Abmahnungsdrohung wegen angeblichem Spam?!

4nDy

Angesehenes Mitglied
Hallo,

mich würde einfach mal interessieren, ob jemand von euch auch schon einmal eine E-Mail von einem E-Mail-Empfänger erhalten hat, der darin mit einer Abmahnung droht, wenn nicht alle Daten samt IP etc. offen gelegt werden.

Leider musste ich nämlich gestern Abend feststellen, dass eine Testmail von mir mit Betreff und Inhalt "Test" wohl falsch aufgefasst wurde und jemand eine sehr lange, seriöse und mit Paragraphen-Erklärungen des deutschen Gesetzes gespickte Antwort darauf verfasst hatte.

Selbstverständlich habe ich die E-Mail danach sofort gelöscht, da ich normalerweise an das
Gute im Menschen glaube, dachte ich die Sache wäre nun für beide Seiten geklärt,
doch nun kam heute ein Ultimatum als Antwort auf meine letzte E-Mail.

Da der Absender im E-Mail-Ende nur "Gruss -" geschrieben hat, bin ich mir nicht sicher,
wie ernst ich diese Sache nehmen sollte und ob ich es noch einmal mit einer sehr netten Entschuldigung versuchen sollte.

Habt ihr sowas auch schon einmal erhalten?
 
Von wo hattest du den die Adresse?
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Tja, wenn ich das so recht wüsste. Eigentlich war das ganze so gedacht, dass alle E-Mails von den Projekten (meinen) zusammen gefasst in ein Projekt gehen sollten.

Über das Projekt sollten dann die Newsletter verschickt werden (also kein Spam, war nie eine Absicht).

Jedoch muss ich gestehen, erinnere ich mich, dass ich mal (vor sehr langer Zeit) E-Mail-Adressen gekauft habe, damit wollte ich einmal testen, ob Werbung an diese was bringt.

Ich war aber auch nicht der einzige Käufer und die E-Mails waren alt, also keine Resonanz, meine das hieß irgendwas mit "Bulkmail-Pack". Es kann sein, dass ich die mit in die Liste gepackt habe, was ich aber nicht genau sagen kann...

Da ich Spam nicht unterstütze, habe ich auch an diese E-Mails vielleicht einmal etwas geschickt und dann auch nicht alle, weil es rund >10 000 waren, wie gesagt ist so lange her, dass ich auch nicht mehr weiß welcher Verkäufer etc. das war.
 
Kommt dieses Mail von einer gmx-Adresse mit "rechtsberatung" oder so im Namen? Seit einiger Zeit geistern solche Spammails rum, in welchen eine Klage wegen Spam angedroht wird. Der Betreffende spamt aber selber. :)
 
QUOTE (Webi @ Fr 4.5.2007, 15:59) Kommt dieses Mail von einer gmx-Adresse mit "rechtsberatung" oder so im Namen? Seit einiger Zeit geistern solche Spammails rum, in welchen eine Klage wegen Spam angedroht wird. Der Betreffende spamt aber selber. :)

Nein
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Es ist zwar eine GMX E-Mail-Adresse, aber von einem User.
Habe auch erst an diese Spams gedacht die momentan im Umlauf sind...
 
Denke Dir, nein noch besser, schreibe ihm er könne Dir den Schritt schamponieren, wenn er es denn wolle...

Ich werde langsam darüber so richtig stinkesauer. Man sollte alle die, die sich in irgendeiner Form mit diesem unsäglichen deutschen Abmahnwesen befassen, davon profitieren, es nutzen, etc. auf eine Black List bannen, so daß dann am besten niemand mehr mit derartigem Menschen/Firmen etc. Geschäfte macht. Vielleicht hilft das, daß die deutsche Politik diesem Irrsinn endlich ein Ende bereitet.

Vielleicht bin ich bald so sauer, daß ich dies selbst einmal anschiebe.
 
QUOTE (- Matthias - @ Fr 4.5.2007, 17:21) Denke Dir, nein noch besser, schreibe ihm er könne Dir den Schritt schamponieren, wenn er es denn wolle...

Ich werde langsam darüber so richtig stinkesauer. Man sollte alle die, die sich in irgendeiner Form mit diesem unsäglichen deutschen Abmahnwesen befassen, davon profitieren, es nutzen, etc. auf eine Black List bannen, so daß dann am besten niemand mehr mit derartigem Menschen/Firmen etc. Geschäfte macht. Vielleicht hilft das, daß die deutsche Politik diesem Irrsinn endlich ein Ende bereitet.

Vielleicht bin ich bald so sauer, daß ich dies selbst einmal anschiebe.

Nicht grade hilfreich für mich persönlich, da Abmahnverfahren ja einiges kosten.
 
Der Post ist sogar sehr hilfreich oder wieso macht Dir eine Mail Angst, die mit Gruß Oliver unterschrieben ist. Hast Du denn schon mal gehört, daß man Geschäftsbriefe derart unterschreibt?

Dann poste mal die Mail hier mit Ross und Reiter - sonst stochert man im Nebel herum. Und schreibe mal in welchem Land Du wohnst. Dann erst kann man Dir einen Rat geben, sonst nicht.

Ein Schreiben mit einer Androhung einer Abmahnung - wo gibts denn sowas?
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Daher die Empfehlung mit dem Shampoo!

Nachtrag:
Ihr solltet euch nicht jedes mal ins Hemd machen, wenn sich irgend ein durchgeknallter Wichtigtuer bei euch meldet. Etwas mehr Rückrat und dann funktioniert das schon.
 
Ich komme aus Deutschland.

QUOTE Hallo,
wo ich mich nicht eingetragen habe, brauche ich mich auch nicht auszutragen.

Gut, scheinbar wollen Sie es nicht anders, deshalb haben Sie jetzt
Gelegenheit, mir zu belegen (notfalls mit IP und Zeitstempel), wo ich mich
denn bei Ihnen eingetragen haben soll.
Folgende datenschutzrechtliche Auflagen werden Ihnen erteilt:
a) Sie haben unverzüglich offenzulegen, welche Daten Sie über meine Person
gespeichert haben und
aus welchen Quellen (genaue Nennung) sämtliche dieser Daten stammen. (§ 6
Abs. 2, § 28 Abs. 4, §
34 Abs. 1-3 BDSG)
b) Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten
ebenfalls unverzüglich
offenzulegen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)
c) Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten
unverzüglich zu löschen und
mir diese Löschung rechtsverbindlich zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs.
3, § 43 Abs. 3, ferner § 4
Abs. 1 BDSG)
d) Ihnen wird jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine
Adressen betreffenden Daten
ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt. (§ 28
Abs. 4, § 4 Abs. 1,2
BDSG)
e) Ihnen wird die Übermittlung dieser Daten an Dritte untersagt. Für bereits
an Dritte übermittelte Daten
fordere ich eine unverzügliche Löschung und eine genaue Nennung der
empfangenden Stelle. (§ 6 Abs.
2, § 28 Abs. 4 BDSG)

Ich erwarte diese Auskünfte und die entsprechenden Bestätigungen unter
Fristsetzung bis zum 08.05.2007.
Bitte berücksichtigen Sie, dass ich einen Anspruch auf verlässliche und
vollständige Auskunft habe und
sich bei Bestehen des bloßen Verdachtes einer sorgfaltswidrigen
datenschutzrechtlichen Auskunft ein
Anspruch auf Abgabe einer Versicherung an Eides Statt ergeben kann, gleiches
gilt für ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren bei der für Sie zuständigen
Datenschutzaufsicht, was empfindliche
Bußgelder oder auch eine Freiheitsstrafe (§§ 43 und 44 BDSG) für Sie zur
Folge haben kann. Ferner
mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich bei Nichterteilung dieser
Auskünfte und Bestätigungen
durch meinen Rechtsanwalt Auskunftsklage gegen Sie erheben werde. Die Kosten
dieses
Rechtsstreites fallen Ihnen zur Last, unabhängig vom Ergebnis der dann
eingeklagten Auskunft. Ferner
werde ich Ihnen gegenüber in diesem Falle dann den Schaden geltend machen,
der mir durch die
Verweigerung der Auskunft, bzw. Falschauskunft entstanden ist.

Gruss
-

 
QUOTE (- Matthias - @ Fr 4.5.2007, 18:20) Nachtrag:
Ihr solltet euch nicht jedes mal ins Hemd machen, wenn sich irgend ein durchgeknallter Wichtigtuer bei euch meldet. Etwas mehr Rückrat und dann funktioniert das schon.

Das muss ich noch einmal kommentieren:

Ich habe mir bei der ersten E-Mail auch nichts gedacht, erst als ich mir überlegt habe, welche Daten ich ihm offen legen sollte. Für mich war die Sache ja auch schon erledigt, bis die untere kam.
 
Das ist ein Wichtigtuer - und damit einmal gut geignet einen derartigen Fall hier zu präesentieren. Hast Du alles gepostet, aus der Mail? Wenn nicht, dann leite die gesamte Mail einmal an mich weiter, oder kopiere sie komplett und sende sie mir als PN. Mit komplett meine ich Absender-E-Mail, Betreff, Inhalt (komplett) und dann auch noch die Daten, die Du unter "Datei/Eigenschaften" lesen kannst nach dem Öffnen der Mail.

Dann können wir das ja hier einmal anschaulich behandeln.
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So ganz verstehe ich diesen Thread noch nicht.

Erstens gibt es da wohl noch einen Mailwechsel zwischen euch, der von seiner Seite wohl 'freundlicher' war. Erst als Du darauf nicht oder nach seiner Meinung inadäquat geantwortet hast, kam die obige Mail.

Zweitens geht es nicht um eine Abmahnung, sondern um ein Auskunftsersuchen gemäß Bundesdatenschutzgesetz.

Wenn Du irgendwelche personenbezogene Daten von jemandem anderen speicherst, dann hat der andere dieses Auskunftsrecht ('unverzüglich und unentgeltlich'). Bei einer von seiner Seite her unerwünschten Kontaktaufnahme ist ein solches Auskunftsersuchen ein beliebtes Verfahren, um so ein Ärgernis abzustellen. Da gibt es auch diverse Webseiten, wo man sich so einen Text besorgen kann.

Und für die Herkunft der Daten gibt es immer zwei Möglichkeiten: Entweder hast Du die Daten von demjenigen selbst - dann solltest Du das mit Zeitinfo nachweisen können - oder Du hast die Informationen von jemandem anderen gekauft - dann mußt Du diese Quelle auch nennen können.

Sprich: Laut der obigen Mail ist der Threadtitel definitiv falsch. Ein solches Auskunftsersuchen gemäß BDSG wird häufig gegen Spammer eingesetzt.
 
QUOTE (jAuer @ Fr 4.5.2007, 19:41) So ganz verstehe ich diesen Thread noch nicht.

Erstens gibt es da wohl noch einen Mailwechsel zwischen euch, der von seiner Seite wohl 'freundlicher' war. Erst als Du darauf nicht oder nach seiner Meinung inadäquat geantwortet hast, kam die obige Mail.

Zweitens geht es nicht um eine Abmahnung, sondern um ein Auskunftsersuchen gemäß Bundesdatenschutzgesetz.

Wenn Du irgendwelche personenbezogene Daten von jemandem anderen speicherst, dann hat der andere dieses Auskunftsrecht ('unverzüglich und unentgeltlich'). Bei einer von seiner Seite her unerwünschten Kontaktaufnahme ist ein solches Auskunftsersuchen ein beliebtes Verfahren, um so ein Ärgernis abzustellen. Da gibt es auch diverse Webseiten, wo man sich so einen Text besorgen kann.

Und für die Herkunft der Daten gibt es immer zwei Möglichkeiten: Entweder hast Du die Daten von demjenigen selbst - dann solltest Du das mit Zeitinfo nachweisen können - oder Du hast die Informationen von jemandem anderen gekauft - dann mußt Du diese Quelle auch nennen können.

Sprich: Laut der obigen Mail ist der Threadtitel definitiv falsch. Ein solches Auskunftsersuchen gemäß BDSG wird häufig gegen Spammer eingesetzt.

Hm, also ich habe geschrieben:

"Guten Tag,

Sie haben diese Testmail erhalten, da Sie auf einem unserer Projekte registriert sind bzw. wurden. Falls Sie keine E-Mails wünschen, tragen Sie sich bitte auf aus. Vielen Dank!" <...h das nicht irgendwie unfreundlich?!
 
QUOTE (4nDy @ Fr 4.5.2007, 18:48)"Guten Tag,

Sie haben diese Testmail erhalten, da Sie auf einem unserer Projekte registriert sind bzw. wurden. Falls Sie keine E-Mails wünschen, tragen Sie sich bitte auf aus. Vielen Dank!" Na j...w.ayom.com/html/emoticons/biggrin.gif[/IMG]
 
@hmm.. das Mail kenne ich glaube ich, ist eine Vorlage (antispam.de?).

Gruss Marc

PS: Keine Angst haben, aber finde es sehr risikoreich Mails zu versenden ohne einen Zeitstempel mit der IP zu haben
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QUOTE (jAuer @ Fr 4.5.2007, 20:03)
Aber dann vom Opfer eine eigenständige Aktion zu erwarten bringt den natürlich auf die Palme.

Hm, ja stimmt, wenn ich es mir so ansehe hast du recht. Könnte aber daran liegen, dass ich das alles nicht allzu ernst genommen habe. Würde mich z.B. nicht auf die Palme bringen, wenn ich so eine E-Mail bekommen würde...
 
So, habe mal schnell einen E-Mail-Entwurf geschrieben, denke der ist als Entschuldigung ok, oder?

"Guten Tag,

hiermit möchte ich mich persönlich für die Belästigung durch unsere E-Mail entschuldigen.
Wir haben Ihre Daten nach Ihrer ersten E-Mail sofort gelöscht, sodass Sie garantiert keine weiteren E-Mails mehr erhalten.
Wir bitten um Ihr Verständnis, da es leider zu einem Versehen kam.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
A. Buschmann"
 
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