Abmahnungsdrohung wegen angeblichem Spam?!

Eigentlich hat jeder das Recht alles was per E-Mail kommt in den Papierkorb zu verfrachten. Wenn dir also einer mit so einer Mail ankommt, sofort in den Papierkorb stecken, und sagen, der Mailserver hat's nicht weitergeleitet. Ist zwar nicht nett, aber nach deutschem Recht darfst du das so machen, da jeder das Recht hat mit eigenen Daten zu machen was er will.
Und da Mails keinen Poststempel tragen und keine Unterschrift enthalten, haben Sie vor Gericht eh keine Aussagekraft. Auch kann nicht nachgewiesen werden, dass E-Mails beim Empfänger auch ankommen. Daher kann man auch nicht davon ausgehen das E-Mails immer beim Empfänger ankommen.
 
QUOTE (Maik @ Fr 4.5.2007, 23:50) Eigentlich hat jeder das Recht alles was per E-Mail kommt in den Papierkorb zu verfrachten. Wenn dir also einer mit so einer Mail ankommt, sofort in den Papierkorb stecken, und sagen, der Mailserver hat's nicht weitergeleitet. Ist zwar nicht nett, aber nach deutschem Recht darfst du das so machen, da jeder das Recht hat mit eigenen Daten zu machen was er will.
Und da Mails keinen Poststempel tragen und keine Unterschrift enthalten, haben Sie vor Gericht eh keine Aussagekraft. Auch kann nicht nachgewiesen werden, dass E-Mails beim Empfänger auch ankommen. Daher kann man auch nicht davon ausgehen das E-Mails immer beim Empfänger ankommen.

Hm, eine E-Mail ist auch Schriftverkehr, daher auch vor Gericht gültig, sonst würde ein Wiederruf per Mail ja auch nicht gültig sein?!
 
QUOTE Hm, eine E-Mail ist auch Schriftverkehr, daher auch vor Gericht gültig


Das mag zwar stimmen, aber es ist genauso wie im Schriftverkehr per Post. Wenn ich ein Brief vor Gericht Vorlege und sage ich habe den an die Person XYZ geschickt, und diese Person sagt, sie habe den Brief nicht bekommen, steh ich in der Beweispflicht. Das ist im Postverkehr recht einfach, da jeder Schrittvon Annahme bis Auslieferung protokolliert in einem einzigen Unternehmen ist. Bei E-Mail ist es absolut unmöglich das zu beweißen.


QUOTE ..., sonst würde ein Wiederruf per Mail ja auch nicht gültig sein?!

Doch ist sie. Da gibt es eine Grundvoraussetzung:
"Bei einer an eine individuelle Person gerichteten E-Mail kommt der Vertrag (oder die Vertragsänderung) durch den Austausch zweier sich deckender Erklärungen (Mail und Rückmail) zustande."

Das bedeutet wenn du bei einem Widerruf per E-Mail keine Rückmeldung mit Bezug auf deinen Widerruf bekommst, dann ist der Wideruf nicht zu Stande gekommen. Ähnlich läuft es übrigens auch bei Onlineshops generell ab. Bekommt man nach einer Bestellung keine Rückmeldung mit Bezug auf deine Bestellung (also zB. "Ihre Bestellung mit den Produkten X,Y,Z ist eingegangen") dann ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Du hast also keinerlei Anspruch in diesem Fall.

"Denn Webshops beinhalten in der Regel noch keine konkreten Angebote, sondern eine unverbindliche Einladung an den User, seinerseits eine elektronische Erklärung abzugeben (es sei denn der Vertrag werde sogleich umgesetzt via Website, z.B. on demand-services). Bei Webshops muss der Anbieter die Kundenbestellung unverzüglich bestätigen. "

Quelle: http://www.kanzlei.de/Emailrecht.htm
 
So ist es und nicht anders! Allerdings wäre mal interessant zu erfahren, wie viele dieser "Testmails" Du so im Allgemeinen verschickst.
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QUOTE ( Matthias - @ Sa 5.5.2007, 0:41) So ist es und nicht anders! Allerdings wäre mal interessant zu erfahren, wie viele dieser "Testmails" Du so im Allgemeinen verschickst.
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Dachte das Script würde automatisch nach 100 halt machen. Also wurden denke ich so etwa 1700 verschickt, von denen aber sehr viele zurück kamen.

EDIT: Könntet ihr bitte ein Feedback bezüglich der Entschuldigung geben?
 
Maik hat es excellent erläutert. Falls Du Dich entschuldigst, räumst Du die Anschuldigungen der Gegenseite übrigens auch noch brühwarm ein.

Und da die Formulierung der an Dich gerichteten Mail einen der heutzutage nicht selten anzutreffenden Stinkstiefel als Absender vermuten lässt, der wahrscheinlich in einer der unzähligen deutschen Amtsstuben hockt und nasepopelnd wirklich das letzte noch aus sich heraus holt - sprich Zeit ohne Ende hat, und vielleicht auch noch das Bedürfnis hat endlich einmal so richtig auf den Tisch zu hauen, weil er bei seiner Liebsten nichts zu melden hat - wäre ich sehr zurückhaltend, um es einmal vorsichtig auszudrücken.
 
Die besagte Mail mit den viele Paragraphen ist als TFFFFF oder T5F bekannt (Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen) und ist >>>hier<<< zu finden. Ich gehöre normalerweise zu denjenigen, die sowas nicht auf die leichte Schulter nehmen (ungefragt E-Mails zu versenden rankt ja heutzutage in D kurz hinter Kinderschänder und DSDS-Fan). In dem speziellen Falle würde ich aber behaupten: "da macht einer auf ganz dicke Hose und genauso sollte man dem begegnen".
 
@Hans Peter

Es ist gut zu wissen, dass es hier noch einige andere hier gibt, die den Blick fürs Wesentliche nicht verloren haben. Genau so ist es nämlich, wie Du es darstellst - ich war gestern Abend wieder einmal so richtig gut drauf. Daher auch meine etwas humoristische Bewertung des Sachverhalts.,

Da ich ja auch nicht mehr weit weg von den runden 50 Lenzen bin, mein Brain mir jedoch sagt, daß ich zuweilen mindestens 10 Jahre jünger bin als nicht wenige der Jungen heutzutage, kann ich meine Lebenserfahrung gelegentlich recht gut in der Bewertung derartiger Vorgänge mit einbringen. Etwas mehr Weisheit bringt das "Alter" ja dann doch mit sich.

Man muß nicht immer alles durch die Juristenbrille sehen. Dies war übrigens einer der Vorzüge des ehemaligen königlich-bayerischen Amtsgerichtes, wenn man den Erzählungen glauben mag. Erbsenzähler wären damals ganz sicher immer an die richtigen Richter geraten, die ihnen dann wohl des öfteren einiges auf ihre Löffel gegeben hätten.

Und genau dies fehlt in der heutigen Zeit, in der anscheinend immer mehr Zeitgenossen ihr eigens Gesetz wollen, damit genau andere das machen was sie wollen. Das Schweizer Rechtssystem hat da einige Vorteile. Vieles wird erst gar nicht behandelt, weil bereits Bagatell-Sachverhalte schon richtig Geld kosten. So müssen die Menschen das unter sich regeln, oder gehen dann zu einem Schiedsmann, was man in Deutschland eher ablehnt. Dort will man am besten gleich die Große Kammer.
 
QUOTE (Maik @ Sa 5.5.2007, 0:25)
QUOTE Hm, eine E-Mail ist auch Schriftverkehr, daher auch vor Gericht gültig


Das mag zwar stimmen, aber es ist genauso wie im Schriftverkehr per Post. Wenn ich ein Brief vor Gericht Vorlege und sage ich habe den an die Person XYZ geschickt, und diese Person sagt, sie habe den Brief nicht bekommen, steh ich in der Beweispflicht. Das ist im Postverkehr recht einfach, da jeder Schrittvon Annahme bis Auslieferung protokolliert in einem einzigen Unternehmen ist. Bei E-Mail ist es absolut unmöglich das zu beweißen.


QUOTE ..., sonst würde ein Wiederruf per Mail ja auch nicht gültig sein?!

Doch ist sie. Da gibt es eine Grundvoraussetzung:
"Bei einer an eine individuelle Person gerichteten E-Mail kommt der Vertrag (oder die Vertragsänderung) durch den Austausch zweier sich deckender Erklärungen (Mail und Rückmail) zustande."

Das bedeutet wenn du bei einem Widerruf per E-Mail keine Rückmeldung mit Bezug auf deinen Widerruf bekommst, dann ist der Wideruf nicht zu Stande gekommen. Ähnlich läuft es übrigens auch bei Onlineshops generell ab. Bekommt man nach einer Bestellung keine Rückmeldung mit Bezug auf deine Bestellung (also zB. "Ihre Bestellung mit den Produkten X,Y,Z ist eingegangen") dann ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Du hast also keinerlei Anspruch in diesem Fall.

"Denn Webshops beinhalten in der Regel noch keine konkreten Angebote, sondern eine unverbindliche Einladung an den User, seinerseits eine elektronische Erklärung abzugeben (es sei denn der Vertrag werde sogleich umgesetzt via Website, z.B. on demand-services). Bei Webshops muss der Anbieter die Kundenbestellung unverzüglich bestätigen. "

Quelle: http://www.kanzlei.de/Emailrecht.htm

sorry, passt nicht zum Thema bitte net schlagen. Aber bei dem Halbwissen seh ich mich genötigt einzugreifen.
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QUOTE Und da Mails keinen Poststempel tragen und keine Unterschrift enthalten, haben Sie vor Gericht eh keine Aussagekraft.

Ähm...woher hast du diese Weisheit? Mit einem generellen verneinen kannst du böse gegen die Wand laufen. Emails sind auf jeden Fall ein Indiz vor Gericht, manche akzeptieren Sie auch als Beweis durch Augenschein nach §371 I 2 ZPO.

Aber jetzt zu deiner Aussage. Du hast da glaube ich was nicht verstanden. Im Gegensatz zu einem Vertragsschluss ist ein Widerruf nicht davon abhängig, dass er angenommen wird. Würde auch dem Sinn des Widerrufs zuwiderlaufen. Die Rechtsfolge ist ähnlich der Kündigung, nur das der Vertrag als erst gar nicht zustandegekommen angesehen wird.

Ein Vertrag ist die Abgabe zweier Willenserklärungen von zwei oder mehr Rechtssubjekte die sich aufeinander beziehen. Ein Widerruf ist eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung einer Partei von dem Vertrag zurückzutreten. Es kommt also gar nicht darauf an, ob der Empfänger damit einverstanden ist, er gilt auf jeden Fall. Einen Vergleich zu Onlineshops zu ziehen ist also falsch.

Einzig das von dir erwähnte Problem des Zugangsbeweis könnte ein Problem darstellen. Aber da denke ich hilft das BGB-Info §1INr.10 ganz gut weiter. Darin ist geregelt was ein Unternehmer (der Empfänger des Widerspruchs) dem Verbraucher (Absender des Widerspruchs) mitzuteilen hat, obwohl Email nicht explizit genannt ist dürfte diese unter den Begriff Anschrift fallen.

Spätestens hier käme ein Unternehmer m.E. in Erklärungsnot gegenüber dem Richter. Der wird völlig zu Recht fragen warum ausgerechnet diese Email nicht zugegangen ist obwohl diese Kontaktmöglichkeit vom Empfänger angegeben war.

Nächster Punkt ist, dass ein Emailfach (wie in dem von dir genannten Aufsatz richtig gesagt) ähnlich einem Briefkasten angesehen wird. Wenn der Empfänger sich darauf berufen will keinen Widerruf erhalten zu haben, so hat er den Vortrag des Absenders entkräften. Der Absender wird einfach den Vertrag hochhalten und auf die darin angegebene Emailadresse verweisen, anschließend zieht er seine an den Unternehmer gesandte Email aus der Aktentasche und zeigt auf die Empfängeremailadresse... Selbes Problem wie oben, warum kam den gerade diese eine Email nicht an. Und noch interessanter, kamen oder kommen den irgendwelche anderen Emails an?

Dazu im übrigen http://www.jurpc.de/rechtspr/20030158.htm (Urteil des Landgericht Führt v. 07.05.2002) und http://www.jurpc.de/rechtspr/20030167.htm (Beschluss des OLG Düsseldorf v. 04.10.2002).

Zum Thema.
Interessant, derjenige der Belästigt wird ist einmal ein Wichtigtuer und das andere mal ein Nasenpobler... dabei wurde doch er gestört. Wieso ist jemand der sich dagegen wehrt zugemüllt zu werden ein Wichtigtuer oder ein Nasenpobler...?
 
QUOTE (mk2496 @ Di 8.5.2007, 1:31)
Maik schrieb:
Zum Thema.
Interessant, derjenige der Belästigt wird ist einmal ein Wichtigtuer und das andere mal ein Nasenpobler... dabei wurde doch er gestört. Wieso ist jemand der sich dagegen wehrt zugemüllt zu werden ein Wichtigtuer oder ein Nasenpobler...?

Erstein mal muss ich sagen: Guter Beitrag. So habe ich mir das auch gedacht..

Zu deinem unteren Teil muss ich sagen: Du musst das mal aus beiden Sichten sehen:
Ich schicke ihm eine E-Mail mit "Test" und "Test", habe das versehentlich gemacht, nun schreibt er mir seine Drohung. Mit welchem Grund? Weil ich ihm einmal eine (1) E-Mail geschickt habe, die noch nicht einmal Werbung enthielt.

Gruß
 
QUOTE Ähm...woher hast du diese Weisheit? Mit einem generellen verneinen kannst du böse gegen die Wand laufen. Emails sind auf jeden Fall ein Indiz vor Gericht, manche akzeptieren Sie auch als Beweis durch Augenschein nach §371 I 2 ZPO.


Das war nur ein lachser Ausspruch, der eigentlich in meinem 2. Posting erklärt wurde:


QUOTE Das mag zwar stimmen, aber es ist genauso wie im Schriftverkehr per Post. Wenn ich ein Brief vor Gericht Vorlege und sage ich habe den an die Person XYZ geschickt, und diese Person sagt, sie habe den Brief nicht bekommen, steh ich in der Beweispflicht. Das ist im Postverkehr recht einfach, da jeder Schrittvon Annahme bis Auslieferung protokolliert in einem einzigen Unternehmen ist. Bei E-Mail ist es absolut unmöglich das zu beweißen.


Im E-Mail Verkehr gilt generell, dass E-Mails nur dann als zugestellt gelten wenn eine Rückmeldung vom Empfänger geschieht. Das ist entweder eine Antwort-Email oder eine Empfangsbestätigung. Das war schon immer so, und wird auch immer so bleiben. Keine Ahnung was du da also diskutieren willst... dein 2. Link sagt schließlich das gleiche aus.


QUOTE Ein Widerruf ist eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung einer Partei von dem Vertrag zurückzutreten. Es kommt also gar nicht darauf an, ob der Empfänger damit einverstanden ist, er gilt auf jeden Fall.


Auch hier gilt das Gültigkeitsprinzip der E-Mails... wird der E-Mail-Eingang nicht vom Empfänger bestätigt, ist davon auszugehen dass die E-Mail nicht angekommen ist. Dazu kann man so einiges im Internet Nachlesen zb:

zB. auf der ADAC-Seite:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leas...0FBDDD2D5A9B7DF
Punkt Nr. 5

QUOTE Bedenken Sie, dass Sie den Zugang des Widerrufs beweisen müssen. Schicken Sie ihn per E-Mail ab, sollten Sie eine Empfangsbestätigung einholen. Senden Sie Ihren Widerruf per Post, lassen Sie sich den Eingang Ihres Schreibens ebenfalls bestätigen oder schicken Sie den Brief per Einschreiben/Rückschein.


Die IHK hat da auch ein interessantes PDF, das auch einiges über die Gültigkeit von E-Mails sagt:
http://www.erfurt.ihk.de/files/101FD3B536B...im_Internet.pdf

QUOTE Da die reine Absendung einer E-Mail noch nicht Beweis genug ist, dass diese dem Kunden tatsächlich zugegangen ist, empfiehlt es sich, zumindest eine automatische Empfangsbestätigung im Mailpro-gramm zu aktivieren, um die Beweisbarkeit des Zuganges zu erhöhen.


usw usw...
 
Es gibt was neues:

---

Guten Tag,
leider blieb die interessanteste Frage unbeantwortet:
a) Sie haben unverzüglich offenzulegen, welche Daten Sie über meine Person gespeichert haben und aus welchen Quellen (genaue Nennung) sämtliche dieser Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG)
Bitte beantworten Sie diese Frage vollständig, insbesondere die Herkunft.

Gruss
-

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Meine Antwort:

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Guten Tag,

zu a), wir haben nie Daten von Ihnen gespeichert.
Sie waren nicht in dem Newsletter eingetragen, diese E-Mail war ein Versehen und war nicht für Sie bestimmt.

Deshalb kann ich selbstverständlich verstehen, dass Sie über die E-Mail und meine Antwort erbost waren.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe mit

freundlichen Grüßen A. Buschmann

---
 
QUOTE Keine Ahnung was du da also diskutieren willst... dein 2. Link sagt schließlich das gleiche aus.

Du verstehst nicht worauf ich rauswill... und liest den Link nicht zu Ende.


QUOTE Das bedeutet wenn du bei einem Widerruf per E-Mail keine Rückmeldung mit Bezug auf deinen Widerruf bekommst, dann ist der Wideruf nicht zu Stande gekommen.

Diese Aussage ist schlicht falsch. Oder ich verstehe sie falsch. Für mich bedeutet diese Aussage, dass ein Widerruf davon abhängig ist ob der Empfänger mir den Erhalt bestätigt. Und das sieht das Gesetz nicht vor. Das Gesetz sieht vor, dass eine solche Willenserklärung in den "Herrschaftsbereich des Empfängers" gelangen muss, er muss davon Kenntniss erlangen können. Denn es handelt sich um eine WE unter Abwesenden. Hat der Absender alles notwendige getan um den Empfang zu gewährleisten ist er erstmal raus.

Ein Beweisproblem kann entstehen, wenn der Empfänger bestreitet den Widerruf erhalten zu haben. Nur sollte er dafür auch Gründe anführen, wenn der Absender darlegen kann er hat alles mögliche getan um die Zustellung zu gewährleisten.
Aber dazu auch der Beschluss des OLG Düsseldorf, daher auch bis zum Ende durchlesen. Dort heißt es zum einen (2.b) Mitte):

QUOTE Deshalb ist die Glaubhaftmachung einer korrekten Adressierung bei Versand einer E-Mail besonders sorgfältig zu prüfen, was regelmäßig anhand des Sendeprotokolls, das die Adresseneingabe enthält, geschehen kann.

und am Ende (2.c)):

QUOTE Es würde aber nach Auffassung des Senats auch genügen, die E-Mail-Eingänge eine kurze Zeit, längstens einen Tag, nach Absendung der E-Mail zu beobachten, weil Fehler bei der Übermittlung dazu führen, dass die E-Mail umgehend an den Absender zurückgesandt wird. Erhält der Absender bei korrekter Adressierung eine solche Rücksendung nicht innerhalb kurzer Zeit nach Absendung der E-Mail, so kann er mit einem Zugang beim Empfänger rechnen. Dass eine E-Mail tatsächlich spurlos im Netz verschwindet, mag theoretisch nicht ausgeschlossen sein, ist aber nach den Erfahrungen des Senats jedenfalls äußerst selten, wenn es in der Praxis überhaupt vorkommen sollte.

Eine Empfangsbestätigung ist also nicht zwingend notwendig zur Wirksamkeit des Widerrufs, aber ähnlich dem Postweg sicherer für den Beweis.
 
QUOTE Spätestens hier käme ein Unternehmer m.E. in Erklärungsnot gegenüber dem Richter. Der wird völlig zu Recht fragen warum ausgerechnet diese Email nicht zugegangen ist obwohl diese Kontaktmöglichkeit vom Empfänger angegeben war.


Sorry - aber dies ist Humbug. Ich erspare es mir diesmal es zu erklären..

Vor allem Nasenpopler und Wichtigtuer haben dieses Land dahin gebracht wo es nun ist. Und ich bin auch der Auffassung, daß viele von den anderen, die noch nicht weg sind, doch auch einfach einmal weg gehen sollten aus diesem Land, damit sie sehen können - diese Nasenpopler und Wichtigtuer - wie schön das Leben untereinander doch so ist.

Das wird dann das immer wieder gerne von mir zitierte Perpetuum Mobilae der Einfältigkeit sein, denn aufgrund zigtausender zum Teil irrsiniger Gesetze, Regelungen, Arbeitsanweisungen, Ausführungsbestimmungen und was weiss ich noch alles können sich diese Nasenpopler und Wichtigtuer voll und ganz mit sich selbst beschäftigen. Denn die machen ja Arbeit genug.

Im Prinzip brauchts dann auch keinen Bürger mehr, und schon lange keine Unternehmer - aber die sind ja auch bald alle im Ausland.

Henry Ford war ein Vollblutunternehmer per Excellence. Er würde sich heute im Grab umdrehen, wenn er dies alles mitbekommen würde. Denn er war es ja schliesslich der den berühmten Satz geprägt hat: Wer nicht wirbt, stirbt.
Aber hat auch noch einen weiteren gesagt, der da lautet: Weil Denken die schwerste Arbeit ist, die es gibt, beschäftigen sich auch nur wenige damit.

Ich habe es vorhin in einem anderen Thread schon ausgeführt. Ich würde sogar noch weiter gehen als dort, mit der alten lateinischen Redewendung:

Abyssus abyssum invocat - Der Abgrund ruft nach dem Abgrund
besser bekannt in der Interpretation: ein Fehler zieht den anderen nach sich.
 
QUOTE (4nDy @ Di 8.5.2007, 15:38)Guten Tag,

zu a), wir haben nie Daten von Ihnen gespeichert.
Sie waren nicht in dem Newsletter eingetragen, diese E-Mail war ein Versehen und war nicht für Sie bestimmt.

Deshalb kann ich selbstverständlich verstehen, dass Sie über die E-Mail und meine Antwort erbost waren.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe mit

freundlichen Grüßen A. Buschmann

In irgendeiner Weise musst du doch Daten von ihm gespeichert haben, sonst wäre ja keine eMail an den Herrn rausgegangen. Und wenn du Daten von ihm gespeichert hast, und sei es nur die eMail-Adresse allein, bist du verpflichtet ihm Auskunft darüber zu erteilen, wenn er es möchte.

Außerdem solltest du deinen Umgang mit fremden Daten mal überdenken. Wenn du nicht mehr weißt woher eine eMail-Adresse überhaupt stammt und ob der Besitzer dem Empfang von eMails je zugestimmt hat, solltest du auch keine Newsletter versenden.
Und einfach mal ne Testmail an die Leute zu schicken finde ich auch nicht in Ordnung.

Ehrlich gesagt kann ich verstehen, dass er erbost ist.
 
QUOTE (Simon Hamm @ Di 8.5.2007, 17:17)
QUOTE (4nDy @ Di 8.5.2007, 15:38)Guten Tag,

zu a), wir haben nie Daten von Ihnen gespeichert.
Sie waren nicht in dem Newsletter eingetragen, diese E-Mail war ein Versehen und war nicht für Sie bestimmt.

Deshalb kann ich selbstverständlich verstehen, dass Sie über die E-Mail und meine Antwort erbost waren.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe mit

freundlichen Grüßen A. Buschmann

In irgendeiner Weise musst du doch Daten von ihm gespeichert haben, sonst wäre ja keine eMail an den Herrn rausgegangen. Und wenn du Daten von ihm gespeichert hast, und sei es nur die eMail-Adresse allein, bist du verpflichtet ihm Auskunft darüber zu erteilen, wenn er es möchte.

Außerdem solltest du deinen Umgang mit fremden Daten mal überdenken. Wenn du nicht mehr weißt woher eine eMail-Adresse überhaupt stammt und ob der Besitzer dem Empfang von eMails je zugestimmt hat, solltest du auch keine Newsletter versenden.
Und einfach mal ne Testmail an die Leute zu schicken finde ich auch nicht in Ordnung.

Ehrlich gesagt kann ich verstehen, dass er erbost ist.

Hallo,

nein, du hast wohl nicht alles richtig gelesen: Es waren vielleicht 1000 Mails die Fremd waren. Davon sind die meisten wieder gekommen. Ich wusste nicht das das Script alle Mails aufeinmal schickt. Ich habe nur seine E-Mail gehabt, also keine weiteren Daten, die ich danach sofort gelöscht habe. Außerdem habe ich mich ja nun schon entschuldigt und auch den Rest der E-Mails, die zurück kamen gelöscht. Also meiner Meinung nach überhaupt kein Grund zur Drohung...
smile.gif
 
QUOTE (4nDy @ Di 8.5.2007, 16:31)Es waren vielleicht 1000 Mails die Fremd waren. Davon sind die meisten wieder gekommen. Ich wusste nicht das das Script alle Mails aufeinmal schickt. Ich habe nur seine E-Mail gehabt

Also beim besten Willen: Du hast an tausend Mailadressen unerwünschte Mails verschickt.

1. Du sollst keine Scripte starten, deren Wirkung dir nicht klar ist.
2. Wenn du etwas ausprobieren willst, dann schicke das an deine eigenen Mailadressen - und nicht einfach an andere.

Sprich: Simon ist wohl so ziemlich vollständig zuzustimmen. Und wenn Du von jemandem eine Mailadresse hast, dann mußt Du auch wissen, woher und dies demjenigen mitteilen können - alles andere ist Ausrede. Mailadressen fliegen einem nicht 'im Traum' zu.
 
QUOTE (jAuer @ Di 8.5.2007, 19:20)
QUOTE (4nDy @ Di 8.5.2007, 16:31)Es waren vielleicht 1000 Mails die Fremd waren. Davon sind die meisten wieder gekommen. Ich wusste nicht das das Script alle Mails aufeinmal schickt. Ich habe nur seine E-Mail gehabt

Also beim besten Willen: Du hast an tausend Mailadressen unerwünschte Mails verschickt.

1. Du sollst keine Scripte starten, deren Wirkung dir nicht klar ist.
2. Wenn du etwas ausprobieren willst, dann schicke das an deine eigenen Mailadressen - und nicht einfach an andere.

Sprich: Simon ist wohl so ziemlich vollständig zuzustimmen. Und wenn Du von jemandem eine Mailadresse hast, dann mußt Du auch wissen, woher und dies demjenigen mitteilen können - alles andere ist Ausrede. Mailadressen fliegen einem nicht 'im Traum' zu.

Wie gesagt, ich habe keine Belege mehr die die Kauftransaktion belegen. Ich verstehe euch auch, wirklich, genau wie ich auch die erste E-Mail von dem - verstehen kann. Na mal sehen, wenn er sich mit meinen Entschuldigungen nicht zu frieden geben sollte, bin ich halt soweit machtlos.
 
Zu der Situation mit der Empfangsbedürftigkeit des Widerrufs per E-Mail möchte ich gern noch etwas sagen:

Grundsätzlich sind die Ausführungen von mk2496 richtig, empfangsbedürftig heißt, in den Herrschaftsbereich eindringen.
Da man dies aber bei einer "normal" versandten E-Mail nicht nachweisen kann, gelten E-Mails vor Gericht als Augenscheinbeweis und sind daher niederer zu bewerten als "echter" Schriftverkehr oder eine Empfangsbestätigung der E-Mail.

4nDy:
Du hast keine Belege mehr für den Kauf der Adressen?
Dann steckst du in argen Schwierigkeiten, wenn dieser Typ weitergehen sollte...

Auch wenn dieser "-" - meiner Meinung nach ebenfalls - ein Wichtigtuer ist, hat er doch die besseren Karten in diesem Fall...

mfg
Unique-ContentIn
 
QUOTE (Unique-ContentIn @ Di 8.5.2007, 21:54) Grundsätzlich sind die Ausführungen von mk2496 richtig, empfangsbedürftig heißt, in den Herrschaftsbereich eindringen.
Da man dies aber bei einer "normal" versandten E-Mail nicht nachweisen kann, gelten E-Mails vor Gericht als Augenscheinbeweis und sind daher niederer zu bewerten als "echter" Schriftverkehr oder eine Empfangsbestätigung der E-Mail.

Danke, das ist genau mein Reden...

In Zeiten von Spam-Blockern ist eben nicht gewehrleistet, dass wenn eine E-Mail nicht ankommt, ein Fehlerreport kommt.

Klar ein Widerruf ist eine einseitige Handlung, aber da das E-Mailsystem als unzuverlässig im Transport gilt, muss man sicherstellen, dass der Widerruf auch angekommen ist.

Ich denke das dürfte auch jedem klar sein, denn wenn ich eine E-Mail fälsche, und sie über mein Outlook über einen lokalen Proxy(der eigentlich garnix tut) abschicke habe ich im Postausgang eine fehlerfreie E-Mail liegen, die 100%ig identisch mit meinen Real-verschickten E-Mails ist.
 
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