn so etwas Eintritt ist man als Verkaeufer nicht in der Pflich den Artikel zu verkaufen.
Wenn ein Gebot durch ein hoeheres Gebot ersetzt wird, verfaellt die Gueltigkeit des niedrigeren Gebotes. Wenn das hoehere Gebot wieder aufgehoben wird, ist das niedrigere Gebot trotzdem nicht bindend, weder fuer den Verkaufer noch fuer den Kauefer.
(wurde auch in diesem TV Bericht gesagt
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)

MFG
 
Verstehe ich das richtig... Man kann bei Ebay ein abgegebenes Gebot zurückziehen?
 
QUOTE (Rainer @ Sa 27.1.2007, 14:28)Ich als Verkäufer würde dir dann schreiben, daß mir der Artikel defekt gegangen ist oder gestohlen wurden ist. Und jetzt komme mir nicht damit, daß du ihn einklagen willst oder Schadenersatz fordern willst. Den was für ein Schaden ist den dabei entstanden?

das sehen die Gerichte wohl anders, auf jeden Fall sobald ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/83415

Wenn es so ist das ich mein hohes Gebot kurz vor Ende der Aktion wie Andi beschrieben hat zurück ziehe, so dass der Verkäufer nicht mehr reagieren kann. Das Angebot also nicht wieder zurück ziehen kann. Dann entsteht wohl ein Kaufvertrag und dann kann der Käufer offenbar Schadenersatz fordern, wenn die Sache auf einmal "kaputt" ist
wink.gif
 
nein, dabei ensteht kein Kaufvertrag. Mit der Abgabe eines hoeheren Gebotes verliert das alte Gebot seine gueltigkeit, unabhaengig davon ab das hoehere Gebot wieder zurueck genommen wird oder nicht.
 
Hmm, wenn man das tatsächlich zurücknehmen kann in der letzten Sekunde, dann wird der 2 höchste Bieter gewinnen... aber ist es nicht so, dass der höchstbietende Bieter nur schrittweise bieten kann (also, das System erhöht einfach).. dabei wird jedoch vermutlich nicht der betrügende Bieter gewinnen oder (da in der Zwischenzeit vermutlich sehr viele auch geboten haben)?
 
interessant interessant was du da sagst, ich hatte den fernsehbericht auch gesehen und das wurde auch "live" vorgeführt, aber wie du schon sagst, eigentlich ist das ja garnicht moeglich, denn das system erhoeht ja automatisch schrittweise...soll heissen, wenn der 1. bieter der es ja drauf anlegt den artikel so guenstig wie moeglich zu erhalten, sagen wir auf artikel x 500 euro bietet, und bieter 2, bietet (angeblich lt. fernsehbericht, um alle kaeufer zu vergraulen) 2500 euro, so springt der preis ja garnicht auf 2500 euro sondern auf den naechsten schritt nach 500 euro also z.b. 510 euro.

das sollte nochmal eroertert finden finde ich...

 
Pass auf.

Die Auktion steht momentan bei 200 Euro
Betrueger Nummer 1 geht in die Auktion mit einem Maximal Gebot von 800 Euro.
Nach Abgabe des gebotest steht der Preis bei 210 Euro.
Betrueger Nummer 2 gibt jetzt ein Gebot von 900 Euro ein.
Der Preis steht jetzt also kurz ueber den Maximal Gebot von Betrueger 1. Also bei 810 Euro.

Nach einer Weile nimmt Betrueger Nummer 2 das Gebot wieder zurueck und der Preis geht wieder auf den minimalen Posten, mit welchen Betrueger 1 die Auktion noch gewinnen wuerde, also 210 Euro.

Allerdings ist dieses Gebot rechtlich nicht mehr bindend
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MfG
GP
 
Der Witz ist doch aber der, daß dann das Höchsangebot vom 2. Bieter an den 3. Bieter angepasst wird.
Also Bieter 1 gibt 2500 Euro, Bieter 2 500 Euro und Bieter 1 nur 100 Euro.
Solange Bieter 1 noch aktiv ist steht der Preis auf 510 Euro und wenn Bieter 1 abspringt, dann fällt es auf 110 Euro. Ob das nun in 10 Euro-Schritten oder weniger geht weiss ich nicht, aber so ist das System.

In welcher Sendung und vor allem auf welchem Sender kam den dieser Bericht? Je nach dem wo das kam halte ich das sowieso nur für Panikmache. Würde gut zu diesem selbternannten Internet-"Guru" passen so ein Bericht.
 
Über die möglichkeit mit einem zweitem eBay account und einer Gebotsrücknahme ein Schnäppchen zu machen haben wohl schon viele Nachgedacht. Meiner Meinung nach wird das aber nicht (oder in den wenigsten Fällen) funktionieren. Die Bedingungen zur Gebotsrücknahme sind genau definiert. Um einen Vorteil wie den Oben beschriebenen zu nutzen, müsste man also kurz vor ende der Auktion sein Gebot zurückziehen. Also innerhalb der letzten 12h der Auktion was heißt maximal eine Stunde nach gebotsabgabe. So würde man also z.B. 1 1/2h vor Auktionsende bieten und 1/2h vor ende das gebot zurückziehen. Nur ist 1 1/2h vor ende das Gebot nicht mehr umbedingt so günstig und es gibt immernoch eine restlaufzeit in der i.d.R. der Preis nochmal ein ganzes stück hochgeht. Und ob die Gebotsrücknahme bei einer solchen "kurz vor ende" aktion ohne weiteres von eBay aktzeptiert wird kann ich mir auch nicht vorstellen. Bei einem Zahlendreher (was wohl der einzige akzeptable grund für eine Gebotsrücknahme ist) sollte man unmittelbar nach nach dem Gebot das Gebot zurückziehen, da wäre eine oben beschriebene technik doch recht auffällig. Selbst wenn das alles klappen sollte und man den zuschlag erhält, heißt das dann nicht dass das Geschäfft mit dem verkäufer tatsächlich zu dem Preis zustande kommt.

Die technik lässt sich theoretisch auch genauso nutzen um als verkäufer einen maximalen verkaufspreis zu erzielen. Auktion einstellen, mit fake Acount einen viel zu hohen Preis bieten (beachte ca 1h vor Auktionsende wegen den Rücknahme bedingungen). Wenn jetzt echte interessenten bieten wird der Preis laufend nach oben getrieben. Damit man nicht selber mit dem Fake Acount den zuschlag erhält kurz vor ende der Auktion das Gebot zurückziehen und der Preis fällt zurück auf ein echtes Maximal gebot. Wenn aber viele Auktion eines verkäufers immer eine Gebotsrückname kurz vor ende haben auch etwas auffällig...

Meiner Meinung nach nur eine Theorie die in der Praxis nicht wirklich funktionieren wird.
 
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