Wie schreibt ihr Server ab?

realy

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Hi Ihr!
Mich würde interessieren wie ihr eure Server abschreibt, die ihr für eure Webprojekte kauft. Also über wieviele Jahre?
Mich interessiert diese Frage besonders in Bezug auf nichtbilanzierende Gewerbetreibende, die Server nicht weitervermieten, sondern selbst nutzen.
 
Ich kaufe keine Server, sondern miete diese an, ebenso die restliche Hardware (Firewall, Switch).

Darin inklusive ein Hardwareaustausch innerhalb von zwei Stunden bei Defekten.

Den Streß mit eigener Hardware tue ich mir nicht an. Wenn da etwas ausfallen würde - was dann? Ins Rechenzentrum fahren? Nee.


Die Kosten mache ich sofort zu 100 % als Betriebsausgaben geltend, ist auch völlig unproblematisch.

Läuft unter (sinngemäß zitiert) 'Fremde Dienstleistungen' in der EÜR. Da hat es jedenfalls einen Punkt, der paßt.
 
QUOTE Läuft unter (sinngemäß zitiert) 'Fremde Dienstleistungen' in der EÜR. Da hat es jedenfalls einen Punkt, der paßt.

Ich glaube es geht eher um Abschreibung des Wertverlustset .. ?
Kann dir leider nicht sagen, wie! Vllt was der Steuerberater weiter
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QUOTE (Felix Weber @ Di 28.09.2010, 21:31) Ich glaube es geht eher um Abschreibung des Wertverlustset .. ?

Klar geht es darum.

Aber dazu habe ich keine Erfahrungen, weil ich Server miete.

Und diese Fremdkosten kann man sofort zu 100 % absetzen, da stellt sich die Frage nach der Abschreibung nicht.
 
QUOTE (Jürgen Auer @ Di 28.09.2010, 23:29)
QUOTE (Felix Weber @ Di 28.09.2010, 21:31) Ich glaube es geht eher um Abschreibung des Wertverlustset .. ?

Klar geht es darum.

Aber dazu habe ich keine Erfahrungen, weil ich Server miete.

Und diese Fremdkosten kann man sofort zu 100 % absetzen, da stellt sich die Frage nach der Abschreibung nicht.

Du wirst doch wohl eigene Computer, an denen du arbeitest haben. Die werden doch auch abgeschrieben. Ob nun Computer, Server und sonst was teures. Es wird wohl für alles die gleichen Gesetze gelten. Wie lang allerdings etwas abgeschreiben werden muss weiss ich nicht. Das macht alles meine Steuerberaterin.
 
In Deutschland gelten für die Abschreibung die AfA Tabellen. 2010 gilt dabei für Workstations, Notebooks und Periperhie (Drucker, Scanner, ...) 3 Jahre
Für Großrechner gelten 7 Jahre.

Eine schnellere Abschreibung und damit höher anzusetzende Aufwendungen aber in weniger Jahren kann man im Sonderfall ansetzen, bedarf jedoch einer klaren Erklärung wieso bei einem das Anlagegut schneller Wert verliert als im Durchschnitt.
 
Dann hast du immer noch die Möglichkeit diese als geringwertiges Wirtschaftsgüter sofort abzuschreiben, wenn die PC´s günstig waren. Zu Fragen und Nebenwirkungen bitte dazu deinen Steuerberater fragen
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